Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.07.1999

Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1999 - V B 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4908
BFH, 15.07.1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - V B 25/99 (https://dejure.org/1999,4908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Begründung des Befangenheitsantrags - Ausreichende Zeit

  • Judicialis

    FGO § 51; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 51, 132; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 44, 46
    Ablehnungsgesuch; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - V B 25/99
    Das Gericht muß es hinnehmen, wenn sich ein Beteiligter aus berechtigten Erwägungen eine (weitere) Begründung vorbehält; jedenfalls muß es in diesen Fällen eine angemessene Zeit abwarten, bevor es eine Entscheidung trifft (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1991 2 BvR 103/91, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2758).
  • BFH, 14.03.2018 - V B 142/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz, Verkauf von Speisen an einer "Heißen Theke"

    Abgesehen davon wäre die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des FG jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2015 X B 20/15, BFH/NV 2015, 1418, sowie Senatsbeschlüsse vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75, unter 3., und vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 08.02.2008 - VII B 156/07

    Auswirkungen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids auf das mit diesem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des FG aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
  • BFH, 24.02.2005 - VIII B 216/03

    AdV; Übertragung auf den Einzelrichter; erneuter AdV-Antrag

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Vorinstanz unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts entschieden hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 14. April 2000 V B 39/00, BFH/NV 2000, 1230, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2004 - I B 2/04

    Stille Gesellschaft: Hinzurechnung der Gewinnanteile nach § 8 Nr. 3 GewStG

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 132 Rz. 7, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2001 - V B 6/01

    Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm -

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel liegt (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 1230; vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2000 - V B 39/00

    Einstweilige Anordnung; Entscheidung durch den Vorsitzenden

    Die Zurückverweisung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Verfahren vor dem FG an einem wesentlichen Mangel litt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Rz. 10, mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.07.2001 - VI B 52/01

    Kindergeld - Kindergeldberechtigte - Entscheidungsbegründung -

    Der Senat hält es für angezeigt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 132 Anm. 10; BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1999 V B 25/99, BFH/NV 2000, 192; vom 27. März 1991 I B 187/90, BFHE 164, 173, BStBl II 1991, 643; vom 26. März 1991 VIII B 83/80, BFHE 163, 510, BStBl II 1991, 463, 464).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 19.07.1999 - V B 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7421
BFH, 19.07.1999 - V B 8/99 (https://dejure.org/1999,7421)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1999 - V B 8/99 (https://dejure.org/1999,7421)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - V B 8/99 (https://dejure.org/1999,7421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatte - Errichtung eines Gebäudes - Ehegattengrundstück - Abzugsberechtigung - Vorsteuerbeträge

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2, 3, § 115 Abs. 5, § 126 Abs. 4
    § 126 Abs. 4 FGO , Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gestützt wird

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.08.1994 - V B 192/93

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer zutreffenden

    Auszug aus BFH, 19.07.1999 - V B 8/99
    Zwar ist es nach den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 1988 III B 134/86 (BFHE 152, 212, BStBl II 1988, 484) und vom 22. August 1994 V B 192/93 (BFH/NV 1995, 372) zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des FG aus anderen Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. hierzu aber Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 11).
  • BFH, 22.01.1988 - III B 134/86

    Klärung der Frage, ob durch Erlaß eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 19.07.1999 - V B 8/99
    Zwar ist es nach den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 1988 III B 134/86 (BFHE 152, 212, BStBl II 1988, 484) und vom 22. August 1994 V B 192/93 (BFH/NV 1995, 372) zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des FG aus anderen Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. hierzu aber Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 11).
  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.07.1999 - V B 8/99
    Über sie kann deshalb noch nicht entschieden werden (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
  • BFH, 14.03.2018 - V B 142/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz, Verkauf von Speisen an einer "Heißen Theke"

    Abgesehen davon wäre die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des FG jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2015 X B 20/15, BFH/NV 2015, 1418, sowie Senatsbeschlüsse vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75, unter 3., und vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • BFH, 29.09.2011 - V B 23/10

    Einheitliche Leistung im Umsatzsteuerrecht bei Leistungsbündel - Ort einer

    Im Übrigen wäre die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des FG jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 X B 102/08, BFH/NV 2010, 225; vom 16. Juli 2008 X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673; vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 15. Dezember 2004 X B 116/04, BFH/NV 2005, 715; vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es zulässig, eine auf grundsätzliche Bedeutung und Fortbildung des Rechts gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (in analoger Anwendung des § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zurückzuweisen, wenn sich das Urteil des Finanzgerichts (FG) aus anderen als den dargestellten Gründen als im Ergebnis zutreffend erweist und deshalb die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1999 V B 8/99, BFH/NV 2000, 192, und vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht