Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.07.1999

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   BFH, 07.07.1999 - X B 37/99   

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https://dejure.org/1999,4208
BFH, 07.07.1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - X B 37/99 (https://dejure.org/1999,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Prozeßvollmacht - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56, 62, 115 Abs. 2, 3
    Darlegungslast für Rechtsfragen, die grundsätzlich geklärt sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    Das gilt insbesondere für den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO): Alle für die hier zu treffende Entscheidung bedeutsamen Rechtsfragen (der Anforderungen an den Nachweis einer Prozeßvollmacht, an die Wahrung der hierzu gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlußfrist sowie an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) sind als prinzipiell geklärt anzusehen, so daß es seitens des Klägers zur Erfüllung seiner Darlegungspflicht einer eingehenden Begründung (einschließlich der Erörterung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung) bedurft hätte (zu den Anforderungen an die Beschwerdebegründung in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1998 - X B 111/97

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    - Die Beschwerdeschrift enthält nur Einwände gegen die Richtigkeit der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die in diesem Verfahren unbeachtlich sind (vgl. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, sowie vom 19. August 1998 X B 111/97, BFH/NV 1999, 210; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 61 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1998 - VIII B 56/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    Das gilt insbesondere für den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO): Alle für die hier zu treffende Entscheidung bedeutsamen Rechtsfragen (der Anforderungen an den Nachweis einer Prozeßvollmacht, an die Wahrung der hierzu gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO gesetzten Ausschlußfrist sowie an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) sind als prinzipiell geklärt anzusehen, so daß es seitens des Klägers zur Erfüllung seiner Darlegungspflicht einer eingehenden Begründung (einschließlich der Erörterung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung) bedurft hätte (zu den Anforderungen an die Beschwerdebegründung in solchen Fällen: BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1998 - X B 155/97

    Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X B 37/99
    - Die Beschwerdeschrift enthält nur Einwände gegen die Richtigkeit der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung, die in diesem Verfahren unbeachtlich sind (vgl. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, sowie vom 19. August 1998 X B 111/97, BFH/NV 1999, 210; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 61 f., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2002 - X B 98/01

    Betrieb von Aus- und Übersiedlerheimen; gewerbliche Betätigung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 106 f.; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2002 - X B 77/01

    Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Gräber, a.a.O., § 116 Rz. 33).
  • BFH, 03.04.2001 - X B 87/00

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 15.03.2001 - X B 101/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausgeführt wird, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 04.10.2001 - X B 157/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung -

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2001 - X B 9/01

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung -

    Dem ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 5/01

    Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen -

    Dieser Anforderung ist nur genügt, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer noch eine ungeklärte Frage sieht (Beschlüsse des Senats vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 214; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 62, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

    In gesteigertem Maße gilt dies hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die als prinzipiell geklärt anzusehen sind (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, und vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629) - wie etwa auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen der Wiedereinsetzung im Allgemeinen (BFH in BFH/NV 2000, 59) und im Rahmen des § 126 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) im Besonderen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313).
  • BFH, 07.05.2002 - X B 137/01

    Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen

    Diesem Erfordernis ist nur Rechnung getragen, wenn die Beschwerdebegründung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem betreffenden Rechtsproblem enthält und ausführt, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (BFH-Beschlüsse vom 16. April 1998 X B 186/97, BFH/NV 1998, 1244; vom 10. Dezember 1998 VIII B 56/98, BFH/NV 1999, 804; vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 66; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 123/99

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides trotz Bekanntgabe

  • BFH, 08.05.2000 - X B 40/00

    Sachaufklärungspflicht der Finanzbehörde - Mitwirkungspflichten des

  • BFH, 24.03.2000 - X B 131/99

    Darlegungsanforderungen - Auswertung von Prüfungsberichten - Sorgfaltspflicht

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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98   

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https://dejure.org/1999,3913
BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98 (https://dejure.org/1999,3913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvollmacht - Fehlender Prozeßvertreter - Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung - Sachentscheidungsvoraussetzung - Prozeßhandlungsvoraussetzung

