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   BFH, 15.07.1999 - III S 3/99   

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https://dejure.org/1999,6050
BFH, 15.07.1999 - III S 3/99 (https://dejure.org/1999,6050)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1999 - III S 3/99 (https://dejure.org/1999,6050)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - III S 3/99 (https://dejure.org/1999,6050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Behinderung des Antragstellers - Behinderten-Pauschbetrages - Außergewöhnliche Belastung

  • Judicialis

    FGO § 114; ; FGO § 155; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 114 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 128; ; ZPO § 78 b; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 78b
    Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.09.1995 - VII S 12/95

    Auslegung eines Antrags auf beiordnung eines Notanwalts oder auf Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
    Denn ein Notanwalt i. S. von § 78 b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, daß er zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I S 4/95, BFH/NV 1996, 227, und vom 14. September 1995 VII S 12/95, BFH/NV 1996, 254).
  • BFH, 16.01.1984 - GrS 5/82

    Beschwerde eines Zeugen - Verhängung von Ordnungsmitteln - Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
    Danach ist der Antrag zwar statthaft; insbesondere steht ihm nicht entgegen, daß der Antragsteller nicht von einer zur Vertretung vor dem BFH nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) befugten Person vertreten wird, da durch den Antrag dem Kläger erst ein Prozeßvertreter verschafft werden soll (Beschluß des BFH vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439 Abschn. III. Nr. 3 a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 31.08.1995 - I S 4/95

    Anforderungen an die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 78 b

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
    Denn ein Notanwalt i. S. von § 78 b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, daß er zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I S 4/95, BFH/NV 1996, 227, und vom 14. September 1995 VII S 12/95, BFH/NV 1996, 254).
  • BFH, 08.03.1995 - V B 12/95

    Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde durch das

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
    Die Anordnung einer entsprechenden Anwendung des § 115 Abs. 3 FGO, der die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision vorsieht, ist in § 128 FGO nicht enthalten (BFH-Beschluß vom 8. März 1995 V B 12/95, BFH/NV 1995, 715).
  • BFH, 31.08.1995 - I S 6/95

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen Körperschaftssteuer im Verhältnis zu

    Auszug aus BFH, 15.07.1999 - III S 3/99
    Denn ein Notanwalt i. S. von § 78 b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, daß er zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I S 4/95, BFH/NV 1996, 227, und vom 14. September 1995 VII S 12/95, BFH/NV 1996, 254).
  • BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03

    Notanwalt i.S.v. § 78b ZPO

    Denn ein Notanwalt i.S. von § 78b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Anzahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (z.B. BFH, Beschluss vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 15/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist

    Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194; vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62; in BFH/NV 2000, 1122; vom 3. August 2000 VIII S 3/00, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 16.03.2000 - III S 5/99

    Beschwerde gegen AdV-Beschluss; außerordentliche Beschwerde; Notanwalt

    Ein Notanwalt i.S. von § 78b ZPO kann einem Beteiligten nur dann beigeordnet werden, wenn der Betreffende glaubhaft macht, dass er zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2002 - VI S 11/02

    Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof - Beiordnung eines Steuerberaters auf

    Eine i.S. des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft kann dem Beteiligten jedoch nur dann beigeordnet werden, wenn dieser glaubhaft gemacht hat, dass er zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung befugten Personen oder Gesellschaften vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 17/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist

    Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194; vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62; in BFH/NV 2000, 1122; vom 3. August 2000 VIII S 3/00, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 08.08.2001 - I S 16/00

    Körperschaftsteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeklage - Klagefrist

    Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschlüsse vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194; vom 15. Juli 1999 III S 3/99, BFH/NV 2000, 62; in BFH/NV 2000, 1122; vom 3. August 2000 VIII S 3/00, nicht veröffentlicht).
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