Rechtsprechung
   BFH, 09.08.1999 - VIII B 38/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2000, 76



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00  

    Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn,

    Da die Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen eines Steuerpflichtigen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Vermögen seiner Person und seiner Familienangehörigen nicht unwesentlich auch die private Lebensführung berühren und es im Streitfall nicht um eine konkrete, mit dem Beruf zusammenhängende Gefährdung geht, hat das FG die Aufwendungen des Klägers zutreffend als gemischte Aufwendungen beurteilt, die insgesamt vom Abzug als Werbungskosten nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VIII B 38/99, BFH/NV 2000, 76, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2002 - III B 22/02  

    Vorbehalt der Nachprüfung

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bedarf es substantiierter Ausführungen darüber, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die genannte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VIII B 38/99, BFH/NV 2000, 76; vom 14. Dezember 2000 VIII B 66/00, BFH/NV 2001, 792).
  • BFH, 19.07.2000 - I B 42/00  

    Zulässigkeit einer NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Seinen Ausführungen muss vielmehr zu entnehmen sein, dass, in welchem Umfang und aus welchen Gründen eine Rechtsfrage umstritten und worin die Bedeutung einer Entscheidung im Hinblick auf die Rechtsprechung oder auf gewichtige Auffassungen in der Literatur zu sehen ist (BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 1995 V B 79/94, BFH/NV 1995, 1002; vom 9. August 1999 VIII B 38/99, BFH/NV 2000, 76).
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