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   BFH, 21.10.1999 - VII B 72/99   

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https://dejure.org/1999,12077
BFH, 21.10.1999 - VII B 72/99 (https://dejure.org/1999,12077)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1999 - VII B 72/99 (https://dejure.org/1999,12077)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - VII B 72/99 (https://dejure.org/1999,12077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Darlegung - SLOM - Milch - Anlieferungsreferenzmenge - Scheingeschäft - Kuhpacht - Beiladung

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3 S. 1
    Notwendige Beiladung; Mitgesellschafter eines Milcherzeugers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 13.02.2008 - IX B 141/07

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung von Miteigentümern einer

    Diese Voraussetzung ist (nur) erfüllt, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, zwangsläufig umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 2007 I R 39/04, BStBl II 2008, 95 unter III. 1. b, m.w.N.); ein wirtschaftliches Interesse des Dritten am Ausgang des Rechtsstreits reicht nicht aus (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 72/99, BFH/NV 2000, 467; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Rz 19).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15

    Energiesteuer - Voraussetzungen für die Übertragung einer Biokraftstoffquote

    Denn in Rechte eines Dritten, der das Recht des Klägers zur abgabenfreien Milchlieferung aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit diesem wirtschaftlich mitausnutzen möchte, werde durch eine diesem gegenüber ergehende Entscheidung über den Bestand dieses Rechts nicht eingegriffen, so der Bundesfinanzhof (vgl. BFH, Beschluss vom 21.10.1999 - VII B 72/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 467, Rn. 16 - juris).
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