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   BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99   

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https://dejure.org/1999,5912
BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99 (https://dejure.org/1999,5912)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1999 - IX R 28/99 (https://dejure.org/1999,5912)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - IX R 28/99 (https://dejure.org/1999,5912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Revision - Zulässigkeit - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus - Pauschalierung des Nutzungswertes

  • Judicialis

    EStG § 21a; ; FGO § 119; ; FGO § ... 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 464
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat für den Fall der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung oder in einem eigens anberaumten Verkündungstermin das Wort "alsbald" in seinem Beschluß vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603) so ausgelegt, daß Tatbestand und Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben werden müssen.
  • BFH, 10.11.1993 - II R 39/91

    Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BFH, 18.10.1999 - IX R 28/99
    Geschieht dies nicht, gilt ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung, der § 105 Abs. 4 FGO entspricht, als nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187).
  • BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung

    Ihr Vortrag ist insoweit nicht schlüssig (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rdnr. 38, m.w.N.).

    Diesem Ziel würde es widersprechen, dem klägerischen Begehren entsprechend das Urteil auch dann als nicht mit Gründen versehen zu beurteilen, wenn die Fünf-Monats-Frist um wenige Tage unterschritten wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 464; vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 25. März 1998 XI R 41/97, BFH/NV 1998, 1238).

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - 3 K 2075/12

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und Ansässigkeit eines Grenzgängers zur

    Damit wird nicht einmal ansatzweise dargelegt (und erst recht nicht bewiesen; § 76 Abs. 1 FGO; § 76 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 90 Abs. 2 Sätze 1 und 2; BFH-Urteil vom 30. Juli 2003 IX R 28/99, BFH/NV 2004, 201; allgemein zur Verletzung von Mitwirkungspflichten bei Tatsachen oder Beweismitteln aus dem alleinigen Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen: Heuermann, die Steuerliche Betriebsprüfung 2003, 371), dass der Kläger in dem Gebäude seiner Eltern in den Streitjahren eine Wohnung unter Umständen innehatte, die auf ein Beibehalten und Benutzen der Wohnung schließen lassen.
  • BFH, 21.06.2001 - I R 24/00

    Verletzung des Rechts auf Gehör - Ermessenserwägungen - Versagung des

    Hierzu ist der Vortrag von Tatsachen erforderlich, die --ihre Richtigkeit unterstellt-- den Mangel ergeben (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464).
  • BFH, 07.06.2001 - X R 64/00

    Gaststätteninhaber - Spielautomatenaufsteller - Außenprüfung - Gewinnerhöhung -

    Eine schlüssige Rüge setzt voraus, dass die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 11/00

    Revision; Verfahrensmangel

    Der Kläger hätte innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung der erstinstanzlichen Urteile allein in Betracht kommen, substantiiert und in sich schlüssig darlegen müssen (BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464, und vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3).
  • BFH, 13.07.2001 - VI R 139/99

    Anfechtungsklage - Herabsetzung der Einkommensteuer - Übertragung auf

    Die zulassungsfreie Revision setzte voraus, dass die zur Begründung des Mangels vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO a.F. ergaben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464; weitere Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 3).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 87/00

    Unzulässige Revision; Erledigungserklärung

    Eine zulassungsfreie Verfahrensrevision, mit der geltend gemacht wird, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen, ist nur zulässig, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ergeben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 12/00

    Fristverlängerungsantrag - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Gegenstand des

    Der Kläger hätte innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung der erstinstanzlichen Urteile allein in Betracht kommen, substantiiert und in sich schlüssig darlegen müssen (BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464, und vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3).
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