Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.06.2001

Rechtsprechung
   BFH, 18.06.2001 - II B 129/00   

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https://dejure.org/2001,3049
BFH, 18.06.2001 - II B 129/00 (https://dejure.org/2001,3049)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2001 - II B 129/00 (https://dejure.org/2001,3049)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - II B 129/00 (https://dejure.org/2001,3049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheides - Erwerbsvorgang - Bindungs- und Folgewirkungen - Sachaufklärungspflicht - Beschwerde

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1292
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BFH, 10.02.2009 - VII B 265/08

    Keine Leistungsklage auf Auszahlung zu erstattender Lohnsteuer, weil Frage zum

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 18.04.2013 - VIII B 135/12

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts mit Angestellten

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 255/05

    Protokollierung des Inhalts der mündlichen Prüfung; Verletzung des Anspruchs auf

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 155/10

    Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292, und vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335).
  • BFH, 17.10.2002 - X B 13/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke;

    Zum einen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das FG von ihm entgegengenommenes Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 07.10.2009 - VII B 253/08

    Milchabgabe - Gemeinschaftsrechtliche Milchabgabenregelung mit höherrangigem

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 21.06.2010 - VII B 247/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Einholung weiterer Sachverständigengutachten -

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Darlegung der

    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 16.12.2008 - VII R 15/08

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei widerrufener Präferenzbescheinigung -

  • BFH, 26.06.2006 - VII B 225/05

    Anfechtung der Leistungsbewertung in der Steuerberaterprüfung - Anordnung der

  • BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07

    Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren -

  • BFH, 06.07.2018 - VII B 126/17

    Vereinbarkeit der nationalen Milchquote für das Milchwirtschaftsjahr 2013/14 mit

  • BFH, 17.11.2008 - VII S 21/08

    Prozesskostenhilfe für künftige Nichtzulassungsbeschwerde - Verrechnung nicht

  • BFH, 14.02.2006 - II B 2/05

    Steuerbescheid - Adressat

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im

  • BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11

    Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung

  • BFH, 17.12.2009 - VII B 20/09

    Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall

  • BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BFH, 17.10.2005 - VII S 8/05

    Verfahrensmängel

  • BFH, 26.09.2005 - VII B 274/04

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 04.07.2005 - VII B 339/04

    Absehen von Entscheidungsgründen; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 04.03.2005 - VII B 150/04

    Recht auf Akteneinsicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 12.06.2002 - I B 64/01

    GmbH - Verband - Buchführung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Körperschaftsteuer

  • BFH, 17.01.2005 - V B 118/04

    Rüge des Verstoßes gegen § 96 FGO

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Rechtsprechung
   BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00   

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https://dejure.org/2001,11547
BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00 (https://dejure.org/2001,11547)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2001 - VI B 234/00 (https://dejure.org/2001,11547)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - VI B 234/00 (https://dejure.org/2001,11547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.08.1988 - II B 138/87

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00
    Da der Beigeladene im Streitfall keinen Sachantrag gestellt und das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch nicht durch Sachvortrag oder durch Rechtsausführungen wesentlich gefördert hat, entspricht es nicht der Billigkeit, gemäß § 139 Abs. 4 FGO die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen der Klägerin oder der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 1988 II B 138/87, BFHE 153, 519, BStBl II 1988, 842).
  • BFH, 31.10.1995 - II S 14/95

    Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses

    Auszug aus BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1995 II S 14/95, BFH/NV 1996, 414).
  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00
    Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen ist Teil der gerichtlichen Kostenentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287).
  • BFH, 30.10.1990 - VIII R 102/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist nach

    Auszug aus BFH, 13.06.2001 - VI B 234/00
    Unterlässt das Gericht --wie im Streitfall-- den Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, so ist der Beschluss auf (fristgebundenen) Antrag nach § 109 FGO i.V.m. § 113 FGO zu ergänzen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VIII R 102/87, BFH/NV 1991, 332).
  • BFH, 27.12.2006 - IX B 199/05

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Unterlässt das Gericht --wie im Streitfall-- den Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen i.S. des § 139 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO), so ist der betreffende Beschluss auf (fristgebundenen) Antrag nach §§ 109, 113 FGO zu ergänzen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2001 VI B 234/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 04.08.2014 - VII R 28/13

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für

    Die Kostenfreiheit der Entscheidung ergibt sich aus ihrer Zugehörigkeit zu dem abgeschlossenen Revisionsverfahren (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2001 VI B 234/00, BFH/NV 2001, 1292, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Unterlässt das Gericht --wie im Streitfall-- den Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen i.S. des § 139 Abs. 4 FGO, so ist der betreffende Beschluss auf (fristgebundenen) Antrag nach §§ 109, 113 FGO zu ergänzen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2001 VI B 234/00, BFH/NV 2001, 1292).
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