Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99   

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https://dejure.org/1999,2571
BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99 (https://dejure.org/1999,2571)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1999 - VII B 140/99 (https://dejure.org/1999,2571)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1999 - VII B 140/99 (https://dejure.org/1999,2571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung - Amtshilfeersuchen - Gesamtschuldner - Eidesstattliche Versicherung - Vollstreckbarer Titel - Ladungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § ... 91 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 135 Abs. 2; ; ZPO § 217; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99
    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99
    Hiergegen wendet sich der Kläger sowohl mit der vorliegenden Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als auch mit der Revision (Az. VII R 40/99).

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az. VII R 40/99) die auf eben diese Nichtberücksichtigung des klägerischen Vorbringens gestützte Verfahrensrevision des Klägers nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO als unzulässig verworfen.

  • BFH, 29.07.1999 - VII E 6/99

    Streitwert bei eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99
    Auch hier bezieht sich der Senat zur näheren Begründung auf seinen Beschluss vom 29. Juli 1999 VII E 6/99 (BStBl II 1999, 756), durch den er seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Streitwert im Verfahren nach § 284 der Abgabenordnung (AO 1977) im Regelfall auf 50 % der rückständigen Steuerbeträge, aus denen vollstreckt wird, zu bemessen ist, dahingehend eingeschränkt hat, dass der Streitwert den Höchstbetrag von 1 000 000 DM nicht übersteigen darf.
  • BFH, 07.09.1995 - III R 86/90

    Zulässigkeit einer Revision ohne Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99
    Die Abkürzung der Ladungsfrist stellt nämlich eine im Ermessen des Gerichts stehende prozessleitende Verfügung dar, die nach § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde selbständig angefochten werden kann (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 7. September 1995 III R 86/90, BFH/NV 1996, 230).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Daher kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).

    § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder den gesetzlichen Richter (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 589, 590).

  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

    Entsprechend unterliegt sie nach § 124 Abs. 2 FGO auch nicht der Beurteilung im Revisionsverfahren, so dass logischerweise auch eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf die bloße Tatsache der Abkürzung der Ladungsfrist --kein Verfahrensfehler-- gestützt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589).

    c) Die Abkürzung der Ladungsfrist kann aber das Recht des Beteiligten auf Gehör berühren und unter diesem Gesichtspunkt zum Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde gemacht werden (vgl. Senat in BFH/NV 2000, 589).

  • BFH, 13.12.2007 - XI B 160/06

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abkürzung der Ladungsfrist möglich

    Entsprechend unterliegt sie nach § 124 Abs. 2 FGO auch nicht der Beurteilung im Revisionsverfahren, so dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf die bloße Tatsache der Abkürzung der Ladungsfrist gestützt werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589).

    c) Die Abkürzung der Ladungsfrist kann das Recht des Beteiligten auf Gehör berühren und unter diesem Gesichtspunkt zum Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde gemacht werden (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 589).

  • BFH, 28.05.2003 - III B 87/02

    NZB: Befangenheitsgesuch

    § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Allerdings schließt § 124 Abs. 2 FGO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589).
  • BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Streitwertfestsetzung

    Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (BFH/NV 2000, 589) hatte der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96 (NV), mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf ... DM festgesetzt.
  • BSG, 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Aus dem Vortrag des Klägers ergibt sich bereits nicht die schlüssige Behauptung, dass er alle verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten genutzt habe, mit seinem Vorbringen zum Sach- und Streitstoff in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG gehört zu werden (BSG vom 18.8.1999, B 2 U 313/98 B, juris; vgl in diesem Sinne auch Bundesverwaltungsgericht vom 21.1.1997, 8 B 2/97, Buchholz 310 § 102 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO] Nr. 21 und Bundesfinanzhof [BFH] vom 25.11.1999, VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, zu den ggf geringeren Darlegungslasten im finanzgerichtlichen Verfahren bei Unterschreitung der Mindestfrist [!] des § 91 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung dagegen BFH vom 30.7.2001, VII B 78/01, BFHE 195, 530).
  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Hiergegen wendet sich der Kläger sowohl mit der vorliegenden Revision als auch mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (Az. VII B 140/99).
  • BFH, 25.05.2012 - VIII B 155/11

