Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.12.1999

Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99   

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https://dejure.org/1999,2487
BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99 (https://dejure.org/1999,2487)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1999 - XI R 11/99 (https://dejure.org/1999,2487)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - XI R 11/99 (https://dejure.org/1999,2487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 4, § 164; EStG § 4 Abs. 1, 3, § 18
    Wertpapiere bei Freiberuflern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 242, EStG § 4 Abs 1 S 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 2 Abs 7, EStG § 25, AO 1977 § 164
    Abschnittbesteuerung; Bestandskraft; Betriebsvermögen; Bilanzenzusammenhang; Bindung; Treu und Glauben; Vorbehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 708
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.09.1994 - I R 125/93

    Keine Aufhebung des Vorbehaltsvermerks trotz Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Entgegen der Auffassung des FG liege insoweit ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht vor (BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 125/93, BFH/NV 1995, 369).

    c) Die angegriffene Entscheidung verstoße weiterhin gegen die Grundsätze verbindlicher Zusagen außerhalb einer Außenprüfung, die nach Auffassung des BFH nur auf besonderen Antrag ausgesprochen würden und bei der eine Bindung nur eintrete, wenn die Zusage für bestimmte Maßnahmen und Dispositionen des Steuerpflichtigen ursächlich gewesen sei (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 369).

    Die Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 369 gehe fehl, weil sich dessen Sachverhalt und Entscheidungsinhalt nicht mit dem Streitfall deckten.

    Das FA war berechtigt, den angefochtenen Bescheid vom 29. Juli 1993 für den Veranlagungszeitraum 1986 gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 zu erlassen, da der vorausgehende Bescheid vom 26. Februar 1991 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand; dieser Vorbehalt war im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 29. Juli 1993 wirksam (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 369).

  • BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Wertpapiere können nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477); die Möglichkeiten eines Gewerbetreibenden und eines Freiberuflers zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens in Bezug auf Wertpapiere sind unterschiedlich.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Ein Vertrauenstatbestand besteht in einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen kann, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Stand April 1997, § 4 AO 1977, Tz. 59 f.).
  • BFH, 15.09.1994 - XI B 90/93

    Möglichkeit der Änderung einer Umsatzsteuervoranmeldung trotz einer

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der entsprechende Bescheid geändert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 1994 XI B 90/93, BFH/NV 1995, 462).
  • BFH, 11.12.1996 - X R 228/93

    Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Der Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1996 X R 228/93 (BFH/NV 1997, 407) gehe fehl, da dort alle zu beurteilenden Bescheide durchgängig mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehen gewesen seien.
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99
    Diese Auffassung widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Ein Vertrauenstatbestand besteht in einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (vgl. Senatsurteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, unter II.5.a; vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708, unter II.1.; in BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, unter II.4.a).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    a) Ein Vertrauenstatbestand besteht in einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, unter II.5.a; vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708, unter II.1.).
  • FG Hessen, 15.02.2016 - 1 K 2275/15

    § 13 Abs.1 Nr. 4c ErbStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH besteht ein Vertrauenstatbestand in einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, [BFH 26.04.1995 - XI R 81/93] vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 und vom 30. März 2011 XI R 30/09, BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613 [BFH 30.03.2011 - XI R 30/09] ).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1999 - X R 139/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8543
BFH, 15.12.1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - X R 139/97 (https://dejure.org/1999,8543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Eigentümer eines Einfamilienhauses - Abzugsbetrag auf Miteigentumsanteil - Objektbezogener Höchstbetrag - Wohneigentumsförderung

  • Judicialis

    FördG § 7; ; FördG § 7 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 7 Abs 1
    Beitrittsgebiet; Höchstbetrag; Miteigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 181/95

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen am eigenen Gebäude als

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - X R 139/97
    Sie seien steuerlich verloren (Hinweis auf Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 411 Beispiel 164; ebenso FG Thüringen, Urteil vom 13. März 1996 I 181/95, EFG 1996, 663).

    Soweit sich das FA auf die Entscheidung des Thüringer FG in EFG 1996, 663 beruft, verkennt es, dass die quotale Kürzung im dort entschiedenen Fall nur deshalb erforderlich war, weil der nur zu einem Viertel an dem Gebäude beteiligte Steuerpflichtige die gesamten Aufwendungen getragen und auch geltend gemacht hatte.

  • BFH, 14.01.1998 - X B 91/96

    Abzugsbetrag § 7 FördG bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 15.12.1999 - X R 139/97
    Steht das Gebäude im Miteigentum mehrerer Personen, sind deshalb nur Aufwendungen auf das Gebäude begünstigt, soweit sie dem jeweiligen Miteigentumsanteil entsprechen, bis zur Höhe des dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem Gebäude entsprechenden Anteils der Höchstbemessungsgrundlage (ausführlich bereits Senatsbeschluss vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954).
  • BFH, 28.07.2005 - III R 21/04

    InvZul; Modernisierungsaufwendungen für eigengenutzte Wohnung

    Im Übrigen entfallen die Aufwendungen auf fremdes Eigentum (so im Ergebnis bereits Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954, und BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708, jeweils zu § 7 FördG; gl.A. Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 4 InvZulG 1999 Rz. 31).
  • BFH, 11.12.2002 - X R 57/01

    Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 FördG

    Begünstigt sind Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einem eigenen Gebäude (vgl. Senatsentscheidungen vom 14. Januar 1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954, und vom 15. Dezember 1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708).
  • FG Brandenburg, 23.10.2003 - 5 K 2036/01

    Investitionszulage des Miteigentümers für Modernisierungsmaßnahmen an einer zu

    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 7 FördG sind bei einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Förderobjekt nur die Aufwendungen begünstigt, die dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem Förderobjekt entsprechen (BFH, Beschluss vom 14.1.1998 X B 91/96, BFH/NV 1998, 954 ; BFH, Urteil vom 15.12.1999 X R 139/97, BFH/NV 2000, 708 ; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 13.3.1996 I 181/95, EFG 1996, 663).
  • FG Brandenburg, 22.06.2005 - 4 K 498/03

    Gesamtrechtsnachfolge; Nicht ausgenutzte Förderbeträge nach § 7

    Letzteres ist bei der objektbezogenen Förderung nach § 7 FördG (BFH, Urteil vom 15.12.1999 X R 139/97 BFH/NV 2000, 708 ; Schmidt/Drenseck, EStG , 18. Aufl. 1999, § 7a Rz. 56) jedoch nicht der Fall.
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