Rechtsprechung
| BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2000, 214
Wird zitiert von ... (14)
- BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
cc) Soweit der Kläger geltend macht, das FG habe das Protokoll über die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (AG) vom 1. Juli 1999 nicht zugrunde gelegt und sinngemäß damit einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO behauptet, weil das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde gelegt habe, fehlt es gleichermaßen an der Darlegung, inwiefern die Entscheidung des FG nach dessen insoweit maßgebender materiell-rechtlicher Auffassung auf der Nichtberücksichtigung beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, 215). - BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen …
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, 215). - BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04
Ap; Auskunftsersuchen an Bank
Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (…BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339; Senatsbeschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
- BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Doppelte Haushaltsführung
Soweit die Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätten sie in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb sie keine entsprechende Beweiserhebung beantragt haben oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05
AdV - Sicherheitsleistung
Zu den verzichtbaren Mängeln gehört nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die Verletzung rechtlichen Gehörs (Senatsentscheidung vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, und BFH-Urteil vom 26. Januar 1977 I R 163/74, BFHE 121, 286, BStBl II 1977, 348). - BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im …
Im Streitfall hat das FA nicht vorgetragen, dass es wegen der seiner Meinung nach zu kurz bemessenen Frist für eine Stellungnahme zu den bei ihm am 4. Juni 2008 eingegangenen Schriftsätzen in der mündlichen Verhandlung am 6. Juni 2008 entweder eine Vertagung auf einen späteren Termin als den 9. Juni 2008 beantragt oder eine Schriftsatzfrist bis zu einem seiner Meinung nach angemessenen Termin erbeten hat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 30.05.2008 - V B 76/07
Zum Verwertungsverbot - Begriff der Täuschung i.S.d. § 136a StPO
Zwar liegt ein Verfahrensfehler vor, wenn das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung zugrunde legt (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
Nur dann besteht für die Beteiligten ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 28.05.2009 - VI B 127/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Soweit der Kläger ausdrücklich eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügt (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätte er in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb er keine entsprechende Beweiserhebung beantragt hat oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 31.07.2000 - V S 4/00
PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht
Eine fehlerhafte Würdigung von Beweisergebnissen ist jedoch ein materiell-rechtlicher Mangel, der selbst dann nicht zur Zulassung der Revision führen würde, wenn die fehlerhafte Beweiswürdigung auf einem Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der Beweiswürdigung beruhen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214). - BFH, 22.06.2006 - V B 155/05
Beweiswürdigung
- BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11
Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von …
- BFH, 19.07.2007 - III B 174/06
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- BFH, 10.02.2003 - VII B 183/02
Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags
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