Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.03.2001

Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1280



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02  

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    Wird --wie im Streitfall-- die Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist diese Rüge nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Revisionskläger (oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision der Beschwerdeführer) vorträgt,.
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02  

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Eine schlüssige Aufklärungsrüge hätte jedoch die Bezeichnung der einzelnen Beweisangebote erfordert sowie die Darlegung, inwieweit die Beweise zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06  

    Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1999 X B 86/99, BFH/NV 2000, 681; vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, und vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234), wenn --wie im Streitfall-- eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802, m.w.N.).
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  • BFH, 04.06.2009 - IV B 69/08  

    Liebhaberei bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Die Rüge, die Vorentscheidung sei rechtswidrig, eröffnet nach ständiger Rechtsprechung des BFH aber nicht die Revision (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, und vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234), wenn eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung nicht ersichtlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01  

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    a) Wird --wie im Streitfall-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das Finanzgericht (FG) seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (s. z.B. aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt,.
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02  

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    - weshalb er, der Beschwerdeführer, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, oder vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2003 - IV B 139/01  

    Anspruch auf rechtliches Gehör; NZB bei kumulativer Begr. der Vorentsch.;

    Wird --wie vorliegend-- gerügt, das FG habe eine Beweiserhebung unterlassen, wird die Beschwerde nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer neben anderen Formalien vorträgt, warum sich dem FG die Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des Gerichts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2002 - III B 70/01  
    Soweit die Klägerin beanstandet, das FG habe den Sachverhalt im Hinblick auf die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch das FA wegen jahrelanger Annahme der Zuständigkeit für ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht hinreichend ermittelt, fehlt es insbesondere an der Angabe der entscheidungserheblichen Tatsachen, die sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten, sowie der Darlegung, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung auch ohne entsprechenden Antrag der Klägerin hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 50 i.V.m. § 120 Rz. 70).
  • BFH, 08.08.2002 - V B 182/01  
    a) Wird --wie im Streitfall-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, muss der Beschwerdeführer, um die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen, vortragen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- in den Beschlüssen vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, oder vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.),.
  • BFH, 08.04.2003 - IV B 217/01  

    Ordnungsgemäße Darlegung von Zulassungsgründen; NZB bei kumulativer Begr. der

    Wird --wie vorliegend-- gerügt, das FG habe vorgelegte Beweismittel nicht hinreichend berücksichtigt, ist die Beschwerde nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer u.a. vorträgt, welche Beweismittel genau zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat und weshalb er, der Beschwerdeführer, --wenn er (wie hier) durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat (BFH-Beschluss vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2011 - IV B 108/09  

    Schlafender Richter - Zur Darlegung des Verfahrensmangels - Grundsätzliche

Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2001 - VIII B 11/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1280



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Wird zitiert von ... (3)  

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