    Befangenheitsantrag, Aussetzung

    Allerdings schließt § 124 Abs. 2 FGO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter (BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99

    Streitwertfestsetzung durch BFH; Gegenvorstellung

    Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (BFH/NV 2000, 589) hat der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96, mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf 1 Mio. DM festgesetzt.
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 140/99

    Eidesstattliche Versicherung - Streitwert - Gegevorstellung

  • BFH, 14.12.2011 - VIII B 26/10

    NZB: Befangenheit, Divergenz

  • BFH, 15.12.2009 - VIII B 211/08

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit nur ausnahmsweise

  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BFH, 24.04.2002 - I B 134/01

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verlust des Ablehnungsrechtes

  • BFH, 26.01.2006 - II S 14/05

    NZB; PKH; unanfechtbare Entscheidung vor Endurteil

  • BFH, 10.10.2002 - VII B 15/02

    Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung

  • BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Eigenheimzulage - Beschwerdebegründung -

  • BFH, 27.10.2000 - VII E 10/00

    Kostenansatz - Streitwertüberprüfung nach Streitwertfestsetzung

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Rechtsprechung
   BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99, VII R 140/99   

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https://dejure.org/2000,10239
BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99, VII R 140/99 (https://dejure.org/2000,10239)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2000 - VII R 40/99, VII R 140/99 (https://dejure.org/2000,10239)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2000 - VII R 40/99, VII R 140/99 (https://dejure.org/2000,10239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Streitwertfestsetzung - Gegenvorstellung - Prozessbetrug - Verjährung einer Steuerforderung - Vertretungszwang - Rechtskraft

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Streitwertfestsetzung - Prozessvertretung - Bestehen einer Steuerforderung - Verjährung einer Steuerforderung - Vertretungszwang - Gegenvorstellung - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99

    Abkürzung der Ladungsfrist; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
    Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (BFH/NV 2000, 589) hatte der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96 (NV), mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf ... DM festgesetzt.
  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
    Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (BFH/NV 2000, 589) hatte der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96 (NV), mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf ... DM festgesetzt.
  • BFH, 15.12.1998 - I B 46/97

    Gegenvorstellung; Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
    Im Gegensatz zu der vom Kläger zunächst erhobenen Gegenvorstellung, die ausschließlich gegen die Streitwertfestsetzung gerichtet war, ist die neuerliche Gegenvorstellung, die sich gegen die Entscheidungen des BFH über die vom Kläger eingelegte Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde als solche richtet, schon deshalb unzulässig, weil für solche Gegenvorstellungen beim BFH, sollten sie ausnahmsweise statthaft sein, Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs besteht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1998 I B 46/97, BFH/NV 1999, 806).
  • BFH, 15.03.1999 - V S 5/99

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
    Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).
  • BFH, 09.08.1995 - VII B 126/95

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
    Unabhängig davon wäre aber auch bei Einhaltung des Vertretungszwangs die Gegenvorstellung nicht statthaft, weil die angegriffenen Entscheidungen des BFH in formelle und materielle Rechtskraft erwachsen sind und zudem die Voraussetzungen, unter denen gleichwohl ausnahmsweise eine Gegenvorstellung gegen formell rechtskräftige Entscheidungen des BFH statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 1995 VII B 126/95, BFH/NV 1996, 239) nach dem Vortrag des Klägers offensichtlich nicht erfüllt sind.
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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1999 - V S 14/99   

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https://dejure.org/1999,10191
BFH, 24.11.1999 - V S 14/99 (https://dejure.org/1999,10191)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1999 - V S 14/99 (https://dejure.org/1999,10191)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1999 - V S 14/99 (https://dejure.org/1999,10191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.11.1999 - V B 143/99

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Revisionszulassung

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V S 14/99
    Die erwähnte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage (V B 143/99) zurückgewiesen.
  • BFH, 30.06.1999 - V S 11/99

