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   BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98   

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https://dejure.org/1999,5352
BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98 (https://dejure.org/1999,5352)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1999 - VII R 44/98 (https://dejure.org/1999,5352)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1999 - VII R 44/98 (https://dejure.org/1999,5352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 8542 11 86, KN 9110 12 00
    Einreihung; Tarifierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 616
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sog. aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteile vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, und vom 19. März 1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).

    Dabei sind die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten wesentlichen Kriterien für die Erkennbarkeit des Irrtums zugrunde zu legen, nämlich die Art des Irrtums, die Erfahrung des Abgabenschuldners und die Sorgfalt, die der Beteiligte nach den Umständen des Falles hätte walten lassen müssen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1998, 1397).

  • EuGH, 03.06.1992 - C-318/90

    Hauptzollamt Mannheim / Boehringer

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Eine Einordnung in den GZT im eigentlichen Sinne war damit nicht verbunden (vgl. hierzu Abs. 26 der Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rs. C-318/90 --Boehringer Mannheim--, EuGHE 1992, I-3495, 3505).

    Derartige Verordnungen des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze einer Ware stellten demzufolge, anders als die allgemein geltenden Verordnungen der Kommission zur Einreihung von Waren in den GZT, auch keine Auslegungshilfen zur Tarifierung einer Ware dar (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Juni 1992, Rs. C-318/90 --Boehringer Mannheim--, EuGHE 1992, I-3495, 3512 Rz. 20).

  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 --Knubben--, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 --Siemens Nixdorf--, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12).

    Gegen eine Auslegung der Anm. 5 B a zu Kap. 85 KN im Sinne der klägerischen Auffassung, wonach es ausreichend sei, dass die Schaltungselemente nur hauptsächlich monolithisch integriert und in untergeordnetem Maße auch diskret hergestellt sein können, sprechen auch die englische und die französische Sprachfassung, die bei der Auslegung des Zolltarifs nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil in EuGHE 1997, I-7039 Rz. 15) im Zweifelsfall heranzuziehen sind.

  • EuGH, 31.03.1992 - C-338/90

    Hamlin Electronics / Hauptzollamt Darmstadt

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Ist eine Zollaussetzungsbestimmung mehrdeutig, so muss sie nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. EuGH-Urteil vom 31. März 1992 Rs. C-338/90 --Hamlin Electronics--, EuGHE 1992, I-2333 Rz. 12).
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Ein solcher Rechtsirrtum der Zollstelle wird von der Rechtsprechung des Senats und des EuGH als Irrtum i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO angesehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, m.w.N.; EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85 --Foto Frost--, EuGHE 1987, 4199 Rz. 24).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sog. aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteile vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, und vom 19. März 1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Ein solcher Rechtsirrtum der Zollstelle wird von der Rechtsprechung des Senats und des EuGH als Irrtum i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO angesehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, m.w.N.; EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85 --Foto Frost--, EuGHE 1987, 4199 Rz. 24).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 49/89
    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    f) Eine Anwendung des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO kommt hinsichtlich der Einfuhren ab 26. August 1992 nicht mehr in Betracht, weil der angefochtene "Steueränderungsbescheid" insoweit die erstmalige Festsetzung von Abgaben zum Gegenstand hat (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1991 VII R 49/89, BFHE 167, 244).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO müssen für einen Anspruch des Beteiligten auf Abstandnahme von der Nacherhebung von Eingangsabgaben nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des erkennenden Senats drei Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden (sog. aktiver Irrtum), Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte, und Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819; Senatsurteile vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, und vom 19. März 1998 VII R 72/95, BFH/NV 1998, 1397).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
    Der Senat ist in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415 --C.I.L.F.I.T.--) nicht nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; ABlEG 1999 Nr. L 114/56) zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

  • BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14

    Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften

    Nach der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 30. November 1999 VII R 44/98 (BFH/NV 2000, 616, ZfZ 2000, 157) dienen Zollaussetzungen nach ihrem Sinn und Zweck im Wesentlichen der Deckung des in der Gemeinschaft nicht abdeckbaren Bedarfs an Gütern ohne Zollbelastung.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

    Unterlässt es der Einführer in einem solchen Fall, die Zollstelle auf die ihm erteilte vZTA hinzuweisen, schließt dies seinen Einwand, er habe den Tarifierungsfehler der Zollstelle nicht erkennen können, grundsätzlich aus (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 615, 619).
  • FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 4 K 4884/07

    Nacherhebung eines Zolls im Falle nicht buchmäßig erfasster und einer Zollschuld

    Zwischen dem Irrtum der Zollbehörde und der unterbliebenen buchmäßigen Erfassung des Abgabenbetrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98, Slg. 1999, I-8683 Randnr. 22 und 32; BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 615).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 1371/20

    Festsetzung der Einfuhrabgaben bzgl. der zollrechtlichen Tarifierung von Fischöl

    Ein solcher Irrtum kann auch vorliegen, wenn die Zollbehörde die Tarifierung einer Ware unter einer unzutreffenden Position oder Unterposition bestätigt (BFH, Urteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 616).
  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01

    Übereinstimmung des in der Lizenz angegebenen Erzeugnisses mit dem tatsächlich

    In Anbetracht sowohl dieser Vorschrift als auch des nahezu gleich lautenden Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK wird man davon ausgehen können, dass der gemeinschaftsrechtliche Vertrauensschutzgrundsatz - bezogen auf das Ausfuhrerstattungsrecht - voraussetzt, dass dem Ausführer eine ihm nicht zustehende Ausfuhrerstattung aufgrund eines sog. "aktiven" Irrtums der zuständigen Behörde gewährt worden ist und dass der Ausführer beim Empfang der Leistung gutgläubig in der Weise gewesen ist, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte (vgl. zu Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK: BFH, Urteil v. 30.11.1999, VII R 44/98, ZfZ 2000, 157, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 743/00

    Tarifierung eines elektronischen Geräts zur Feststellung des Körperfettanteils

    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet worden sind und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel, für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 - Knubben-, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 - Siemens Nixdorf-, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12; Urteil des BFH vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 616-619).
  • FG Düsseldorf, 01.10.2014 - 4 K 1862/13

    Zollfreiheit der Einführung von Leuchtdioden

    Die vom Beklagten hierfür angeführten und zwischen den Begriffen der "Bauelemente" und der "diskreten Bauelemente" abgrenzenden Erläuterungen zur Position 8542 HS Rn. 03.0 und 04.0 sind vielmehr im Zusammenhang mit den Definitionen der elektronisch integrierten Schaltungen in der Anm. 8 Buchst. b) zu Kap. 85 KN zu sehen (siehe insbesondere Ziff. 2) S. 2; zu der Frage, ob monolithisch integrierte Schaltungen auch diskrete Bauelemente enthalten dürfen (BFH, Urteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 616).
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