Rechtsprechung
BFH, 19.10.1999 - V R 32/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Zulässigkeit - Zulassungsfreie Revision - Verspätungszuschlag - Aufhebung - Erlaß - Billigkeit
- Judicialis
FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 94a; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 94a, 116 Abs. 1 Nr. 3
Antrag auf mündliche Verhandlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 465
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Der "Beweisantrag" des Klägers bezieht sich auf Tatsachen, die allenfalls für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Verspätungszuschlags von Bedeutung sein können, nicht aber im Erlaßverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190). - BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Anforderungen an das Hervorbringen für die Zulässigkeit einer …
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399). - BFH, 29.08.1996 - V R 18/96
Geltendmachung von Betriebsausgaben für die Anschaffung von PKWs
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Mit der Rüge, das FG habe im Anwendungsbereich des § 94a FGO übersehen, daß ein Beteiligter die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat, rügt der Kläger (sinngemäß), daß er i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 1996 V R 18/96, BFH/NV 1997, 351, m.w.N.).
- BFH, 21.01.2000 - V S 1/00
Gegenvorstellung
Durch Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 hat der Senat die Revision des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 23. April 1999 7 K 7043/99 als unzulässig verworfen.Das Urteil wurde den Prozessbeteiligten im Verfahren XI R 24/99 am 15. Dezember 1999 übersandt und war dem erkennenden Senat bei Beschlussfassung im Verfahren V R 32/99 am 19. Oktober 1999 nicht bekannt.
Der Senat beurteilt die Bitte des Klägers in seinem Schriftsatz vom 23. Dezember 1999 um Überprüfung als Gegenvorstellung gegen seinen Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99.
Der Kläger macht (lediglich) geltend, dass der Beschluss des Senats vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 von dem BFH-Urteil in BStBl II 2000, 32 abweiche.
Selbst wenn eine solche Divergenz vorläge --was offen bleiben kann--, könnte sie nicht dazu führen, dass der Senat seinen rechtskräftigen Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 aufheben oder ändern könnte.
- BFH, 17.05.2001 - IX R 67/98
Zulassungsfreie Revision; Verfahrensmängel i.S.d. § 116 FGO
Zur ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensmangels reicht es aus, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99, BFH/NV 2000, 465). - BFH, 26.09.2000 - VI R 16/98
Konkludent gestellter Antrag auf mündliche Verhandlung
Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann ausdrücklich gestellt werden; er kann sich aber auch konkludent aus schriftlichen Äußerungen der Beteiligten ergeben (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 22. September 1999 XI R 24/99, BFHE 190, 17, BStBl II 2000, 32; Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99, BFH/NV 2000, 465).
Rechtsprechung
BFH, 20.10.1999 - V B 64/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Umsatzsteuer - Kürzung - Gärtnerei
- Judicialis
UStG § 24a; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2, 3
NZB; Verletzung von materiellem Recht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 465
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.01.1989 - V B 4/88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 20.10.1999 - V B 64/99
b) Zulassungsgründe, die nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden, dürfen bei der Prüfung der Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 115 FGO Tz. 87). - BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BFH, 20.10.1999 - V B 64/99
Von besonderen Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn der Zulassungsgrund offenkundig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725; vom 17. Februar 1970 II B 48/69, BFHE 98, 372, BStBl II 1970, 332). - BFH, 17.02.1970 - II B 48/69
Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift - Kauf einer Eigentumswohnung - …
Auszug aus BFH, 20.10.1999 - V B 64/99
Von besonderen Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn der Zulassungsgrund offenkundig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725; vom 17. Februar 1970 II B 48/69, BFHE 98, 372, BStBl II 1970, 332).
- BFH, 07.01.2004 - I B 91/03
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Soweit die Klägerin in einem weiteren Schriftsatz ergänzende Ausführungen gemacht hat, können diese bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden, da der Schriftsatz nach Ablauf der (verlängerten) Begründungsfrist beim BFH eingegangen ist (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 64/99, BFH/NV 2000, 465). - BFH, 01.03.2005 - X B 148/04
Veräußerungs- oder Aufgabegewinn aus dem Verkauf der zum Umlaufvermögen …
Eine am Fristende fehlende Darlegung i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO konnte deshalb später nicht mehr mit der Wirkung nachgeholt werden, dass die Unzulässigkeit der Beschwerde nachträglich entfällt (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 64/99, BFH/NV 2000, 465). - BFH, 11.06.2003 - I B 123/02
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Erfordernis einer …
Soweit die Klägerin zu diesem Punkt in einem weiteren Schriftsatz ergänzende Ausführungen gemacht hat, können diese bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden, da der Schriftsatz nach Ablauf der Begründungsfrist beim BFH eingegangen ist (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 64/99, BFH/NV 2000, 465).