Rechtsprechung
BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Doppelte Haushaltsführung - Einkommenssteuer - Zweitwohnung - Amtsermittlungspflicht
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative; ; FGO § 116; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 1549
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Auszug aus BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99
Die Rüge des Klägers, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) ab, ist auch im Hinblick auf die neue Gesetzeslage unbegründet.
- BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549). - FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07
Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden …
Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener Haupthausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2001 - VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549;… vom 20. Januar 2003 - VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616). - FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07
Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften …
Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl. II 2007, 533). - BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02
Doppelte Haushaltsführung, Heirat
Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-)Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549). - FG München, 20.10.2004 - 10 K 3879/02
Keine doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitigem Bezug zweier Hausstände
Soweit das Schleswig-Hosteinische Finanzgericht im Urteil vom 7. April 1987 (EFG 1987, 454) davon ausging, dass bei gleichzeitiger Gründung zweier Hausstände eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein kann, ist die Entscheidung auch durch den Beschluss des BFH vom 31. Mai 2001 VI B 43/99 (BFH/NV 2001, 1549) überholt.
Rechtsprechung
BFH, 31.05.2001 - VI B 18/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Entscheidungserhebliche Rechtsfrage - Überwiegend eigenbetriebliches Interesse - Gesamtbild der Verhältnisse - Indizwikung - Eigeninteresse des Arbeitnehmers - Grundsätzliche Bedeutung - Aufwendungen - Steuerpflichtiger Arbeitslohn ...
- Judicialis
FGO § 115; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 1549
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92
Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise …
Auszug aus BFH, 31.05.2001 - VI B 18/99
Die Rüge des Beklagten und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--), die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1993 VI R 58/92 (BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639) ab, ist im Hinblick auf die neue Gesetzeslage unbegründet. - BFH, 19.01.1973 - VI B 99/72
Verpflegungsmehraufwand - Anwendung der Pauschsätze - Doppelte Haushaltsführung - …
Auszug aus BFH, 31.05.2001 - VI B 18/99
Da es sich um eine Würdigung tatsächlicher Verhältnisse handelt, kommt den vom FA herausgestellten Fragen, ob bei bestimmten Veranstaltungen die Teilnahme der Ehefrau stets ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers indiziert und ab welcher Höhe die Aufwendungen steuerschädlich sind, keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1973 VI B 99/72, BFHE 108, 37, BStBl II 1973, 252).
- BFH, 04.12.2001 - III B 90/01
Neues Zulassungsrecht; FGO-Novelle
Für eine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geht der BFH in dem Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 18/99 (BFH/NV 2001, 1549) von der Voraussetzung aus, dass Unterschiede in der Rechtsprechung über Fragen des revisiblen Rechts bestehen.Auch fehlt es an hinreichenden Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO, wie sie in den Beschlüssen des BFH vom 14. August 2001 XI B 57/01 (juris), in BFH/NV 2001, 1549, und vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01 (…BFH/NV 2002, 119) näher umschrieben sind.