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   BFH, 20.12.2000 - III R 63/98   

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BFH, 20.12.2000 - III R 63/98 (https://dejure.org/2000,4153)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - III R 63/98 (https://dejure.org/2000,4153)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - III R 63/98 (https://dejure.org/2000,4153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät - Protokollierungsverstoß - Ergebnisrichtigkeit - Grundstückshandel - Veräußerungsabsicht

  • Judicialis

    ZPO § 159 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 160 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 160a Abs. 1; ; ZPO § 160a Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 295; ; ZPO § 162 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 94; ; FGO § 155; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 6; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2; ; FGO § 126 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1028
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Dadurch, dass das benutzte Gerät --möglicherweise infolge eines Defektes oder Bedienungsfehlers-- wesentliche Teile der Aussage des Zeugen tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, wenn nicht gemäß § 160a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweitig z.B. in einem gesonderten Berichterstattervermerk, auf den in zulässiger Weise Bezug genommen worden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 1034; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. September 1988 6 C 31.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 105 VwGO Nr. 46, m.w.N.; vom 23. Februar 1983 6 C 96.82, BVerwGE 67, 43, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1983, 550) aufgezeichnet worden ist.

    Nur dann kann das Revisionsgericht nämlich prüfen, ob die Aussage zutreffend berücksichtigt worden ist (vgl. dazu BGH-Urteil in NJW-RR 1993, 1034, m.w.N).

    Dann lässt sich nicht ausschließen, dass das angefochtene Urteil im Falle einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Zeugenaussage einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätte, der Verfahrensfehler einer nicht ordnungsgemäßen Protokollierung der Zeugenaussage sich auf das Ergebnis des angefochtenen Urteils ausgewirkt hat (vgl. zur Bedeutung eines Protokollierungsverstoßes als eines unheilbaren Verfahrensmangels BGH-Urteile vom 24. Februar 1987 VI ZR 295/85, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1987, 751, und in NJW-RR 1993, 1034).

    Zudem hat der Protokollierungsverstoß gleichzeitig zur Folge, dass die tatsächlichen Grundlagen des angefochtenen Urteils für das Revisionsgericht nicht in vollem Umfang ersichtlich sind und damit ein --nicht der Disposition der Parteien unterliegender-- Tatbestandsmangel vorliegt (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 1993, 1034, 1035).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es nämlich auf das Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766).

    Die Vermutung für eine zumindest bedingte Wiederveräußerungsabsicht kann nur durch eindeutige, d.h. objektive äußere Sachverhalte, die gegenteilige Anhaltspunkte belegen, erschüttert werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766).

    Die Anforderungen an die Dauer einer Selbstnutzung oder Vermietung entsprechen der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 766, 767).

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Das FG beurteilte unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94 (BFH/NV 1996, 676) und vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 (BFH/NV 1996, 747) die in den Streitjahren 1987 bis 1989 vom Kläger aus den beiden Grundstücken in X erzielten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb.

    Zu Unrecht berufe sich das FG auf das Urteil des BFH in BFH/NV 1996, 747, das einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffe.

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Durch eine langfristige Vermietung in diesem Sinne kann das Objekt überdies nur noch eingeschränkt im Wege einer Veräußerung verwertet werden (ausführlich BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, m.umf.N.).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Indes stellen die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang nur Beweisanzeichen dar (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter Abschn. C. II. 2. der Gründe).
  • BFH, 07.06.2000 - III B 75/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2000 III B 75/99, BFH/NV 2000, 1340, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86

    Kriegsdienstverweigerung - Unvollständigkeit des Protokolls - Tonaufnahmegerät

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Dadurch, dass das benutzte Gerät --möglicherweise infolge eines Defektes oder Bedienungsfehlers-- wesentliche Teile der Aussage des Zeugen tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, wenn nicht gemäß § 160a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweitig z.B. in einem gesonderten Berichterstattervermerk, auf den in zulässiger Weise Bezug genommen worden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 1034; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. September 1988 6 C 31.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 105 VwGO Nr. 46, m.w.N.; vom 23. Februar 1983 6 C 96.82, BVerwGE 67, 43, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1983, 550) aufgezeichnet worden ist.
  • BFH, 09.08.1990 - V R 134/85

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts im

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Die Vorschrift ist ebenfalls anzuwenden, wenn das FG-Urteil wegen eines Verfahrensverstoßes mangelhaft ist, sich aber mit anderer, von dem Verfahrensverstoß unabhängiger Begründung rechtfertigen lässt (BFH-Urteil vom 9. August 1990 V R 134/85, BFHE 161, 252, BStBl II 1990, 1098, unter Ziff. II. 4. der Gründe; Ruban/ Gräber, a.a.O., 4. Aufl., § 126 Rz. 7, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Das FG beurteilte unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94 (BFH/NV 1996, 676) und vom 8. Februar 1996 IV R 28/95 (BFH/NV 1996, 747) die in den Streitjahren 1987 bis 1989 vom Kläger aus den beiden Grundstücken in X erzielten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb.
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 295/85

    Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BFH, 20.12.2000 - III R 63/98
    Dann lässt sich nicht ausschließen, dass das angefochtene Urteil im Falle einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Zeugenaussage einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätte, der Verfahrensfehler einer nicht ordnungsgemäßen Protokollierung der Zeugenaussage sich auf das Ergebnis des angefochtenen Urteils ausgewirkt hat (vgl. zur Bedeutung eines Protokollierungsverstoßes als eines unheilbaren Verfahrensmangels BGH-Urteile vom 24. Februar 1987 VI ZR 295/85, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1987, 751, und in NJW-RR 1993, 1034).
  • BGH, 29.11.1988 - VI ZR 231/87

    Spezifische Risiken einer Operation - Voraussetzungen des Vertrauens nur auf

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82

    Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung -

  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76

    Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen -

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08

    Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft

    Denn darauf kam es nach der für die Prüfung eines Verfahrensfehlers maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, unter II.1.a) nicht an.
  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 3796/16

    Kindergeld: Berufsbegleitendes Masterstudium der Wirtschaftspsychologie als Teil

    Hinsichtlich des Inhalts der in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin und der Zeugin gemachten Aussagen wird auf den Aktenvermerk des Berichterstatters über das wesentliche Ergebnis der Beweisaufnahme vom 16. Januar 2018 (FG-Akte, Bl. 179 ff.) Bezug genommen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, und vom 13. Mai 2015 I B 64/14, BFH/NV 2015, 1259).
  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

    Die gerügte Abweichung von den Entscheidungen des BFH vom 20. Dezember 2000 III R 63/98 (BFH/NV 2001, 1028) und des FG Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2002 9 K 173/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 226) liegt nicht vor.

    aa) Das FG hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH im Urteil in BFH/NV 2001, 1028 ausgeführt (Urteilsabdruck Seite 8 f.): "Je kürzer der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Veräußerung sei, desto unwahrscheinlicher ist die Möglichkeit, der Steuerpflichtige habe ursprünglich eine --langfristige-- Vermietung oder Selbstnutzung des veräußerten Objekts beabsichtigt und habe diese Planung lediglich wegen unvorhergesehener Umstände aufgeben müssen.

    Auch wenn das FG in den sich daran anschließenden Ausführungen zum tatsächlichen Geschehensablauf feststellt, der Kläger habe "die zunächst beabsichtigte Nutzung", nämlich die Vermietung zwecks Fruchtziehung, aufgegeben, als eine Vermietung des gesamten Gebäudekomplexes nicht zu realisieren war, liegt darin nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsbegründung keine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 2001, 1028 im Grundsätzlichen.

    In rechtlicher Hinsicht ist zu bemerken, dass nach der Rechtsprechung des BFH nur eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Objekten zu Wohnzwecken ein Umstand ist, angesichts dessen einer im Grunde stets bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht im Einzelfall keine Bedeutung zukommt (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, unter 2. a; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, jeweils m.w.N.), wenn (weil) die Objekte dadurch nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; in BFH/NV 2001, 1028, unter II. 1. e).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Dieses Urteil hat der Senat im ersten Rechtsgang aus Verfahrensgründen aufgehoben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028).
  • BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06

    Verfahrensmangel

    Bei der Abgrenzung einer noch privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel kommt es nämlich auf das im Rahmen eines Indizienbeweises zu würdigende Gesamtbild der Betätigung an, so dass eine dem FG als Tatsachengericht obliegende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028; vom 20. Juli 2005 X R 74/01, BFH/NV 2005, 2195).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    aa) Als solchen Umstand hat der BFH insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige --über fünf Jahre hinausgehende-- Vermietung von Objekten zu Wohnzwecken angesehen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, unter 2. a; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510, unter II. 3. a cc, jeweils m.w.N.), wenn (weil) diese dadurch nur noch eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65; vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028, unter II. 1. e).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    So hat der BFH auch im Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98 (BFH/NV 2001, 1028) die Vorentscheidung aufgehoben, die eine in wesentlichen Teilen unvollständig protokollierte Zeugenaussage verwertete, auch dort wurde das fehlerhafte Protokoll nicht durch das Urteil ersetzt.
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 58/03

    Steuerbefreiung von Mietvorteilen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

    Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn das FG-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers mangelhaft ist, sich aber mit anderer, von dem Verfahrensmangel unabhängigen Begründung rechtfertigen lässt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1990 V R 134/85, BFHE 161, 252, BStBl II 1990, 1098; vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028).
  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

    Nur dann kann nämlich das Revisionsgericht prüfen, ob die Aussage zutreffend berücksichtigt ist (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. September 1986 I ZR 179/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 1200; vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 1034; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1976 VI C 12.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028).
  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

    Keinen Erfolg hat ferner die Rüge, die Vorinstanz sei deshalb von der Rechtsprechung des BFH --insbesondere von dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291-- abgewichen, weil sie unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 20. Dezember 2000 III R 63/98 (BFH/NV 2001, 1028) "objektive Tatsachen, die den Schluss zuließen, die Klägerin habe die Objekte bei ihrer Errichtung keinesfalls bald verkaufen, sondern unbedingt anderweitig als durch Verkauf nutzen wollen", als nicht gegeben erachtete.
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 18 A 1327/22

    Berufen eines Asylbewerbers auf ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse

  • BFH, 07.10.2002 - III B 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel - Private Vermögensverwaltung - Überführung von

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