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   BFH, 20.10.1999 - III B 74/99   

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https://dejure.org/1999,7079
BFH, 20.10.1999 - III B 74/99 (https://dejure.org/1999,7079)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1999 - III B 74/99 (https://dejure.org/1999,7079)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - III B 74/99 (https://dejure.org/1999,7079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schlüssigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Körperbehinderter - Reisebegleiter

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 155; ; EStG § 33b Abs. 1 bis 3; ; ZPO § 251; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 576
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 340/97

    Abzugsfähigkeit von wegen einer Behinderung entstandenen Aufwendungen als

    Auszug aus BFH, 20.10.1999 - III B 74/99
    Außer dem Hinweis auf das nicht rechtskräftige Urteil des FG Nürnberg in EFG 1999, 70 fehlen jegliche Darlegungen dazu, daß, in welchem Umfang und aus welchen Gründen diese Rechtsfrage umstritten ist und worin die Bedeutung einer Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den BFH für die Fortentwicklung des Rechts im Hinblick auf die Rechtsprechung insbesondere des BFH oder auf gewichtige Auffassungen in der Literatur zu sehen ist.

    Im Streitfall kommt hinzu, daß der dem FG-Urteil in EFG 1999, 70 zugrundeliegende Sachverhalt und der Sachverhalt der Vorentscheidung nicht vergleichbar sind.

    Dem Begehren der Kläger, das Beschwerdeverfahren ruhen zu lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozeßordnung), bis der BFH über die hier streitige Frage in dem Verfahren III R 58/98 betreffend das FG-Urteil in EFG 1999, 70 entschieden hat, kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist.

  • BFH, 04.07.2002 - III R 58/98

    Aufwendungen eines Schwerbehinderten für Urlaubsbegleitung

    Auszug aus BFH, 20.10.1999 - III B 74/99
    Dem Begehren der Kläger, das Beschwerdeverfahren ruhen zu lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozeßordnung), bis der BFH über die hier streitige Frage in dem Verfahren III R 58/98 betreffend das FG-Urteil in EFG 1999, 70 entschieden hat, kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist.

    Die Sachentscheidung in dem Verfahren III R 58/98 kann keinen Einfluß auf das vorliegende Verfahren haben.

  • BFH, 17.12.1997 - III R 35/97

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Begleitperson

    Auszug aus BFH, 20.10.1999 - III B 74/99
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u.a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 III R 35/97, BFHE 185, 34, BStBl II 1998, 298), im Schrifttum und ggf. von der Verwaltung vertretenen Auffassungen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.10.1999 - III B 74/99
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u.a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 III R 35/97, BFHE 185, 34, BStBl II 1998, 298), im Schrifttum und ggf. von der Verwaltung vertretenen Auffassungen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2007 - II B 107/06

    Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten des

    Daran fehlt es hier, weil die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist und deshalb unabhängig von der Rückabwicklung der Schenkung keinen Erfolg haben kann (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 III B 74/99, BFH/NV 2000, 576, 577).
  • BFH, 30.07.2009 - II B 170/08

    Anspruch auf Verzinsung erstatteter Zusatzleistungen zur Spielbankabgabe - Kein

    Ein Ruhen des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht angeordnet werden, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Streitfall-- unzulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 III B 74/99, BFH/NV 2000, 576; vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Rz 22).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02

    Betriebsaufgabe: Apotheke

    Dem Begehren des Kläger zu 1, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des FA über die Berichtigung der fehlerhaften Bilanzansätze ruhen zu lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung), kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 III B 74/99, BFH/NV 2000, 576).
  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche

    Die Unzulässigkeit der Beschwerde hat schließlich zur Folge, dass sich die hilfsweise --im Hinblick auf das die Rechtmäßigkeit der Feststellungsbescheide betreffende Beschwerdeverfahren-- beantragte Verfahrensunterbrechung verbietet, weil dieses andere Verfahren unter den gegebenen Umständen die hier zu treffende Entscheidung nicht beeinflussen kann (BFH-Beschlüsse vom 24. März 1999 I B 14/98, BFH/NV 1999, 1383, 1384; vom 6. September 1999 X B 77/99, BFH/NV 2000, 322, und vom 20. Oktober 1999 III B 74/99, BFH/NV 2000, 576, 577; Gräber, a.a.O., § 74 Rz. 12).
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