Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4017
BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99 (https://dejure.org/1999,4017)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1999 - VII B 4/99 (https://dejure.org/1999,4017)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1999 - VII B 4/99 (https://dejure.org/1999,4017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Akten eines anderen Gerichtes - Möglichkeit der Verwertung - Akteninhalt - Kenntnis der Prozeßbeteiligten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 79 Abs. 2; ; FGO § 155; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz; ; ZPO § 273 Abs. 4; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Von Bedeutung ist vielmehr, daß die Beteiligten Kenntnis von der möglichen Verwertung der Akten im anhängigen Verfahren erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, 599, und vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296, 297).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Soweit der Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätte er in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb er keine entsprechende Beweiserhebung beantragt hat oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90

    GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Dementsprechend ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich bei den beigezogenen Akten um solche des erkennenden oder eines anderen Gerichts handelt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752, und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).
  • BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Dementsprechend ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich bei den beigezogenen Akten um solche des erkennenden oder eines anderen Gerichts handelt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752, und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, muß vorgetragen werden, daß der Beschwerdeführer den Fehler bei nächster sich bietender Gelegenheit vor dem FG gerügt habe oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34).
  • BFH, 09.03.1971 - II R 94/67

    Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift -

    Auszug aus BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
    Von Bedeutung ist vielmehr, daß die Beteiligten Kenntnis von der möglichen Verwertung der Akten im anhängigen Verfahren erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1971 II R 94/67, BFHE 102, 207, BStBl II 1971, 597, 599, und vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296, 297).
  • BFH, 30.05.2008 - V B 76/07

    Zum Verwertungsverbot - Begriff der Täuschung i.S.d. § 136a StPO

    Zwar liegt ein Verfahrensfehler vor, wenn das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde legt (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    cc) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe das Protokoll über die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (AG) vom 1. Juli 1999 nicht zugrunde gelegt und sinngemäß damit einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO behauptet, weil das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde gelegt habe, fehlt es gleichermaßen an der Darlegung, inwiefern die Entscheidung des FG nach dessen insoweit maßgebender materiell-rechtlicher Auffassung auf der Nichtberücksichtigung beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, 215).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, 215).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05

    AdV - Sicherheitsleistung

    Zu den verzichtbaren Mängeln gehört nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die Verletzung rechtlichen Gehörs (Senatsentscheidung vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, und BFH-Urteil vom 26. Januar 1977 I R 163/74, BFHE 121, 286, BStBl II 1977, 348).
  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    Nur dann besteht für die Beteiligten ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im

    Im Streitfall hat das FA nicht vorgetragen, dass es wegen der seiner Meinung nach zu kurz bemessenen Frist für eine Stellungnahme zu den bei ihm am 4. Juni 2008 eingegangenen Schriftsätzen in der mündlichen Verhandlung am 6. Juni 2008 entweder eine Vertagung auf einen späteren Termin als den 9. Juni 2008 beantragt oder eine Schriftsatzfrist bis zu einem seiner Meinung nach angemessenen Termin erbeten hat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 19.07.2007 - III B 174/06

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Im Übrigen haben die Kläger nicht ausgeführt, inwiefern die Entscheidung des FG auf der Nichtberücksichtigung des Beschlusses des Sächsischen FG bzw. der Einstellung des Strafverfahrens beruhen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08

    Doppelte Haushaltsführung

    Soweit die Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätten sie in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb sie keine entsprechende Beweiserhebung beantragt haben oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339; Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

  • BFH, 28.05.2009 - VI B 127/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 22.06.2006 - V B 155/05

    Beweiswürdigung

  • BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

  • BFH, 31.07.2000 - V S 4/00

    PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

  • BFH, 10.02.2003 - VII B 183/02

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht