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   BFH, 07.03.2001 - X R 147/97   

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https://dejure.org/2001,7836
BFH, 07.03.2001 - X R 147/97 (https://dejure.org/2001,7836)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2001 - X R 147/97 (https://dejure.org/2001,7836)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2001 - X R 147/97 (https://dejure.org/2001,7836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Wohneigentumsförderung - Einfamilienhaus - Grundförderung - Herstellungskosten - Anbau

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 6; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39; EStG § 10e Abs. 1, 2
    Wohnungsmiteigentum; Anbau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Fremder Grund und Boden; Miteigentum; Wirtschaftliches Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 16.07.1996 - 16 K 2780/94

    Steuerermäßigung für die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung auf einem dem

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 147/97
    Dass ihnen die Wohneigentumsförderung für das gesamte Grundstück zustehe, ergebe sich aus der überzeugend begründeten Entscheidung des FG München vom 16. Juli 1996 16 K 2780/94 (EFG 1997, 1113).

    bb) Ob diese Rechtsprechung gleichermaßen bei der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG anzuwenden ist (so das von den Klägern zitierte Urteil des FG München in EFG 1997, 1113), kann im Streitfall dahinstehen.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 116/96

    Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 147/97
    c) Wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- könnte allenfalls an dem Ausbau/der Erweiterung selbst bestehen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten hierfür getragen hat.
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 147/97
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des I. und XI. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. die Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 147/97
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des I. und XI. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. die Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 147/97
    Da der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs eingeräumt worden sein muss, kann der Erwerber in der Regel frühestens mit Abschluss des schuldrechtlichen Übertragungsvertrags wirtschaftlicher Eigentümer werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Der Erwerber kann --etwa bei vorzeitiger Besitzeinräumung-- in der Regel frühestens mit dem Abschluss des Übertragungsvertrages wirtschaftlicher Eigentümer werden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 54a; auch Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 73).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 45/01

    Wohneigentumsförderung, Miteigentum

    Denn selbst wenn der zivilrechtliche Eigentümer bei Beendigung der Nutzung ggf. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Ausbaus/der Erweiterung zu leisten hat, wird sein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Wohnung nicht wirtschaftlich wertlos (Senatsurteile vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, und X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235).

    Denn --wie der Senat in seinen Urteilen in BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481 und in BFH/NV 2001, 1235 unter Hinweis auf den Sinn und Zweck der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, auf dessen amtliche Überschrift und auf die ausdrückliche Regelung in der Nachfolgeregelung im Eigenheimzulagengesetz dargelegt hat-- setzt die Begünstigung nach § 10e Abs. 2 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung ist.

    a) Dies ist für Miteigentumsverhältnisse an einem Einfamilienhaus bereits entschieden (Senatsurteile in BFH/NV 2001, 1235, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

    Denn selbst wenn diese Erwartung später enttäuscht worden wäre und der Vater als zivilrechtlicher Eigentümer wegen Zweckverfehlung eine Entschädigung in Höhe des Werts der Umbaumaßnahmen zu leisten gehabt hätte, wäre sein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Wohnung nicht wirtschaftlich wertlos gewesen (Senatsentscheidungen vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, und X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235, unter II. 1. b bb).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

    Baut der Miteigentümer die eigengenutzte Wohnung aus oder erweitert sie, ist dementsprechend --auch wenn er die gesamten Herstellungskosten für den Ausbau oder die Erweiterung getragen hat-- nur der dem Miteigentumsanteil entsprechende Teil der Herstellungskosten für die Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 10e Abs. 2 EStG zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 7. März 2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235).
  • FG Hessen, 10.09.2003 - 2 K 3585/98

    Zurechnung; Einkünfte; Vertreter; Vermietung und Verpachtung; Verlust;

    Das ist regelmäßig erst mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten der Fall (BFH-Urteil vom 07.03.2001, X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235).
  • FG Düsseldorf, 07.05.2002 - 16 K 1469/99

    Eigenheimzulage; Fördergrundbetrag; Miteigentumsanteil; Wohnungswert; Eigene

    Begünstigt ist dort nämlich nur die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem eigenen Haus ( im Ergebnis wie hier auch Schmidt, EStG- Kommentar,20. Auflage 2001, zur Vorgängervorschrift des § 10 e EStG, § 10 e TZ 61; die Begrenzung auf die Miteigentumsquote betonend auch BFH Urteil vom 18.7.2001 X R 15/99, nicht amtlich veröffentlicht, Juris-Nr. STRE200151106 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7.3.2001 X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235 ).
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