Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3222
BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99 (https://dejure.org/2000,3222)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2000 - VIII R 27/99 (https://dejure.org/2000,3222)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - VIII R 27/99 (https://dejure.org/2000,3222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Sachaufklärung - Nichterhebung angebotener Beweise - Unterbliebenene Beweisaufnahme - Übertragung einer Einzelpraxis - Praxiswert - Mandantenstamm

  • Judicialis

    EStG § 16; ; EStG § ... 34; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; KStG § 30 Abs. 2 Nr. 4; ; KStG § 28 Abs. 3; ; KStG § 47 Abs. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 98; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 135 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 968
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Entsprechend dem beschriebenen Zweck der Urteilsbegründung kann von einem wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne der genannten Vorschriften vielmehr erst dann ausgegangen werden, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, 418, li.Sp.), so etwa, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder in Hinsicht auf einen selbständigen --prozessualen-- Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt (vgl. z.B. Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 116 FGO Anm. 5 e, m.w.N.), oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 23, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Das Fehlen der Gründe in diesem Sinne ist abzugrenzen von einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung, die nicht zu einer zulassungsfreien Revision berechtigt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1994 VIII R 50/93, BFH/NV 1994, 646).
  • BFH, 09.02.2000 - VIII B 67/99

    Mangelnde Sachaufklärung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Der Senat hat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom heutigen Tag VIII B 67/99 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 26.06.1975 - IV R 122/71

    Urteilsbegründung - Zwischenurteil - Berufung auf Zwischenurteil - Aufhebung aus

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Der Sinn des Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, 886, re.Sp.).
  • BFH, 14.12.1994 - IV R 28/94

    Mangelnde Substantiierung der Urteilsgründe

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Dieser Zweck erfordert es nicht, dass das FG jedes Vorbringen oder Argument der Beteiligten zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung im Einzelnen erörtern muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99
    Diese Vereinbarung treffen Herr ... (verstorbener Ehemann der Klägerin) und die GmbH im Vertrauen auf die Rechtsgrundsätze gemäß BFH-Urteil vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BStBl II 1975, 553.
  • BFH, 09.02.2012 - V R 40/10

    Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Eine Entscheidung ist i.S. von § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen oder wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Verteidigungsmittel übergangen hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, und vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968).
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05

    Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um

    Eine Entscheidung ist i.S. von § 119 Nr. 6 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn diese ganz oder zu einem wesentlichen Teil fehlen sowie wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Verteidigungsmittel übergangen hat (BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792, und vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, jeweils m.w.N.).

    Eine zu kurze, lücken- oder fehlerhafte Begründung stellt jedoch keinen Verfahrensfehler i.S. von § 119 Nr. 6 FGO dar (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, unter II.A. der Gründe, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 968).

  • BFH, 24.01.2013 - III B 113/11

    Dauernde Trennung von Ehegatten - Entscheidungsbegründung

    Die von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO geforderte Begründung eines Urteils dient vor allem der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968; BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 11/98

    Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung -

    Allerdings ist dieser Mangel auch dann gegeben, wenn das FG bei der Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgeht, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 IV R 52/98, BFH/NV 1999, 1100, unter 2. der Gründe, m.w.N.; vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, 969).
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Urteilsgründe fehlen auch dann, wenn die Erwägungen in dem angefochtenen Urteil nur in inhaltslosen Floskeln bestehen (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968).
  • BFH, 10.08.2007 - V B 196/06

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Der Sinn des in § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO angeordneten Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Januar 2006 XI B 53/04, BFH/NV 2006, 792; vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2009 - IV B 82/08

    Teilweise Fehlen von Entscheidungsgründen - Beurteilung der Übernahme von

    Die von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO geforderte Begründung eines Urteils dient vor allem der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (vgl. BFH- Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968; BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 12/98

    Einheitlicher Gewerbebetrieb einer natürlichen Person

    Allerdings ist dieser Mangel auch dann gegeben, wenn das FG bei der Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgeht, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 IV R 52/98, BFH/NV 1999, 1100, unter 2. der Gründe, m.w.N.; vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, 969).
  • BFH, 10.03.2005 - VI B 166/04

    Entfernungspauschale - Verfassungsmäßigkeit; Übertragung des Rechtsstreits auf

    Die von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO geforderte Begründung eines Urteils dient vor allem der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten darüber, auf welchen Feststellungen und Überlegungen die richterliche Entscheidung beruht (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968; BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46).
  • BFH, 02.01.2006 - XI B 53/04

    NZB: fehlende Urteilsbegründung

    Der Sinn des in § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO angeordneten Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII R 27/99, BFH/NV 2000, 968, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.2002 - X B 210/01

    Pflicht zur Begründung einer Außenprüfungsanordnung

  • BFH, 01.09.2005 - IX B 152/04

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 21.04.2004 - IX B 155/03

    Fehlende Entscheidungsgründe führen als Verfahrensmangel zur Urteilsaufhebung und

  • BFH, 01.08.2002 - I B 162/01

    Urteilsbegründung

  • BFH, 20.06.2001 - I R 80/00

    Zulässigkeit der Revision - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

  • BFH, 20.06.2008 - XI B 13/08

    Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO

  • BFH, 26.04.2005 - X B 123/04

    Verfahrensmangel - nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 21.06.2001 - I R 24/00

    Verletzung des Rechts auf Gehör - Ermessenserwägungen - Versagung des

  • BFH, 01.09.2003 - X B 130/02

    Anforderungen an die Begr. eines FG-Urt.

  • BFH, 09.02.2000 - VIII S 4/99

    AdV; sachliche Zuständigkeit des BFH

  • BFH, 04.11.2003 - V B 29/03

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Ungewissheit über den leistenden Unternehmer

  • BFH, 22.11.2000 - I R 56/00

    Zulässigkeit - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsbegründungsfrist -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht