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   BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99   

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https://dejure.org/1999,3479
BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99 (https://dejure.org/1999,3479)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1999 - VI R 53/99 (https://dejure.org/1999,3479)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - VI R 53/99 (https://dejure.org/1999,3479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Sohn - Vorbereitung auf Promotion - Immatrikulation - Abschluß der Berufsausbildung

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a
    Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 Nr 2, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Berufsausbildung; Kindergeld; Promotion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 431
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mit Beschluß vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 (BStBl II 1999, 174) ausgeführt, daß eine verminderte Leistungsfähigkeit durch Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind sachgerecht berücksichtigt werden müsse.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99
    Der Senat hat mit Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98 (BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701) entschieden, daß sich in Berufsausbildung befindet, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - VI R 53/99
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat mit Urteil vom gleichen Tage (VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708) entschieden, daß zur Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auch die Vorbereitung auf eine Promotion gehört, wenn diese im Anschluß an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 23/02

    Kindergeld - Berufsausbildung trotz Urlaubssemester

    Das ernstliche Vorbereiten auf einen Beruf setzt aber voraus, dass das Kind die Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betreibt (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431, und vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708, jeweils für die Vorbereitung auf die Promotion).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 61/01

    Zivildienst und Studium als Berufsausbildung

    Demgemäß erfüllt auch ein berufsbegleitendes --d.h. neben einer Erwerbstätigkeit oder (wie im Streitfall) neben dem Zivildienst unternommenes-- Studium grundsätzlich den Tatbestand der Berufsausbildung, wenn der Studierende diese Ausbildung ernsthaft und nachhaltig betreibt, d.h. dem Studium tatsächlich nachgeht (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431; vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708, jeweils betr.
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Selbst die Vorbereitung auf eine Promotion nach abgeschlossenem Studium stellt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) einen Teil der Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG dar (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708; vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431; ebenso nunmehr Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG)-- 63.3.2.3 Abs. 4, BStBl I 2002, 366, 369, 390); umso mehr gilt dies für einen Studiengang, der mit der Promotion abschließt.
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