    NZB; AdV

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V S 14/99
    b) Der BFH kann eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids nicht mehr beschließen, wenn dessen Rechtmäßigkeit nicht mehr Gegenstand einer Prüfung in einem Hauptsacheverfahren beim BFH sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 V S 11/99, BFH/NV 1999, 1506).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1999 - I B 91/99   

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https://dejure.org/1999,11574
BFH, 25.11.1999 - I B 91/99 (https://dejure.org/1999,11574)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1999 - I B 91/99 (https://dejure.org/1999,11574)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1999 - I B 91/99 (https://dejure.org/1999,11574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.10.1993 - X B 122/93

    Abziehbarkeit von Vermächtnis-Spenden (§ 10 b EStG )

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - I B 91/99
    Befugt zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind nur die Personen, die am Klageverfahren beteiligt waren und daher gemäß § 115 Abs. 1 FGO auch befugt sind, gegen das Urteil des FG Revision einzulegen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12. Oktober 1993 X B 122/93, BFH/NV 1994, 712; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, Vor § 115 Rz. 22, § 115 Rz. 49).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1999 - III E 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13479
BFH, 25.11.1999 - III E 1/99 (https://dejure.org/1999,13479)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1999 - III E 1/99 (https://dejure.org/1999,13479)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1999 - III E 1/99 (https://dejure.org/1999,13479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GKG § 14 Abs. 2
    Erweiterung des Streitgegenstandes; Streitwert

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 489/94

    Rückforderung von Investitionszulagen für Forschungsinvestitionen und

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - III E 1/99
    Mit Urteil vom 28. Januar 1999 III R 16/96 hat der Senat die Revision des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 23. November 1995 II 489/94 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Revisionsverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt.
  • BFH, 28.01.1999 - III R 16/96

    Forschungs- und Entwicklungszulage für Gebäude

    Auszug aus BFH, 25.11.1999 - III E 1/99
    Mit Urteil vom 28. Januar 1999 III R 16/96 hat der Senat die Revision des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 23. November 1995 II 489/94 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Revisionsverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt.
  • BFH, 29.06.2010 - XI E 1/10

    Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach

    Dies gilt jedoch nicht, soweit der Streitgegenstand im Revisionsverfahren durch Sachantrag erweitert wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 1999 III E 1/99, BFH/NV 2000, 589 zu § 14 Abs. 2 GKG a.F.).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1999 - V B 143/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11502
BFH, 24.11.1999 - V B 143/99 (https://dejure.org/1999,11502)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1999 - V B 143/99 (https://dejure.org/1999,11502)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1999 - V B 143/99 (https://dejure.org/1999,11502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gemeinschaftsproduktion - Co-Produktionsvertrag - Filmherstellung - Gesellschaftereinlage - Steuerbarer Zuschuß

  • Judicialis

    BGB §§ 705 ff.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Revisionszulassung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 143/99
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 143/99
    Die Klägerin bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und keine abstrakten Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH so genau, dass aufgrund der gegenübergestellten Rechtssätze erkennbar wird, dass sie unvereinbar sind (vgl. zu den Anforderungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 20.08.1998 - V B 46/98

    Jugendbildungsstätte - Steuerfreie Umsätze - Erwachsenenbildungsstätte -

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 143/99
    Die Sitzungsniederschrift ergibt nicht, dass die Klägerin einen Beweisantrag gestellt oder dass das FG, was hätte protokolliert werden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1998 V B 46/98, BFH/NV 1999, 211), eine beantragte Beweiserhebung abgelehnt hat.
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Auszug aus BFH, 24.11.1999 - V B 143/99
    a) Die Revision ist nicht nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen Abweichung der Vorentscheidung von Grundsätzen in dem Urteil des BFH vom 20. April 1988 X R 3/82 (BFHE 153, 445, BStBl II 1988, 792) zuzulassen.
  • BFH, 24.11.1999 - V S 14/99

    AdV; Gericht der Hauptsache

    Die erwähnte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tage (V B 143/99) zurückgewiesen.
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