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   BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99   

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https://dejure.org/1999,3271
BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99 (https://dejure.org/1999,3271)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1999 - VIII B 77/99 (https://dejure.org/1999,3271)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1999 - VIII B 77/99 (https://dejure.org/1999,3271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmängel - Zulassungsfreie Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbeteiligung an Kommanditanteil - Mitunternehmerinitiative - Mitunternehmerrisiko

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 116 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umdeutung einer unzulässigen NZB, § 105 Abs. 5 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 71
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99
    Mängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO können nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679, m.w.N.).

    Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO gerügt wird, kann auch nicht in eine zulassungsfreie Verfahrensrevision umgedeutet werden (BFH-Beschluß in BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 5, m.w.N.).

  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 77/99
    In diesem Zusammenhang hätte es --unter Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur-- näherer Ausführungen der Kläger darüber bedurft, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die von ihnen aufgeworfene Rechtsfrage umstritten sei (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1986 V B 61/86, BFH/NV 1987, 309, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2005 - XI R 33/03

    Realsplitting: beschränkter Antrag - Begründungserleichterungen nach § 105 Abs. 2

    Die Bezugnahme gemäß § 105 Abs. 5 FGO ist aber nicht auf die Begründung eines Verwaltungsakts oder einer Einspruchsentscheidung beschränkt, sondern erstreckt sich in geeigneten Fällen auch auf die diesen zugrunde liegenden Feststellungen (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Hierzu hätte die Klägerin erläutern sollen, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über eine nicht nur an den Besonderheiten des konkreten Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2001 - I R 80/00

    Zulässigkeit der Revision - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

    Die Entscheidung über eine Bezugnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).

    Demgegenüber hat die Klägerin ihrerseits nicht dargelegt, welches neue Klagevorbringen zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch das FG unberücksichtigt geblieben ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942; vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50; in BFH/NV 2000, 71).

  • BFH, 24.11.2000 - V B 82/00

    Umdeutung einer NZB

    Mängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO können nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71, m.w.N.).

    Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO gerügt wird, kann auch nicht in eine zulassungsfreie Verfahrensrevision umgedeutet werden (BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679, und in BFH/NV 2000, 71, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 5, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Der Senat lässt offen, ob die Klägerin --wie erforderlich-- gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinreichend dargelegt hat, denn hierzu hätte sie eine oder mehrere konkrete Rechtsfragen herausarbeiten und erläutern sollen, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des konkreten Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 28.07.2000 - III B 66/97

    Begründungsmangel des Urteils; formeller Bilanzenzusammenhang

    Der von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) bei dem angegriffenen Urteil gerügte Begründungsmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht vorgebracht werden (s. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 10.11.2006 - XI B 147/05

    NZB: Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    § 105 Abs. 5 FGO dient der Entlastung der Gerichte von der Formulierungs- und Schreibarbeit bei der Urteilsbegründung, wenn deren Zweck, den Beteiligten Kenntnis davon zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Verhältnissen oder rechtlichen Erwägungen die Entscheidung beruht, ohne Nachteil für den Rechtsschutz des Bürgers auch durch Bezugnahme auf bereits vorliegende Verwaltungsentscheidungen erreicht werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. April 2003 VIII B 266/02, BFH/NV 2003, 1335; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71; vom 20. November 2003 III B 88/02, BFH/NV 2004, 517).
  • BFH, 25.04.2003 - VIII B 266/02

    NZB: Urteil ohne Entscheidungsgründe

    Gleiches gilt vielmehr auch dann, wenn die Verwaltungsentscheidung ein wesentliches Begründungsdefizit aufweist, also beispielsweise auf einer widersprüchlichen, unvollständigen oder unzulänglichen Begründung beruht (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 132/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung begehrt, hätte sie erläutern sollen, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über eine nicht nur an den Besonderheiten des konkreten Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. März 1994 VII B 44/94, BFH/NV 1994, 812; vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 150/04

    Abgekürztes Urteil nach § 105 Abs. 5 FGO

    Die von der Vorinstanz in Bezug genommene Einspruchsentscheidung weist kein wesentliches Begründungsdefizit auf (vgl. zu der Ermessensausübung BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 77/99, BFH/NV 2000, 71, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2001 - V B 184/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Vorsteuerabzug durch Vorschaltung von Gesellschaften

  • BFH, 29.09.2000 - V B 118/00

    Graphikerin - Freie Mitarbeiterin - Umsatzsteuerfestsetzung - Steuerfreie Umsätze

  • BFH, 15.09.2000 - V B 93/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 31.03.2000 - V B 8/00

    Kleinunternehmerregelung

  • BFH, 24.08.2001 - XI B 152/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unzulässige Beschwerde - Beschwerdeschrift -

  • BFH, 08.02.2000 - I B 61/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; mehrere unabhängig voneinander tragende

  • BFH, 28.02.2000 - I B 67/99

    Bedienstete des Europäischen Patentamts - Deutsche Einkommensbesteuerung -

  • BFH, 31.03.2000 - V B 9/00

    Kleinunternehmerregelung - Aussetzung der Vollziehung - Steuervergünstigung

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