Rechtsprechung
| BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99
- BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99
- BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
- BFH, 06.12.2001 - VII R 40/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2000, 591
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 28.07.2000 - X R 11/00
Revision; Verfahrensmangel
Der Kläger hätte innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung der erstinstanzlichen Urteile allein in Betracht kommen, substantiiert und in sich schlüssig darlegen müssen (…BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464, und vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3).Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das angefochtene Urteil überhaupt nicht oder in einem wesentlichen Streitpunkt, d.h. hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels, nicht mit Entscheidungsgründen i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (…dazu BFH-Beschluss vom 8. September 1999 XI R 104/96, BFH/NV 2000, 323, 324;… Gräber, a.a.O., § 105 Rz. 21, 26 und § 119 Rz. 23) versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210, und in BFH/NV 2000, 591), so dass nicht hinreichend erkennbar ist, warum so und nicht anders entschieden wurde.
- BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung
Nach dieser Vorschrift fehlen Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591;… vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, jeweils m.w.N.). - BFH, 10.10.2002 - VII B 15/02
Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung
Dieser Verwaltungsakt ist bestandskräftig geworden, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 25. November 1999 (Az. VII R 40/99) die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 (Az. 3 K 2036/96) als unzulässig verworfen hat.Der Kläger verkennt --wie leider auch in den vorangegangenen Verfahren VII B 140/99 und VII R 40/99--, dass es dem BFH als Revisionsgericht nach den gesetzlichen Bestimmungen verwehrt ist, in den vom Kläger bei dem BFH anhängig gemachten Verfahren, in denen es zunächst um den Zugang zum Gericht geht, zu den sich gegen die Richtigkeit des FG-Urteils richtenden Einwendungen des Klägers Stellung zu nehmen oder gar eine Aufhebung des FG-Urteils auszusprechen.
- BFH, 27.10.2000 - VII E 10/00
Kostenansatz - Streitwertüberprüfung nach Streitwertfestsetzung
Mit Beschluss vom 31. März 2000 (VII R 40/99, VII B 140/99) hat der Senat die vom Kostenschuldner erhobene Gegenvorstellung gegen den in den Beschlüssen des BFH vom 25. November 1999 VII R 40/99 und VII B 140/99 jeweils festgesetzten Streitwert zurückgewiesen.Für eine Änderung der Streitwertfestsetzung besteht nach der Auffassung des Senats jedoch keine Veranlassung (vgl. Beschluss vom 31. März 2000 VII R 40/99, VII B 140/99, BFH/NV 2000, 1226).
- BFH, 28.07.2000 - X R 12/00 Der Kläger hätte innerhalb der Revisionsbegründungsfrist einen der in § 116 FGO abschließend aufgezählten Gründe, die hier für eine Anfechtung der erstinstanzlichen Urteile allein in Betracht kommen, substantiiert und in sich schlüssig darlegen müssen (…BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1999 IX R 28/99, BFH/NV 2000, 464, und vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3).
Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das angefochtene Urteil überhaupt nicht oder in einem wesentlichen Streitpunkt, d.h. hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels, nicht mit Entscheidungsgründen i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (…dazu BFH-Beschluss vom 8. September 1999 XI R 104/96, BFH/NV 2000, 323, 324;… Gräber, a.a.O., § 105 Rz. 21, 26 und § 119 Rz. 23) versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210, und in BFH/NV 2000, 591), so dass nicht hinreichend erkennbar ist, warum so und nicht anders entschieden wurde.
- BFH, 29.11.2000 - I R 16/00
Urteil ohne Entscheidungsgründe
Das ergibt sich aus dem Zweck des Begründungszwangs, der gewährleisten soll, dass die Prozessbeteiligten über die das Urteil tragenden Erkenntnisse und Überlegungen des Gerichts unterrichtet werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885;… vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591). - BFH, 31.03.2000 - VII R 40/99
Streitwertfestsetzung durch BFH; Gegenvorstellung
Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (…BFH/NV 2000, 589) hat der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96, mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf 1 Mio. DM festgesetzt. - BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
Auftragsvollstreckung durch das HZA
Von rechtlicher Bedeutung im Rahmen des § 284 AO 1977 ist ein solcher Angriff des Vollstreckungsschuldners nur dann, wenn unter Berücksichtigung dieses Vorbringens das Ermessen des HZA, den Antragsteller zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorzuladen, auf Null reduziert wäre, es also fehlerfrei nur dahin gehend ausgeübt werden könnte, dass von einer Vorladung abzusehen sein würde (BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591). - BFH, 21.06.2001 - I R 24/00 Das ergibt sich aus dem Zweck des Begründungszwangs, der gewährleisten soll, dass die Prozessbeteiligten über die das Urteil tragenden Erkenntnisse und Überlegungen des Gerichts unterrichtet werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885;… vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591).
- BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99 Mit Beschlüssen vom 25. November 1999 VII R 40/99 (BFH/NV 2000, 591) und VII B 140/99 (…BFH/NV 2000, 589) hatte der Senat die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Revisionsklägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 24. März 1999 3 K 2036/96 (NV), mit dem dieses die Klage des Klägers gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abgewiesen hatte, als unzulässig verworfen (Revision) bzw. als unbegründet zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde) und dabei den Streitwert der beiden Verfahren jeweils auf ... DM festgesetzt.
- BFH, 31.03.2000 - VII B 140/99
- BFH, 06.11.2000 - VII B 140/99
- FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
Abzweigung von Kindergeld: bei erfolgter Auszahlung, Irrelevanz von …
- FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden …
- FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 6021/01
Streitwert in Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe …