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 88 Abs. 2; ; ZPO § 87 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.1999 - VII B 239/98

    Nichtvorlage der Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Es genügt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, daß das Gericht den Betroffenen auf den Mangel hinweist, d.h. ihn zur Vorlage der Vollmacht auffordert (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1999 VII B 239/98, BFH/NV 1999, 823).
  • BFH, 18.02.1987 - II R 213/84

    Verfahren - Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Frist - Kopie

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    § 88 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO), der für den Anwaltsprozeß eine Ausnahme vorsieht, ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht entsprechend anwendbar (BFH-Urteil vom 18. Februar 1987 II R 213/84, BFHE 149, 19, BStBl II 1987, 392).
  • BFH, 15.04.1994 - III B 97/93

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Hat der Vollmachtgeber --wie im Streitfall-- die zunächst erteilte Vollmacht widerrufen, kann die Vertretungsbefugnis nur durch Vorlage einer erneuten Vollmacht nachgewiesen werden, die nach dem Widerruf erteilt ist (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1994 III B 97/93, BFH/NV 1995, 148, und vom 2. Mai 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 44).
  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Daran ändert auch nichts der Umstand, daß bei Vertretung vor dem BFH gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs i.V.m. § 155 FGO und § 87 Abs. 1 ZPO der Widerruf gegenüber dem BFH erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozeßbevollmächtigten wirksam wird (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238) und daher X mangels Benennung eines anderen Prozeßbevollmächtigten durch den Kläger für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde weiter als bevollmächtigt galt.
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Mit dem Übersendungsschreiben kann zwar eine Blankovollmacht konkretisiert und damit der erforderliche Bezug zum Klageverfahren hergestellt werden (Senatsurteil vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445); es kann aber keinen Nachweis über den Zeitpunkt der Ausstellung der Blankovollmacht selbst erbringen.
  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Hat der Vollmachtgeber --wie im Streitfall-- die zunächst erteilte Vollmacht widerrufen, kann die Vertretungsbefugnis nur durch Vorlage einer erneuten Vollmacht nachgewiesen werden, die nach dem Widerruf erteilt ist (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1994 III B 97/93, BFH/NV 1995, 148, und vom 2. Mai 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 44).
  • BFH, 02.05.1994 - X B 124/93
    Auszug aus BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
    Hat der Vollmachtgeber --wie im Streitfall-- die zunächst erteilte Vollmacht widerrufen, kann die Vertretungsbefugnis nur durch Vorlage einer erneuten Vollmacht nachgewiesen werden, die nach dem Widerruf erteilt ist (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1994 III B 97/93, BFH/NV 1995, 148, und vom 2. Mai 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 44).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Ist die Vollmacht durch Widerruf oder Mandatsniederlegung erloschen, werden diese Rechtshandlungen gegenüber dem BFH erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (ständige Rspr., z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62 Anm. 18, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2010 - X S 22/10

    Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens

    In diesem Zusammenhang weist der Senat auf Folgendes hin: Der Widerruf einer Vollmacht wird gegenüber dem BFH erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (st. Rspr., z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59; Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - III B 113/12

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme

    Da in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Vertretungszwang besteht (§ 62 Abs. 4 FGO), würde ein etwaiger Widerruf der Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO Wirksamkeit erlangen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 24.03.2000 - X B 131/99

    Darlegungsanforderungen - Auswertung von Prüfungsberichten - Sorgfaltspflicht

    Hierzu hätte es außerdem angesichts des Umstands, dass der Begriff der offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 129 der Abgabenordnung (AO 1977; dazu näher: BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899 und die dort. Nachw.) als prinzipiell geklärt gelten kann (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 X B 212/98, BFH/NV 1999, 1582), besonders eingehender Argumentation bedurft (s. näher dazu: BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 IV B 40/98, BFH/NV 1999, 1055; vom 30. Juni 1999 IX B 53/99, BFH/NV 1999, 1620, und vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59).
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