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   BFH, 14.02.2001 - X R 127/96   

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BFH, 14.02.2001 - X R 127/96 (https://dejure.org/2001,8987)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2001 - X R 127/96 (https://dejure.org/2001,8987)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - X R 127/96 (https://dejure.org/2001,8987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Vorkosten - Finanzierungskosten - Dauerwohnrecht - Abzugsbetrag

  • Judicialis

    WEG §§ 31 ff.; ; WEG § ... 31; ; AO 1977 § 39; ; BGB § 873; ; BGB § 873 Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 10e; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Anbau; Fremder Grund und Boden; Vorkosten; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    Zwar hingen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Schuldzinsen nicht unmittelbar mit der Herstellung oder dem Erwerb einer eigenen Wohnung zusammen, wenn ein Steuerpflichtiger zunächst die Wohnung auf fremdem Grund und Boden errichte und später das Eigentum an dieser Wohnung oder eine eigentümerähnliche Stellung erwerbe (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).

    Bei Aufwendungen für die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer eigenen Wohnung ist grundsätzlich ein unmittelbarer Zusammenhang anzunehmen, der auch durch Zeitablauf nicht verloren geht (BFH-Urteile vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, und in BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).

    Auch wenn der am 14. Dezember 1993 geschlossene, notariell beurkundete und in das Grundbuch eingetragene Dauerwohnrechtsvertrag --wie das FA annimmt-- zu wirtschaftlichem Eigentum an der Erdgeschosswohnung geführt hätte, bestünde zu diesem Erwerb nur ein mittelbarer Zusammenhang (ebenso Senatsurteil in BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186, zu Darlehenszinsen für Herstellungskosten einer Wohnung auf einem den Eltern gehörenden Grundstück).

  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    a) Nutzungsberechtigte sind in der Regel keine wirtschaftlichen Eigentümer der ihnen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, m.w.N.).

    Jedoch beurteilen die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 6) und auch die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258; vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203) das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG als wirtschaftliches Wohnungseigentum, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen und dem Dauerwohnberechtigten für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht.

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    Bei Aufwendungen für die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer eigenen Wohnung ist grundsätzlich ein unmittelbarer Zusammenhang anzunehmen, der auch durch Zeitablauf nicht verloren geht (BFH-Urteile vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, und in BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    Jedoch beurteilen die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 6) und auch die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258; vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203) das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG als wirtschaftliches Wohnungseigentum, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen und dem Dauerwohnberechtigten für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht.
  • BFH, 28.07.1999 - X R 116/96

    Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    cc) Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BFH könnte die Klägerin allenfalls wirtschaftliche Eigentümerin des Anbaus gewesen sein, weil sie die Kosten dafür getragen und bei Beendigung des Nutzungsrechts Anspruch auf Entschädigung hat; wirtschaftliches Eigentum kommt grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil in Betracht (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    aa) Nach den BFH-Urteilen vom 28. Juli 1993 I R 88/92 (BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164) und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96 (BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    aa) Nach den BFH-Urteilen vom 28. Juli 1993 I R 88/92 (BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164) und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96 (BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

    Auszug aus BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
    Jedoch beurteilen die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 6) und auch die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258; vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203) das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG als wirtschaftliches Wohnungseigentum, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen und dem Dauerwohnberechtigten für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht.
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Gleiches gilt für das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht (i.S. des § 31 des Wohnungseigentumgesetzes --WEG--) oder ein vergleichbar ausgestaltetes schuldrechtliches Dauerwohnungsrecht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, unter II. 5. b; vom 14. Februar 2001 X R 127/96, BFH/NV 2001, 1108, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 14/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

    Aus der Verweisung auf § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG, der wiederum auf § 10e Abs. 1 EStG Bezug nimmt, folgt, dass die Aufwendungen nur als Vorkosten abziehbar sind, wenn sie bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung des Ausbaus/der Erweiterung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind und unmittelbar mit dem Ausbau oder der Erweiterung an einer eigenen Wohnung zusammenhängen (BFH-Urteil vom 14. Februar 2001 X R 127/96, zur Veröffentlichung vorgesehen in BFH/NV 2001, Heft 9).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 29/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten -

    Der Zusammenhang mit dem Anbau an eine fremde Wohnung reicht nicht aus (Senats-Urteil vom 14. Februar 2001 X R 127/96, BFH/NV 2001, 1108).
  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

    Dabei setzt eine Zulage für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung voraus, dass der Anspruchsberechtigte zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung ist, wenn - wie im Streitfall - er mit dem Anbau keine neue Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 EigZulG hergestellt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Urteile vom 14.2.2001 X R 127/96, BFH/NV 2001, 1108 und vom 07.03.2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481 m. w. N.).
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