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   BFH, 02.02.2000 - X B 83/99   

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https://dejure.org/2000,3169
BFH, 02.02.2000 - X B 83/99 (https://dejure.org/2000,3169)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2000 - X B 83/99 (https://dejure.org/2000,3169)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - X B 83/99 (https://dejure.org/2000,3169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Divergenz - Unentgeltliche Grundstücksübertragung - Drei-Objekt-Grenze - Gewinnerzielungsabsicht - Veräußerungsabsicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; ; AO 1977 § 42; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Entnahme eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
    Keine Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
    Grundstücksübertragungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
    Schenkungen an Angehörige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 946
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
    Solches hat das Finanzgericht (FG) unter rechtlicher Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) im Hinblick auf die Beteiligung der Klägerin an der A & B GbR bejaht.
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
    Nach dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 373/83 (BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; ferner das BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599) sind verschenkte Grundstücke in die Zählung der Objekte nicht mit einzubeziehen, die der Steuerpflichtige offensichtlich ohne Gewinnerzielungsabsicht erworben hat.
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
    Nach dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 373/83 (BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; ferner das BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599) sind verschenkte Grundstücke in die Zählung der Objekte nicht mit einzubeziehen, die der Steuerpflichtige offensichtlich ohne Gewinnerzielungsabsicht erworben hat.
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
    Für seine rechtliche Beurteilung, das vorübergehend eigengenutzte Gebäude C sei Betriebs-, nicht Privatvermögen der Klägerin gewesen, hat sich das FG auf die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 23. April 1996 VIII R 27/94 (BFH/NV 1997, 170) bezogen.
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 02.02.2000 - X B 83/99
    Zwar ist, worauf die Kläger unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 (BFH/NV 1996, 747) hinweisen, aus dem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Kauf und Verkauf der Gebäude nur dann auf eine bereits beim Kauf bestehende bedingte Verkaufsabsicht zu schließen, wenn keine eindeutigen gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum sog. gewerblichen Grundstückshandel unterliegen entgegen der von den Klägern geäußerten Ansicht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu schon Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Mai 1969 1 BvR 162/69, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1969, 347; vom 23. Oktober 1972 2 BvR 261/72, HFR 1972, 659; vgl. ferner die nicht veröffentlichten Beschlüsse des BVerfG vom 6. Oktober 2000 2 BvR 809/00; vom 17. Juni 1998 1 BvR 790/98, und vom 19. April 1997 1 BvR 745/96, in denen die Verfassungsbeschwerden gegen die BFH-Entscheidungen vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, und vom 3. Dezember 1996 VIII S 3/96, BFH/NV 1997, 292 nicht zur Entscheidung angenommen wurden).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Diese Sichtweise liefert den tieferen Grund dafür, dass die Rechtsprechung des BFH selbst nur vorübergehend, über einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren eigengenutzte Wohnobjekte --anders als bei vermieteten Objekten-- nicht dem Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels zuordnet, wenn der Steuerpflichtige den Verkauf mit "offensichtlichen Sachzwängen" --wie etwa beruflich bedingten örtlichen Veränderungen, dem Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerem Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder anderen plausiblen Gründen, z.B. einer nicht vorhergesehenen finanziellen Notlage-- zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b, cc, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH; Senatsurteil vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627, unter 3.; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).
  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    cc) Diese Sichtweise liefert nach Auffassung des erkennenden Senats auch den tieferen Grund dafür, dass die Rechtsprechung des BFH die Zuordnung von selbst nur vorübergehend, über einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren eigengenutzten Wohnobjekten --anders als bei vermieteten Objekten-- zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels dann verneint, wenn der Steuerpflichtige den Verkauf mit "offensichtlichen Sachzwängen" --wie etwa beruflich bedingten örtlichen Veränderungen, dem Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerem Platzbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder anderen plausiblen Gründen-- zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b, cc, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH; Senatsurteil vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627, unter 3.; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

    Das gilt insbesondere für verschenkte, sonstige freigebig übertragene oder ohne Gewinnerzielungsabsicht übertragene Grundstücke (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, und vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302, und BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, und vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; Senatsurteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811; vom 23. Juli 2002 VIII R 19/01, BFH/NV 2002, 1571).

    Die Schlussfolgerung aus diesen Indizien auf das Vorliegen einer mindestens bedingten Veräußerungsabsicht ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn eindeutige Anhaltspunkte für ihr Fehlen vorliegen (BFH-Urteile in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, unter II.1.a der Gründe; in BFH/NV 1996, 747; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 946).

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Von einer Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung beispielsweise auszugehen, wenn der Steuerpflichtige selbst einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 580) oder das Objekt nicht nur vorübergehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519; BFH-Beschluss vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Bei der Prüfung, ob die sog. Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, sind Objekte, die ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Selbstkostenpreis oder einem darunter liegenden Betrag verkauft werden, nicht einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721; vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 68/00

    Gewerblicher Grundstückshandel und eigengenutzte Objekte

    Diese Sichtweise liefert nach Auffassung des Senats auch den tieferen Grund dafür, dass nach der Rechtsprechung des BFH selbst nur vorübergehend (über einen Zeitraum von weniger als fünf Jahren) eigengenutzte Wohnobjekte --anders als vermietete Objekte-- nicht dem Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels zugeordnet werden, wenn der Steuerpflichtige den Verkauf mit "offensichtlichen Sachzwängen" --wie etwa beruflich bedingten örtlichen Veränderungen, dem Umzug in eine näher am Arbeitsplatz gelegene Wohnung, größerem Raumbedarf durch Familienzuwachs, Trennung der Eheleute oder anderen plausiblen Gründen-- zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 unter 1. b, cc, m.w.N.; in BFH/NV 1994, 627 unter 3.; vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).

    Sind die Gründe für eine außerbetriebliche Veranlassung plausibel dargelegt, ist das eigengenutzte Grundstück nicht dem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen (vgl. Senatsentscheidungen in BFH/NV 1994, 627, und in BFH/NV 2000, 946); Voraussetzung ist aber, dass dafür auch objektive Beweisanzeichen vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 1991 X R 105-107/88, BFHE 163, 382, BStBl II 1991, 519).

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung

    Zu Recht hat das FG hierbei die teilentgeltliche Veräußerung der ETW Nr. 3 an den Sohn unberücksichtigt gelassen, da --wie zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig-- das Teilentgelt die Herstellungskosten dieser Wohnung zuzüglich des Einlagewerts des anteiligen Grund und Bodens (Selbstkosten) nicht erreicht hat und die Eheleute X somit --bezüglich des Verkaufs von ETW Nr. 3-- ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt haben (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599; vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329).
  • FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99

    Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur

    Zwar hat der BFH in mehreren Urteilen entschieden, das Objekte, mit deren Weitergabe kein Gewinn erzielt werden soll, nicht in die Betrachtung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, einzubeziehen seien (vgl. BFH-Urteile vom 23.07.2002 VIII R 19/01, BFH/NV 2002, 1571 und vom 18.09.2002 X R 183/96, BStBl. II 2003, 238 und BFH-Beschluss vom 02.02.2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946).

    Dabei hatte der BFH jedoch immer die unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Weitergabe der Grundstücke an Verwandte und Freunde vor Augen (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1996 IV R 74/95, BStBl. II 1996, 599) und betont, dass es für die Frage des Vorliegens der Gewinnerzielungsabsicht auf den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Steuerpflichtigen ankomme (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 946).

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

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  • BFH, 22.10.2002 - X B 24/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

  • BFH, 26.07.2001 - X B 5/01

    Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen -

  • BFH, 24.02.2005 - X B 132/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

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