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   BFH, 14.09.1999 - V B 47/99   

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https://dejure.org/1999,3987
BFH, 14.09.1999 - V B 47/99 (https://dejure.org/1999,3987)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1999 - V B 47/99 (https://dejure.org/1999,3987)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1999 - V B 47/99 (https://dejure.org/1999,3987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gärtnerische Produktionsgenossenschaft - Formwechselnde Umwandlung - Umstellung des Produktionssortimentes - Einkaufswert zugekaufter Erzeugnisse - Kürzungsanspruch - Land- und forstwirtschaftliche Umsätze - Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    UStG § 24a; ; UStG § 24a Abs. 2 Satz 1; ; UStG § 24a Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 327
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 12/96

    Erzielung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 47/99
    Die Beschwerde muß deshalb darlegen, daß die Befassung des BFH mit altem Recht im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung durch Verwaltung und Gerichte in einer nicht völlig unerheblichen Anzahl von Fällen geboten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1996 VIII B 12/96, BFH/NV 1997, 347, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 47/99
    Innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) hat die Klägerin keine hinreichenden Ausführungen dazu gemacht, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfragen umstritten sind (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des BFH vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.; vom 9. Dezember 1998 V B 106/98, BFH/NV 1999, 801).
  • BFH, 09.12.1998 - V B 106/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 14.09.1999 - V B 47/99
    Innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) hat die Klägerin keine hinreichenden Ausführungen dazu gemacht, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfragen umstritten sind (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des BFH vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.; vom 9. Dezember 1998 V B 106/98, BFH/NV 1999, 801).
  • BFH, 13.06.2001 - V B 193/00

    Abgabefrist - Vorsteuervergütungsverfahren - Rechtsmittelbelehrung - Ablehnung

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt Rechtsfragen, die nicht mehr geltendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F. zu (BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
  • BFH, 14.09.1999 - V S 7/99

    AdV

    Dagegen erhob die Antragstellerin am 12. Februar 1999 Nichtzulassungsbeschwerde (V B 47/99), die der Senat mit Beschluß vom heutigen Tag zurückgewiesen hat.
  • BFH, 21.03.2000 - V B 169/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Mit einem Angriff auf eine solche Einzelfallwürdigung kann die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
  • BFH, 23.11.2000 - V B 112/00

    Unternehmereigenschaft freier Mitarbeiter von Rundfunkanstalten

    Ein solcher Angriff auf eine Einzelfallwürdigung eröffnet keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
  • BFH, 25.08.2000 - V B 4/00

    Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts - Vergütung von Vorsteuerbeträgen -

    Mit einem Angriff auf eine solche Einzelfallwürdigung kann die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
  • BFH, 10.07.2001 - V B 209/00

    Verrechnungsstundung - Umsatzsteuer - Lohnsteuer - Beschwerde - Beschwerdeschrift

    Mit einem Angriff auf eine solche Einzelfallwürdigung kann die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. September 1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327).
  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3747/97

    Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

    Hierbei hat sich der Senat vor allem davon leiten lassen, daß die streitige Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, so daß kein höchstrichterlicher (weiterer) Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 14.9.1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327 ; vom 5.2.1992 I B 93/91, BFH/NV 1992, 646).
  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97

    Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 1989/96

    Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3746/97

    Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97

    Umsatzsteuer: - Rückwirkende Fristverlängerung für Anträge auf

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