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   BFH, 27.07.2000 - X R 26/97   

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https://dejure.org/2000,7636
BFH, 27.07.2000 - X R 26/97 (https://dejure.org/2000,7636)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2000 - X R 26/97 (https://dejure.org/2000,7636)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - X R 26/97 (https://dejure.org/2000,7636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Eigengenutzte Wohnung - Steuerbegünstigung - Vorkostenbetrag - Einbau eines Kachelofens - Erhaltungsaufwendungen - Herstellungskosten - Bemessungsgrundlage

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 10e Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, HGB § 255 Abs 2
    Erhaltungsaufwand; Heizung; Herstellungskosten; Vorkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.02.1993 - IX R 85/88

    Abschreibungen für Alarmanlage

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Dagegen sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430, m.w.N. --Markise--; vom 16. Februar 1993 IX R 85/88, BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544 --Alarmanlage--; vom 21. April 1993 X R 1/91, BFH/NV 1994, 158 --Rollläden--).

    Hatte das Gebäude vor der Maßnahme keine Bestandteile mit vergleichbarer Funktion, die durch die Maßnahme erneuert oder ersetzt wurden, sind die Aufwendungen grundsätzlich Herstellungskosten und keine Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteile in BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430, m.w.N.; in BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 88/90 (BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628) seien Herstellungskosten anzunehmen, wenn nachträglich bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Haus eingebaut würden, selbst wenn sie nur geringfügig seien.

    Danach ist der nachträgliche Einbau bisher nicht vorhandener Bestandteile, auch wenn die Aufwendungen nur geringfügig sind, grundsätzlich als eine --zu Herstellungskosten führende-- Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu beurteilen (z.B. Urteile in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, unter 2. b; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637, unter 1.; vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, unter I. 2. b, c).

  • BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84

    1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Dagegen sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430, m.w.N. --Markise--; vom 16. Februar 1993 IX R 85/88, BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544 --Alarmanlage--; vom 21. April 1993 X R 1/91, BFH/NV 1994, 158 --Rollläden--).

    Hatte das Gebäude vor der Maßnahme keine Bestandteile mit vergleichbarer Funktion, die durch die Maßnahme erneuert oder ersetzt wurden, sind die Aufwendungen grundsätzlich Herstellungskosten und keine Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteile in BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430, m.w.N.; in BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 1/91

    Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Dagegen sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, BStBl II 1990, 430, m.w.N. --Markise--; vom 16. Februar 1993 IX R 85/88, BFHE 170, 547, BStBl II 1993, 544 --Alarmanlage--; vom 21. April 1993 X R 1/91, BFH/NV 1994, 158 --Rollläden--).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 2/94

    Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Danach ist der nachträgliche Einbau bisher nicht vorhandener Bestandteile, auch wenn die Aufwendungen nur geringfügig sind, grundsätzlich als eine --zu Herstellungskosten führende-- Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu beurteilen (z.B. Urteile in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, unter 2. b; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637, unter 1.; vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, unter I. 2. b, c).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Entspricht die Funktion des eingebauten Gegenstandes dagegen im Wesentlichen derjenigen, die der ausgetauschte oder erweiterte Gegenstand hatte (BFH-Urteil vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3. b), sind Erhaltungsaufwendungen anzunehmen.
  • BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94

    Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Danach ist der nachträgliche Einbau bisher nicht vorhandener Bestandteile, auch wenn die Aufwendungen nur geringfügig sind, grundsätzlich als eine --zu Herstellungskosten führende-- Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu beurteilen (z.B. Urteile in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, unter 2. b; vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637, unter 1.; vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, unter I. 2. b, c).
  • FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der Bauphase oder Anschaffungsphase einer

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - X R 26/97
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 811 veröffentlicht.
  • FG Nürnberg, 15.11.2005 - I 304/04

    Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes

    Die Entscheidung vom 27.07.2000 (X R 26/97, BFH/NV 2001, 306 , Einbau eines Kachelofens anstelle eines offenen Kamins) könne nicht ohne nähere Analyse herangezogen werden, da das Gericht im Zeitpunkt dieser Entscheidung die Abgrenzung zwischen Instandhaltungsaufwendungen und Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten noch nicht an der Richtschnur des § 255 HGB orientiert habe.

    Eine Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führt zu (nachträglichen) Herstellungskosten, wenn nach der Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (Substanzmehrung) und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (BFH-Urteile vom 14.07.2004, a.a.O. und vom 27.07.2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306 ).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Dies ist der Fall, wenn nachträglich Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteile vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306) und damit die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, und in BFH/NV 2001, 306).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3. b; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    Insofern ist von einer Substanzvermehrung auszugehen, die eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes" zur Folge hat (Senatsurteil vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306, m.w.N.).
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