Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.02.2001

Rechtsprechung
   BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98   

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BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98 (https://dejure.org/2001,2730)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2001 - IX R 49/98 (https://dejure.org/2001,2730)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - IX R 49/98 (https://dejure.org/2001,2730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Eheleute - Vermietung - Verpachtung - Aufwendungen - Werbungskosten - Einnahmeerzielung - Instandsetzung

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 1

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Renovierungskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Aufteilungsverbot; Reparaturkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1022
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFH/NV 2001, 365).

    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 365).

    b) In diesem Zusammenhang ist wegen der gebotenen typisierenden Betrachtung unerheblich, dass diese Investitionen den Klägern bei der späteren Selbstnutzung des EFH zugute kamen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 365).

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Das FG ist im Einvernehmen mit den Beteiligten stillschweigend von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und der Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ausgegangen (s. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 61/91

    Renovierungskosten nach Ende der Vermietung vor Selbstbezug

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFH/NV 2001, 365).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Entscheidend für die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist insoweit, dass diese während der Vermietungszeit entstanden sind (s. im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022; vom 14. Dezember 2014 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, unter II.1.a am Ende), d.h. bezogen auf den Streitfall, solange ein Anspruch der Eltern auf Nutzungsüberlassung des Hauses gegenüber dem Kläger bestand.
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    c) Ob die im Streitfall getätigten Aufwendungen zur Reparatur der Eigentumswohnung als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen sind, hängt davon ab, ob sie objektiv in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung ausgeführt wurden (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; in BFH/NV 2001, 1022; vom 16. September 1999 IX R 42/97, BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).

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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.2001 - X B 112/00   

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https://dejure.org/2001,7311
BFH, 21.02.2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - X B 112/00 (https://dejure.org/2001,7311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung der Altersrente - Besteuerung von Renten - Versorgungs-Freibetrag - Vermögensumschichtung - Sozialversicherungsrenten

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Besteuerung von Sozialversicherungsrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1022
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesanstalt für Angestellte (und von den Landesversicherungsanstalten) gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2.a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesanstalt für Angestellte (und von den Landesversicherungsanstalten) gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Senatsurteile vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2.a; vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 21.02.2001 - X B 112/00
    Zu Recht hat das Finanzgericht (FG) darauf hingewiesen, dass die unterschiedliche einkommensteuerliche Erfassung von Versorgungsbezügen und Sozialversicherungsrenten derzeit Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist (2 BvL 17/99).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Nach Auffassung des Senats verstößt es weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip, dass der Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) für mit ihrem Ertragsanteil steuerbare Sozialversicherungsrenten nicht gewährt wird (Senatsbeschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022; im Ergebnis ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1995 6 K 192/94, EFG 1996, 375).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 266/06

    Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem AltEinkG ist verfassungsgemäß

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Einführung der nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Systematik des bisherigen Rechts der Grundannahme folgte, dass mit den Rentenzahlungen eine - auch im Rahmen des Umlageverfahrens rechnerisch vorausgesetzte - Versicherungssumme (="Kapitalwert der Rente") "für die gesamte Dauer des Rentenbezugs" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 2 EStG) verzinslich ausgezahlt wird und die Auszahlung des in diesem Sinne "eigenen" Vermögens eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung sei (BFHBeschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

    Die Auszahlung des in diesem Sinne "eigenen" Vermögens ist nichtsteuerbare Vermögensumschichtung; steuerbar ist die Verzinsung dieses Vermögens in Gestalt des Ertragsanteils als gesetzlich pauschalierten Zinsanteil (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).
  • FG Hamburg, 26.08.2015 - 3 K 291/14

    Kein Versorgungsfreibetrag für Sozialversicherungsrenten

    Insoweit handelt es sich bei den in § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG genannten Versorgungsbezügen grundsätzlich um Bezüge und sonstige Vorteile, die auf einem früheren Dienstverhältnis beruhen und von dem ehemaligen Arbeitgeber (Dienstherrn) gezahlt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21.02.2001 X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).

    Es verstößt deshalb nicht gegen den Gleichheitssatz, dass der Versorgungsfreibetrag auf die hier angeführten Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst a) aa) und bb) EStG, die lediglich mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen, nicht gewährt wird (so auch bereits BFH-Beschluss vom 21.02.2001, X B 112/00, BFH/NV 2001, 1022).

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen durch nichtselbständige (§ 19 EStG) oder freiberufliche Arbeit (§ 18 EStG) erwirtschaftet und/oder aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen geleistet worden sind (Beschluss des BFH vom 21. Februar 2001 X B 112/00, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2001, 1022).
  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 1332/03

    Besteuerung einer sog. "Mutterrente"

    Sozialversicherungsrenten, die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gezahlt werden, sind nach ständiger Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Leibrenten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2001 X B 112/00 (BFH/NV 2001, 1022 ).
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