Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.11.1999

Rechtsprechung
   BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98; XI B 89/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2000, 730



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05  

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02  

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    Wird --wie im Streitfall-- die Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist diese Rüge nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Revisionskläger (oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision der Beschwerdeführer) vorträgt,.
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
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  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06  

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    Vielmehr darf das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen; es muss sich nur mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinander setzen (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730; Gräber/Ruban, a.a.O., § 96 Rz. 30, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04  

    Tarifierung

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, 731; vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164, 165).
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01  

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    a) Wird --wie im Streitfall-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das Finanzgericht (FG) seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (s. z.B. aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt,.
  • BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00  

    Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der

    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N., und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, .
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02  

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    - weshalb er, der Beschwerdeführer, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, oder vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2004 - III S 16/03  

    Aufwendungen zum Umgang mit den Kindern

    Andererseits geht diese Pflicht nicht soweit, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (z.B. BFH, Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 16.12.2004 - XI B 193/03  

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt deshalb nur vor, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88/98, XI B 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 09.08.2005 - V B 56/05  

    NZB: Schätzung - Verfahrensfehler

  • BFH, 29.10.2003 - V B 45/03  

    NZB: USt nicht wegen struktureller Vollzugsdefizite verfassungswidrig

  • BFH, 08.12.2003 - X B 43/03  

    Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 83/05  

    Betriebsaufspaltung - mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens

  • BFH, 26.05.2000 - XI E 1/00  

    Streitgegenstand und Streitwert

  • BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01  

    NZB; Sachaufklärungspflicht; Honorarordnungen als Beurteilungsmaßstab für eine

  • BFH, 06.03.2007 - XI B 165/06  

    NZB: Verfassungswidrigkeit des § 10d EStG

  • BFH, 16.05.2008 - IV B 112/07  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - keine Verböserung i.S. des § 367 Abs. 2

  • BFH, 15.09.2000 - V B 128/00  

    Revision; Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 28.11.2002 - IX B 131/02  

    EigZul; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG; Förderung von

  • BFH, 06.04.2001 - IX B 1/01  
  • BFH, 21.11.2000 - XI B 4/00  
  • BFH, 08.08.2002 - V B 182/01  

Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1999 - I K 1/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2000, 730



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 26.06.2003 - III K 1/03  

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Im Sinne dieser Regelung steht auch ein Beschluss, durch den eine Revision oder eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde, einem Revisionsurteil gleich (BFH-Beschluss vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730).

    Wird gegen ein Urteil des FG Wiederaufnahmeklage erhoben, so ist nach § 134 FGO i.V.m. § 584 ZPO ausschließlich das FG zuständig (Beschluss des BFH in BFH/NV 2000, 730).

  • BFH, 30.04.2003 - VII K 2/03  

    Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

    Etwas anderes ergibt sich auch aus den vom FG zur Unterstützung seiner Auffassung genannten BFH-Entscheidungen (vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, und vom 26. März 1998 XI K 3-4/97, XI S 30-31/97, BFH/NV 1998, 1239) nicht.

    Wie der BFH nämlich in seinem Beschluss in BFH/NV 2000, 730 ausgeführt hat, ist das Revisionsgericht --und entsprechend hier das Beschwerdegericht-- nach § 134 FGO i.V.m. § 584 ZPO grundsätzlich nur zuständig, wenn ein von ihm erlassener Beschluss auf Grund der §§ 579, 580 Nrn. 4 und 5 ZPO angefochten wird.

  • BFH, 07.09.2006 - IX B 199/05  

    Feststellung nach § 15a EStG; Beweiskraft des Protokolls;

    Denn zum einen setzt die Restitutionsklage i.S. von § 580 ZPO ein --hier noch nicht gegebenes-- rechtskräftig beendetes Verfahren voraus (vgl. Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 134 Rz. 2; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 134 FGO Tz. 7); zum zweiten ist das Wiederaufnahmegesuch nach § 584 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 134 FGO an das FG als das grundsätzlich zuständige Gericht zu richten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800; vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730); schließlich geht es bei einem Restitutionsbegehren inhaltlich um Verletzungen des materiellen Rechts (vgl. Tipke/ Kruse, a.a.O., § 134 FGO Tz. 4), damit kann jedoch im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. März 1998 IX B 131/97, BFH/NV 1998, 994).
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  • BFH, 22.11.2000 - I R 56/00  
    Der Senat hat das Wiederaufnahmeverfahren, das zunächst beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig gemacht worden war, an das FG verwiesen (Beschluss vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 21.08.2007 - II K 1/07  

    Zuständigkeit für Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Für eine Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, das durch die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH abgeschlossen wurde, ist grundsätzlich das FG zuständig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, sowie vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
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