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   BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00   

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https://dejure.org/2001,9446
BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00 (https://dejure.org/2001,9446)
BFH, Entscheidung vom 20.02.2001 - VII B 279/00 (https://dejure.org/2001,9446)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - VII B 279/00 (https://dejure.org/2001,9446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Veredelung - Nichterhebungsverfahren - Kaffeeauszüge - Freier Verkehr - Zollpräferenzbehandlung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Präferenzregelungen bei Überführung von Waren in den freien Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1154
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob die in Art. 121 Abs. 2 ZK grundsätzlich gegebene Möglichkeit der Zollpräferenzbehandlung nur dann Anwendung finden kann, wenn eine ordnungsgemäße Überführung der Veredelungserzeugnisse in den freien Verkehr vorgelegen hat oder ob die Zollpräferenzbehandlung für jeden Fall der Zollschuldentstehung im Rahmen der aktiven Veredelung treffen soll, ist nicht in einem Revisionsverfahren klärungsbedürftig, weil sie offensichtlich nur so entschieden werden kann, wie das FG es getan hat (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 1994 VII B 102/94, BFH/NV 1995, 229).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00
    Darüber aber, ob im Streitfall Anlass für einen Erlass oder eine Erstattung besteht, war im Rahmen des finanzgerichtlichen Verfahrens, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids ging, nicht zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00
    Die Einfuhrzollschuld entsteht nach den Vorschriften der Art. 201 bis 205 ZK jeweils unabhängig von der Höhe der in Betracht kommenden Einfuhrabgaben (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99).
  • BFH, 14.06.2005 - VII R 60/02

    Unzulässige Kabotage bei Wechsel des Sattelaufliegers

    Aus dieser Zweigleisigkeit folgt, dass der Steuerbescheid und die Entscheidung über Erlass- oder Erstattung von Eingangsabgaben verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507; Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154; vom 5. Juni 2002 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03

    Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger

    Aus dieser Zweigleisigkeit folgt, dass der Steuerbescheid und die Entscheidung über Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507; Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154, und vom 5. Juni 2002 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • BFH, 05.06.2002 - VII B 12/02

    Einspruch gegen Bescheid über Eingangsabgaben; Billigkeitsgründe

    Sowohl nach Art. 13 Abs. 2 VO Nr. 1430/79 als auch nach Art. 239 Abs. 2 ZK setzt der Erlass von Eingangsabgaben aus Billigkeitsgründen einen entsprechenden Antrag des Zollschuldners voraus (vgl. auch Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507, 513, und Beschluss vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154).
  • BFH, 07.04.2005 - VII B 116/04

    Tarifierung; Tamagotchi keine Gesellschaftsspiele

    Dass das Abkommen nicht bzw. nicht im Wortlaut veröffentlicht ist, ist daher selbst dann unschädlich, wenn man richtiger Weise davon ausgeht, dass sich ein Zollbeteiligter mit der Klägerin --entgegen der Auffassung des FG-- auf die in förmlichen Rechtsakten der Gemeinschaft festgelegten Präferenzbedingungen berufen kann (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-253/99, EuGHE 2001, I-6493; BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154; vom 11. Februar 2003 VII B 318/02, BFH/NV 2003, 674).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 318/02

    Überführung von Waren in den freien Verkehr, Präferenzregelungen

    Denn in den übrigen Fällen der Entstehung einer Zollschuld fehlt es an der für die Anwendung der Präferenzmaßnahmen erforderlichen Anmeldung (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2001 VII B 279/00, BFH/NV 2001, 1154, 1155; vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873 Rz. 55 f.).
  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 87/98

    Rückforderung der durch überhöhte Gewichtsangaben gewährten Ausfuhrerstattung

    Diese Urteile enthalten daher entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine Aussagen darüber, dass und unter welchen Umständen Vertrauensschutz nach nationalem Recht zu gewähren ist; vielmehr verbleibt es insoweit bei der rechtlichen Betrachtungsweise, wie sie dem o.g. Beschluss des BFH vom 27. September 1994 zu entnehmen ist (vgl. dazu: BFH, Beschluss v. 14.2.2001, VII B 123/00; Beschluss v. 15.3.2001, VII B 256/00, ZfZ 2001 S. 272).
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