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   BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99   

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https://dejure.org/2000,4887
BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99 (https://dejure.org/2000,4887)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2000 - IV R 55/99 (https://dejure.org/2000,4887)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - IV R 55/99 (https://dejure.org/2000,4887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gemüsebaubetrieb - Vermarktung auf Wochenmarkt - Durchschnittssätze - Zurechnungsfortschreibung - Aufbewahrungspflichten

  • Judicialis

    EStG § 13a; ; EStG § 13a Abs. 8; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; AO 1977 § 162; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 3
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Allerdings ist ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m.w.N., und vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100).

    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).

  • BFH, 13.07.2000 - IV B 102/99

    Landwirtschaftliche Nutzung - Gärtnerische Nutzung - Gemüsebau - Grobgemüse -

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der erkennende Senat durch Beschluss vom heutigen Tag (IV B 102/99) zurückgewiesen.
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 33/97

    Weinbau bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Dass weiter der Einheitswertbescheid Grundlagenbescheid für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist, hat der erkennende Senat wiederholt entschieden; auf das hierzu zuletzt ergangene Urteil vom 27. November 1997 IV R 33/97 (BFHE 184, 561, BStBl II 1998, 145) hat sich auch das FG bezogen.
  • BFH, 25.11.1997 - IV R 44/97

    Rechtliche Wirkungen des Niederschreibens lediglich inhaltsloser oder

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Allerdings ist ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m.w.N., und vom 25. November 1997 IV R 44/97, BFH/NV 1998, 1100).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats erweist sich eine Schätzung erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt; wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige --wie im Streitfall-- seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90

    Wesentlicher Verfahrensmangel und zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99
    Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

    c) Erweist sich eine Schätzung nach der Rechtsprechung des Senats erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt, und wird die Schätzung --wie im Streitfall-- wegen Verletzung der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erforderlich, so kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259, m.w.N., und zuletzt Beschluss vom 13. Juli 2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3, 5).
  • FG Hamburg, 07.04.2016 - 6 K 132/15

    Umsatzsteuer: Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen zum ermäßigten

    Ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, muss es jedoch hinnehmen, dass die im Wesen jeder Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz gegen ihn ausschlägt und sich das Finanzamt an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientiert (BFH-Beschluss vom 13.07.2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 162 AO Rz. 44 m. w. N.).
  • FG München, 04.05.2010 - 13 V 540/10

    Nachkalkulation anerkannte Schätzungsmethode - Anforderungen an die Kassenführung

    Wird die Schätzung - wie im Streitfall - wegen Verletzung der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erforderlich, so kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    ( BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99 , BFH/NV 2001, 3).
  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

    Wird die Schätzung - wie im Streitfall - wegen Verletzung der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erforderlich, so kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3).
  • VGH Bayern, 14.07.2016 - 20 B 15.565

    Zurückgewiesene Berufung im Streit um Erhebung von Abwassergebühren - Schätzung

    Ein Abgabepflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, muss es jedoch hinnehmen, dass die im Wesen jeder Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz gegen ihn ausschlägt und sich die Behörde an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientiert (BFH, B. v. 13.7.2000 - IV R 55/99 - BFH/NV 2001).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 6 K 1083/11

    Rechtmäßigkeit der Milchabgabe und Schätzung der überlieferten Milchmenge nach

    Nach der Rechtsprechung des BFH erweist sich eine Schätzung erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt; wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich die Steuerbehörde an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen möchte (BFH-Urteil vom 13.07.2000, IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    ( BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99 , BFH/NV 2001, 3).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    ( BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000, IV R 55/99 , BFH/NV 2001, 3).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 1370/05

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Vermögensteuer-Neuveranlagung

    Nach der Rechtsprechung des BFH erweist sich eine Schätzung erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt; wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige -wie im Streitfall - seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen möchte (BFH-Urteil vom 13. Juli 2000 - IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3).
  • FG Münster, 15.10.2003 - 1 K 165/99

    Haftung des Teilnehmers einer Steuerhinterziehung

  • FG München, 17.05.2011 - 13 V 357/11

    Gewinnzuschätzungen bei einem die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe

  • FG München, 27.01.2006 - 9 V 3845/05

    Schätzung des Gewinns für Heizungsinstallationsbetrieb

  • FG Niedersachsen, 18.02.2011 - 4 K 237/08

    Vermietung sog. "Modellwohnungen" an Prostituierte als gewerbliche Einkünfte;

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08

    Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht: Zur Frage, ob und gegebenenfalls in

  • FG München, 09.10.2009 - 7 K 4012/08

    Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei fehlender Vorlage des Jahresabschlusses

  • FG München, 19.02.2009 - 7 V 3719/08

    Rechtmäßigkeit der Schätzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

  • FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

  • FG München, 27.02.2006 - 9 V 3766/05

    Adressierung eines Zusammenveranlagungsbescheids nach Ableben beider Ehegatten;

  • FG München, 19.02.2009 - 7 V 3723/08

    Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters - Schätzung der Umsatzsteuer anhand der

  • FG Münster, 24.01.2007 - 12 K 2226/05
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