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   BFH, 24.06.1999 - IV R 42/98   

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https://dejure.org/1999,7352
BFH, 24.06.1999 - IV R 42/98 (https://dejure.org/1999,7352)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1999 - IV R 42/98 (https://dejure.org/1999,7352)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - IV R 42/98 (https://dejure.org/1999,7352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung - Veräußerungsgewinn - Auflösung des negativen Kapitalkontos - Gewinnfeststellungsbescheid

  • Judicialis

    FGO § 138 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 51; ; FGO § 116; ; FGO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 41; ; ZPO § 41 Nr. 1; ; ZPO § 42 ff.; ; ZPO § 41 Nr. 5; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; BGB § 839; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 41
    Richterausschluss kraft Gesetzes; als Zeuge benannter Richter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - IV R 42/98
    Mit Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 (BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297) gab der Bundesfinanzhof (BFH) der Klage statt.
  • BFH, 22.09.2008 - II B 25/08

    Keine Ausschließung eines Richters wegen dessen bloßer Benennung als Zeuge -

    Diese Vorschrift setzt die wirkliche Vernehmung des Richters als Zeuge voraus; die bloße Benennung des Richters als Zeuge führt die Ausschlusswirkung nicht herbei (BFH-Beschluss vom 24. Juni 1999 IV R 42/98, BFH/NV 2000, 54; Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 12. Oktober 1979 I WB 161.77, I WB 166.77, BVerwGE 63, 273; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 66. Aufl., § 41 Rz 13).

    Entscheidungen innerhalb derselben Instanz --wie hier-- werden von dem Ausschlussgrund des § 41 Nr. 6 ZPO nicht erfasst (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 54).

  • BFH, 31.01.2001 - II R 49/00

    Vermögensteuer - Rechtslage - Revisionsbegründungsfrist - Zeitpunkt der

    Entscheidungen innerhalb derselben Instanz werden hiervon nicht erfasst (BFH-Beschluss vom 24. Juni 1999 IV R 42/98, BFH/NV 2000, 54; Tipke in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 51 FGO Tz. 11).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 76/98

    Befangenheit von Richtern; abgelehntes Befangenheitsgesuch

    Zur Begründung wird auf den Beschluß in der Sache gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen IV R 42/98 vom heutigen Tag verwiesen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 5 K 1027/11

    Finanzrechtsweg - Gesetzlicher Richter - Begriff der "verfassungsrechtlichen

    Es genügt deshalb nicht, wenn der Regressanspruch - wie hier - allein mit der möglichen Inhalt der künftigen gerichtlichen Entscheidung begründet wird und eine Prozesspartei den mit der Entscheidung befassten Richtern unter Hinweis hierauf die Geltendmachung entsprechender Regressansprüche in Aussicht stellt [BFH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IV R 42/98 - BFH/NV 2000, S. 54].
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 77/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Zur Begründung wird auf den Beschluß in der Sache gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen IV R 42/98 vom heutigen Tag verwiesen.
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 78/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Zur Begründung wird auf den Beschluß in der Sache gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen IV R 42/98 vom heutigen Tag verwiesen.
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 79/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

    Zur Begründung wird auf den Beschluß in der Sache gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen IV R 42/98 vom heutigen Tag verwiesen.
  • BFH, 23.03.2000 - IV E 1/00

    Streitwert; Widerspruch gegen Erledigung der Hauptsache

    Die hiergegen gerichtete Revision der Erinnerungsführer hat der Senat mit Beschluss vom 24. Juni 1999 (Az. IV R 42/98, BFH/NV 2000, 54) als unzulässig verworfen.
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