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   BFH, 14.10.1999 - V B 56/99   

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https://dejure.org/1999,8038
BFH, 14.10.1999 - V B 56/99 (https://dejure.org/1999,8038)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1999 - V B 56/99 (https://dejure.org/1999,8038)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - V B 56/99 (https://dejure.org/1999,8038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von Videokassetten - Vermietung von Abspielgeräten - Umsatzsteuerbescheid - Bemessungsgrundlage - Alleinunternehmer - Steuerschuldner - Unzureichende Sachaufklärung

  • Judicialis

    AO 1977 § 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 126 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 105 Abs. 3 S. 1, § 115 Abs. 2, 3
    Verfahrensfehler; Begründung der NZB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 459
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - V B 56/99
    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung damit begründet, daß das FG ohne Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt hätte aufklären müssen, so sind die ermittlungsbedürftigen Tatsachen und die dazu angebotenen Beweismittel zu benennen, außerdem ist darzutun, daß sich dem FG die als unterlassen gerügte Aufklärung --auch ohne Beweisantrag-- habe aufdrängen müssen und inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1996 - VIII B 100/95
    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - V B 56/99
    Dazu gehört auch, daß der Beschwerdeführer sich mit den zu diesen Fragen in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1996 VIII B 100/95, BFH/NV 1997, 356, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2001 - X B 36/01

    Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Tatsachenfeststellung - Begründungspflicht

    Auf diesen Verfahrensmängeln kann das angefochtene Urteil auch beruhen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO n.F.; s. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1998 X R 25/98, BFH/NV 1999, 66, und vom 14. Oktober 1999 V B 56/99, BFH/NV 2000, 459), denn es ist nicht auszuschließen, dass es bei vollständiger Erfassung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Würdigung in allen maßgeblichen Punkten anders ausgefallen wäre.
  • BFH, 26.09.2000 - V B 7/00

    Geschäftsführer: Privatnutzung eines Firmenwagens

    Die Klägerin hat sich weder mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt noch dargelegt, ob und in welchem Umfang die von ihr als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage im Schrifttum umstritten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1996 VIII B 100/95, BFH/NV 1997, 356; vom 14. Oktober 1999 V B 56/99, BFH/NV 2000, 459).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99   

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https://dejure.org/1999,7409
BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99 (https://dejure.org/1999,7409)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1999 - IV B 72/99 (https://dejure.org/1999,7409)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - IV B 72/99 (https://dejure.org/1999,7409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.06.1994 - VII B 34/94

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
    Sie können nicht darin gesehen werden, daß die Richter an einem gegen die Kläger ergangenen Gerichtsbescheid mitgewirkt haben (BFH, Beschluß vom 14. Juni 1994 VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131).

    Insbesondere liegt kein Grund für die Annahme vor, die Richter würden, nachdem der Gerichtsbescheid aufgrund des Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen gilt (§ 90a Abs. 3 FGO), dem weiteren Vorbringen der Kläger auch dann nicht unvoreingenommen gegenüberstehen, wenn dieses sich gezielt auch gegen die im Gerichtsbescheid vertretene Rechtsauffassung richtet (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 131).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
    Dies ist der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BFH, Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 147, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 02.09.1991 - XI B 27/90

    Steuermindernde Anrechnung eines Verlustrücktrags im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
    Die Richterablehnung ist kein Rechtsbehelf gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters, ob diese nun materielles oder formelles Recht betreffen (BFH, Beschluß vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124; s. auch Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1995 IV B 56-57/95, BFH/NV 1996, 424).
  • BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich auch bei einer "Gesamtschau" (hierzu BFH, Beschluß vom 21. November 1991 VII B 53-54/91, BFH/NV 1992, 526) aus dem Vorbringen der Kläger kein Gesichtspunkt, der bei objektiver, verständiger Würdigung die Besorgnis der Befangenheit begründen könnte.
  • BFH, 07.12.1995 - IV B 56/95
    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99
    Die Richterablehnung ist kein Rechtsbehelf gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters, ob diese nun materielles oder formelles Recht betreffen (BFH, Beschluß vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124; s. auch Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1995 IV B 56-57/95, BFH/NV 1996, 424).
  • BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen

    Einer Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG bedarf es nicht; denn das FG hat zutreffend angenommen, dass der Befangenheitsantrag des Klägers offensichtlich unzulässig war (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 14.06.1994 - VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131; vom 14.10.1999 - IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; Leipold in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 51 FGO Rz 70).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 3; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6: BFH, B.v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; B.v. 14.10.1999 - IV B 72/99 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 5 ZB 12.2690 - juris Rn. 8; B.v. 29.9.2014 - 22 CS 14.1834 - juris Rn. 9; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 19).
  • BFH, 29.11.2000 - I B 9/00

    Befangenheitsantrag

    Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337; vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2002 - I B 112/00

    Richterablehnung

    Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337; vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2001 - I B 110/00

    Besorgnis der Befangenheit - Voreingenommenheit - Ablehnungsgesuch -

    Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und bei objektiver Betrachtung anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht unvoreingenommen entscheiden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 VI B 397/98, BFH/NV 2000, 337; vom 14. Oktober 1999 IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99   

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https://dejure.org/1999,10636
BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - IV B 2/99 (https://dejure.org/1999,10636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 1969 2 BvR 320/69, BVerfGE 27, 248, 252).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 14.10.1999 - IV B 2/99
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 40).
  • BFH, 16.07.2003 - I B 163/02

    NZB: Sicherung einer einheitlichen Rspr., Empfängerbenennung nach § 160 AO

    Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass ein FG bei seiner Entscheidung auch denjenigen Beteiligtenvortrag beachtet hat, der in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich abgehandelt ist (BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 1998 I B 8/98, BFH/NV 1999, 193; vom 2. November 2001 VII B 351/00, BFH/NV 2002, 506; vom 14. Oktober 1999 IV B 2/99, BFH/NV 2000, 459).
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