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   BFH, 26.08.1999 - X B 58/99   

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BFH, 26.08.1999 - X B 58/99 (https://dejure.org/1999,1670)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1999 - X B 58/99 (https://dejure.org/1999,1670)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1999 - X B 58/99 (https://dejure.org/1999,1670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Rechtliches Gehör - Verletzung - Möglichkeit zur Äußerung - Aufhebung oder Verlegung eines Termins - Erhebliche Gründe - Glaubhaftmachung - Formelhafte Begründung - Termin zur mündlichen Verhandlung - Antrag eines Beteiligten - Ärztliches Attest - ...

  • Judicialis

    FGO § 155; ; FGO § 91 Abs. 1; ; FGO § 79b; ; ZPO § 227 Abs. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 441
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66 und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muß der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder seines Prozeßbevollmächtigten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. Januar 1995 9 B 1/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1231; BFH in BFH/NV 1998, 726; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997 VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66 und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Offenbleiben kann, ob die Beschwerde mangels Darlegung dessen, was der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, bereits unzulässig ist (vgl. hierzu Vorlagebeschluß des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. Januar 1995 9 B 1/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1231; BFH in BFH/NV 1998, 726; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Notwendig ist hiernach in solchen eiligen Fällen (anders, wenn zwischen dem Antrag und dem Termin zur mündlichen Verhandlung noch einige Tage liegen: BFH-Urteil vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46) entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung durch den Beteiligten, daß das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, daß ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann.
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten oder seines Prozeßbevollmächtigten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2001 - V B 224/00

    Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Das wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar (s. dazu BFH 26.8.1999, X B 58/99, BFH/NV 2000, 441 mwN; 12.8.1998, IV B 94/97, BFH/NV 1999, 324).".

    Anders als im Fall des vom FG zitierten Beschlusses des BFH vom 26. August 1999 X B 58/99 (BFH/NV 2000, 441) war der Antrag auf Terminsverlegung hinreichend aussagekräftig, da er den Hinweis auf das --am 16. Oktober 2000 beim FG eingegangene-- Attest über die Arbeitsunfähigkeit enthielt.

  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

    cc) Zu Recht hat das FG angenommen, dass die von den Klägern am Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegten privatärztlichen "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" nicht genügten, um die Reise- und (die von der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheidende; vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441) Verhandlungsunfähigkeit der Kläger zu belegen.

    Vor diesem Hintergrund war das FG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu einer Aufhebung oder Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung verpflichtet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; in BFH/NV 2005, 2036; vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596; vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216; vom 6. Dezember 2002 IV B 144/01, BFH/NV 2003, 629; vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80; in BFH/NV 2000, 441).

  • BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01

    NZB: Terminsverlegung

    Das berührt aber nicht die Pflicht des Beteiligten, selbst die Gründe so genau anzugeben, dass sich das Gericht aufgrund ihrer Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann (BFH-Beschluss vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441).

    Deshalb hätte der Kläger von sich aus alles unternehmen müssen, damit seinem Vortrag auch in tatsächlicher Hinsicht hätte gefolgt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 441).

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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1999 - X R 95/98   

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https://dejure.org/1999,8460
BFH, 25.08.1999 - X R 95/98 (https://dejure.org/1999,8460)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1999 - X R 95/98 (https://dejure.org/1999,8460)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1999 - X R 95/98 (https://dejure.org/1999,8460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Statthaftigkeit - Zulassungsfreie Revision - Rechtsmittelbelehrung - Ausführung des FG zur Revisionszulassung - Gleichzeitige Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 135 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 1; GKG § 8
    Rechtsbehelfsbelehrung; Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 4, GG Art 3 Abs 1
    Ertragsanteil; Leibrente; Sparerfreibetrag; Verfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.09.1997 - VII B 161/97
    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschlüsse vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189; vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484).

    Aus einer Rechtsmittelbelehrung allein könnte eine Zulassung des Rechtsmittels allenfalls dann entnommen werden, wenn in ihr die Zulassung durch eine ausdrücklich darauf gerichtete Formulierung betreffend Zulassung und Zulassungsgrund zum Ausdruck käme (etwa: "Die Beschwerde wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen"; vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 484).

  • BFH, 27.01.1995 - VIII B 105/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).
  • BFH, 21.09.1993 - III R 53/89

    Tarifbegünstigung - Veräußerungsrechte - Ablösung

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).
  • BFH, 21.08.1996 - I B 42/96

    Irrtümlich falsche Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Beschlüsse vom 21. August 1996 I B 42/96, BFH/NV 1997, 189; vom 18. September 1997 VII B 161/97, BFH/NV 1998, 484).
  • BFH, 24.06.1998 - II R 80/97

    Unterlassung einer notwendigen Beiladung als wesentlicher Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).
  • BFH, 21.02.1996 - VII B 215/95

    Zulassung einer Beschwerde durch Hinweis in den Urteilsgründen ohne dieses zur

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Zwar muß nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) die Zulassung der Revision nicht --auch wenn dies im Hinblick auf die Rechtsklarheit als erwünscht erscheint-- ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden.
  • BFH, 16.01.1996 - III S 3/95

    Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Zwar muß nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) die Zulassung der Revision nicht --auch wenn dies im Hinblick auf die Rechtsklarheit als erwünscht erscheint-- ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden.
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision wird auch nicht dadurch statthaft, daß die Beschwerde Erfolg hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349, 351; Senats-Beschluß vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, und BFH-Beschluß vom 24. Juni 1998 II R 80/97, BFH/NV 1998, 1514; jeweils m.W.N.).
  • BFH, 07.05.1996 - VII B 76/96
    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 95/98
    Zwar muß nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Februar 1996 VII B 215/95, BFH/NV 1996, 569, m.w.N., und vom 7. Mai 1996 VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778) die Zulassung der Revision nicht --auch wenn dies im Hinblick auf die Rechtsklarheit als erwünscht erscheint-- ausdrücklich in die Urteilsformel aufgenommen werden.
  • BFH, 06.09.2002 - IV B 204/01

    Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird gemäß § 8 des Gerichtskostengesetzes abgesehen (BFH-Beschlüsse vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441 und in BFH/NV 1997, 256).
  • BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02

    PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Eine Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil durch Kanzleiversehen beigefügt worden ist und in der ohne Hinweis auf eine entsprechende Willensentscheidung des FG die Revision als zulässig benannt wird, ist keine Zulassung i.S. von § 115 Abs. 2 FGO (BFH-Beschluss vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441).
  • BFH, 18.06.2001 - V R 24/01

    Vermietung von Appartments - Steuerfreie Vermietungen - Steuerpflichtige

    Eine Rechtsmittelbelehrung, die dem Urteil durch Kanzleiversehen beigefügt wird, und nach der ohne Hinweis auf eine willentliche Entscheidung des FG die Revision als zulässig benannt wird, ist keine Zulassung i.S. von Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG (vgl. BFH-Beschluss vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441).
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