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   BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98   

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https://dejure.org/2001,5074
BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98 (https://dejure.org/2001,5074)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2001 - VI R 57/98 (https://dejure.org/2001,5074)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2001 - VI R 57/98 (https://dejure.org/2001,5074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Gutachtertätigkeit - Einkommensteuer - Mehraufwendung - Doppelte Haushaltsführung - Lebensmittelpunkt

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 5, FGO § 96
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Hausstand; Lebensmittelpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1385
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
    Der eigene Hausstand kann unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung aufrechterhalten werden, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und seit dem ständig, zuletzt Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, und vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV ..., ...).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
    Sie ist jedoch lediglich ein Indiz, das nur im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann (Urteil vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Auszug aus BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
    Ob diese Grundsätze über den Veranlagungszeitraum 1992 hinaus fortgeführt werden können, hat der Senat offen gelassen (BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375).
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
    Der eigene Hausstand kann unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung aufrechterhalten werden, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und seit dem ständig, zuletzt Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, und vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV ..., ...).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98
    Der eigene Hausstand kann unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung aufrechterhalten werden, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und seit dem ständig, zuletzt Urteile vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, und vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV ..., ...).
  • FG Niedersachsen, 24.10.2005 - 3 K 1/04

    Doppelte Haushaltsführung beim erstmaligen Einrichten einer eigenen Wohnung durch

    Dies ist zudem unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung möglich, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (u.a. Urteil des BFH vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, Seite 11; Urteil des BFH vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385 m.w.N.).

    Sie ist jedoch lediglich ein Indiz, das nur im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann (Urteil des BFH vom 27. April 2001 VI R 57/98, a.a.O.).

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04

    Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung

    Der Senat kann auch nicht davon ausgehen, dass die Klägerin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Streitjahr (1998) tatsächlich noch in Y hatte (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385).
  • BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04

    Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

    Das FG ist bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung von dem in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsatz ausgegangen, dass die Bestimmung des Haupthausstandes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu erfolgen habe, wobei die Anzahl der Familienheimfahrten lediglich ein Indiz darstelle (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385, sowie zuletzt Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFH/NV 2005, 133, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2001 - VI B 74/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör -

    Die Frage, wo ein Alleinstehender seinen Lebensmittelpunkt hat, ist durch die bisherige Rechtsprechung des Senats dem Grundsatz nach geklärt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98).
  • FG Sachsen, 25.03.2002 - 3 K 2009/00

    Abzugsfähigkeit von Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einer als freie

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  • FG München, 29.07.2002 - 1 K 3303/01

    Fahrten zum Ort des Lebensmittelpunktes; Einkommensteuer 1998

    Auch eine kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine überdurchschnittliche Verweildauer während der jeweiligen Aufenthalte (zeitliche Komponente) und der Aufenthalt von Bezugspersonen des Arbeitnehmers am Ort der Zweitwohnung und ferner die (große) Entfernung zwischen beiden Wohnungen können Indizien dafür sein, dass die weiter entfernt gelegene Wohnung nach wie vor den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (Urteil des BFH vom 27.4.2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 21.6.1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).
  • FG München, 22.06.2006 - 15 K 857/03

    Anrechnung von Liechtensteinischer Erwerbssteuer auf die deutsche Einkommensteuer

    Sie ist jedoch lediglich ein Indiz, das nur im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann (BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 3 K 2009/00

    Keine betriebliche Veranlassung einer doppelten Haushaltführung einer als freie

    Ein solcher Sachverhalt kann auch bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gegeben sein (vgl. BFH, Urteil vom 27.04.2001, BFH/NV 2001, 1385).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.2001 - VI B 320/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14392
BFH, 26.04.2001 - VI B 320/00 (https://dejure.org/2001,14392)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2001 - VI B 320/00 (https://dejure.org/2001,14392)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2001 - VI B 320/00 (https://dejure.org/2001,14392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.11.2000 - VI B 282/98

    Rückforderung von Kindergeld; PKH

    Auszug aus BFH, 26.04.2001 - VI B 320/00
    Der Senat hat zwar entschieden, dass es ermessenwidrig sein könnte, wenn die Familienkasse zuviel gezahltes Kindergeld von dem ursprünglich Berechtigten zurückfordert, obwohl ihr bekannt ist, dass das Kindergeld auf das Konto der nach materiellem Recht Kindergeldberechtigten gezahlt wurde (vgl. Beschluss vom 14. November 2000 VI B 282/98, BFH/NV 2001, 449).
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