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   BFH, 04.11.1999 - V R 35/99   

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https://dejure.org/1999,2901
BFH, 04.11.1999 - V R 35/99 (https://dejure.org/1999,2901)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1999 - V R 35/99 (https://dejure.org/1999,2901)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1999 - V R 35/99 (https://dejure.org/1999,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gastwirtschaft - Private PKW-Nutzung - Eigenverbrauch - Vorsteuerabzug - Fahrtenbuch - Privatanteil - Entnahmewert

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; UStG 1993 § 10 Abs. 4 Nr. 2; ; AO 1977 § 162

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b J: 1993, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2 J: 1993, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
    1 v.H.-Regelung; Eigenverbrauch; Kraftfahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 270
  • BFH/NV 2000, 759
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
    Er verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 1999 V R 78/98 (BFHE 188, 160), wonach der Wert der Nutzungsentnahme für die Umsatzsteuer grundsätzlich kein geeigneter Maßstab sei, um die maßgeblichen Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen.

    Bei dieser Sachlage könnten die Grundsätze des Urteils in BFHE 188, 160 nicht zur Aufhebung der Vorentscheidung führen.

    Nach dem Urteil in BFHE 188, 160 ist der Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG --falls der Steuerpflichtige ihn nicht aus Vereinfachungsgründen selbst zugrunde legt-- grundsätzlich kein geeigneter Schätzungsmaßstab.

    Insoweit entspricht die Vorentscheidung nicht den Grundsätzen des Urteils in BFHE 188, 160.

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
    Dabei bleiben die Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, außer Ansatz (Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 25. Mai 1993 C-193/91 - Mohsche -, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
    Die Schätzung muß aber in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 2., jeweils m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

    Der BFH beanstandet es nicht, wenn ein Steuerpflichtiger von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 54/07

    Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1

    Als Bemessungsgrundlage sind gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG die Kosten anzusetzen, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, d.h. die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, sind auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759; in BFHE 228, 312, BStBl II 2010, 689).

    Der Wert der Nutzungsentnahme geht vom Listenpreis aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160; in BFH/NV 2000, 759; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897).

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 4 K 919/08

    Keine entgeltliche Kfz-Überlassung wegen Belastung des Privatkontos des

    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.1999 - V R 78/98, BFH/NV 1999, 1178 und vom 4.11.1999 - V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.1999 - V R 78/98, und vom 4.11.1999 - V R 35/99, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Denn die Bemessungsgrundlage für die private PKW-Nutzung eines gemischt genutzten Kfz könne immer nur einen Bruchteil der gesamten Kfz-Kosten ausmachen (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.1999 - V R 78/98, und vom 4.11.1999 - V R 35/99, a.a.O.).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    Soweit diese Kosten bzw. Ausgaben (seit dem 1. Juli 2004) und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten nicht ermittelt werden können, sind sie zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759, unter II.2.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 23, jeweils m.w.N.).

    Obwohl die im Einkommensteuerrecht maßgeblichen Werte grundsätzlich ungeeignet für die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlich anzusetzenden Bemessungsgrundlage sind, ist es im Interesse einer erleichterten Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer nach seiner Wahl von einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, HFR 1999, 569, unter II.3.; in BFH/NV 2000, 759, unter II.3.; in BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, Rz 24, jeweils zur Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • FG München, 30.01.2008 - 14 K 4390/05

    Umsatzbesteuerung der privaten Kfz-Nutzung

    Dabei ist die so genannte 1%-Regelung - wenn der Steuerpflichtige wie vorliegend diese nicht im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen selbst zu Grunde legt - grundsätzlich kein geeigneter Maßstab (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    Die Schätzung muss in sich schlüssig sein und darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH in BFH/NV 2000, 759).

  • FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05

    Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW; Gleichstellung der

    Dabei ist nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung der Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die genannten Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen, es sei denn, der Steuerpflichtige legt diesen Wert aus Vereinfachungsgründen selbst zugrunde (BFH-Urteil in BFHE 188, 160 sowie vom 4.11.1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 206).
  • FG München, 05.03.2013 - 2 K 919/10

    Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

    Demgemäß sind die Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, auf die privaten und unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160 und vom 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).

    21 aa) Der ertragsteuerrechtliche Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wonach die private Nutzung eines Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist (sog. 1 %-Regelung), ist für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG), auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 160, unter 3.; in BFH/NV 2000, 759, unter 3.).

  • BFH, 18.02.2008 - XI B 185/07

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Erlassvertrag - Eigenverbrauch durch

    Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. November 1999 V R 35/99 (BFH/NV 2000, 759) sind die Kosten und der Umfang der privaten und unternehmerischen Fahrten, soweit diese nicht ermittelt werden können, gemäß § 162 der Abgabenordnung (AO) zu schätzen.
  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02

    Unternehmerische Nutzung mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge durch einen

    Denn der Wert der Nutzungsentnahme geht vom Listenpreis des Fahrzeugs aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall (BFH vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160; HFR 1999, 569; DStR 1999, 848; v. 4. November 1999 V R 35/99, BFH/NV 2000, 759).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2007 - 13 K 509/06

    Ertragsteuerliche Auswirkungen der umsatzsteuerlichen

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 248/01

    Vorsteuerabzug für PKW mit sehr kurzer Nutzungsdauer im Erwerbsjahr

  • BFH, 30.10.2003 - VI B 231/00

    Betriebliches Kfz - Fahrtenbuch; Privatanteil

  • BFH, 20.10.2000 - V B 124/00

    Private Pkw-Nutzung

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01

    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 1780/11

    Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw;

  • FG Hessen, 04.09.2007 - 6 K 1447/03

    Besteuerung des Eigenverbrauchs; Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02

    Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06

    Umsatzsteuerpflichtige private Nutzung eines Fahrzeugs durch den Geschäftsführer;

  • FG Saarland, 20.07.2004 - 1 V 116/04

    Umsatzzuschätzungen aufgrund ungeklärter Einlagen (§ 162 AO)

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2009 - 5 K 558/06

    Gewerbesteuer, Haftungsinanspruchnahme, Geschäftsführer, Steuererklärung, Abgabe,

  • FG Sachsen, 25.02.2005 - 5 K 1353/01

    Entkräftung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

  • FG München, 23.01.2012 - 14 K 2863/09

    Zuschätzung von Umsätzen - Schätzung der nichtunternehmerischen Nutzung eines PkW

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