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   BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98   

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https://dejure.org/1999,7763
BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98 (https://dejure.org/1999,7763)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1999 - VII R 59/98 (https://dejure.org/1999,7763)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - VII R 59/98 (https://dejure.org/1999,7763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnachfolger der Ehefrau - Gesellschafter einer GmbH - Kommanditist einer GmbH & Co. KG - Sicherungsübereignungsvertrag - Haftung - UMsatzsteuer - Haftentlassung - Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 419; ; BGB § ... 419 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 76; ; FGO § 81 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 102; ; AO 1977 § 191; ; AO 1977 § 219; ; ZPO § 373

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76, 81 Abs. 1
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; unterlassene Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98
    Das bloß mittelbare --schriftliche-- Beweismittel kann zulässigerweise nur verwendet werden, wenn die Erhebung des unmittelbaren Beweises unmöglich, unzulässig oder unzumutbar erscheint (BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806, 807).

    Das Gericht hätte seine Überzeugung nicht allein auf die schriftlichen Bekundungen der D und der S zur Freigabe sicherungsübereigneter Vermögensgegenstände stützen dürfen, obwohl die Erhebung des unmittelbaren Beweises durch die Zeugeneinvernahme der S ohne weiteres möglich gewesen wäre (§ 81 Abs. 1 FGO, vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 81 Rz. 11, und BFH-Urteil in BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806, 807).

  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98
    Dies hat das FA in der Revisionsbegründung durch die Bezugnahme auf die Begründung seiner erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält, die eine ausreichende Rüge der unvollständigen Sachaufklärung durch unterlassene Beweiserhebung begründen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m.w.N., und vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562, 563).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98
    Dies hat das FA in der Revisionsbegründung durch die Bezugnahme auf die Begründung seiner erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß gerügt (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO), weil diese eine eingehende Bezeichnung der Tatsachen enthält, die eine ausreichende Rüge der unvollständigen Sachaufklärung durch unterlassene Beweiserhebung begründen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314, m.w.N., und vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562, 563).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - VII R 59/98
    Dieser war auch hinreichend substantiiert (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136) und für die Entscheidung erheblich, so daß das FG die Zeugin S hätte vernehmen müssen (§§ 81 Abs. 1, 82 FGO i.V.m. § 373 der Zivilprozeßordnung).
  • BFH, 29.01.2008 - V B 201/06

    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels -

    Aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 6. Mai 1999 VII R 59/98, BFH/NV 2000, 49) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Zudem wäre es Aufgabe des Vorsitzenden gewesen, bei einem möglicherweise missverständlichen Antrag darauf hinzuwirken, dass der Kläger seinen Antrag erläutert oder klarstellt (§ 76 Abs. 2 FGO, vgl. z.B. auch BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 VII B 128/97, BFH/NV 1999, 51; Urteil vom 6. Mai 1999 VII R 59/98, BFH/NV 2000, 49).
  • BFH, 07.05.2004 - XI B 46/03

    Antrag auf Erhebung des Zeugenbeweises; Absehen von der Zeugeneinvernahme

    Von der Einvernahme eines angebotenen Zeugen darf das FG aber absehen, wenn es --wie hier-- zugunsten des Beteiligten, der sich auf diesen Zeugen beruft, die Richtigkeit der durch die Einvernahme zu beweisenden Tatsache unterstellt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Mai 1999 VII R 59/98, BFH/NV 2000, 49).
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