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Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00   

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BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00 (https://dejure.org/2000,10822)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IX B 100/00 (https://dejure.org/2000,10822)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IX B 100/00 (https://dejure.org/2000,10822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei - Umsatzsteuerrechtlicher Unternehmerbegriff

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 22 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 21; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff nicht mit den der Einkommensteuer entnommenen Grundsätzen der "Liebhaberei" eingeschränkt werden kann, denn das Umsatzsteuergesetz setzt nur die Absicht der Einnahmeerzielung, nicht hingegen die Absicht der Einkünfteerzielung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221).
  • BFH, 11.12.1992 - III B 28/91

    Anforderungen an die inhaltlichen Angaben einer Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Schließlich liegt auch dem von den Klägern bezeichneten Urteil des BFH vom 27. November 1996 X R 20/95 (BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791) kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BFH, 13.07.1998 - VIII B 82/97

    Teilbetrieb - Unselbständiger Betriebsteil - Gesamtbild der Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1998 - IV R 47/97

    Gewerbeverlust i.S. des § 10 a GewStG a.F.

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Dem von den Klägern bezeichneten Urteil des BFH vom 17. Dezember 1998 IV R 47/97 (BFHE 187, 409, BStBl II 1999, 303) liegt ebenfalls kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98

    Vercharterung einer Segelyacht; Einnahmeerzielungsabsicht und Verlustverrechnung

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Soweit die Kläger auf das Urteil des Senats vom 26. Januar 2000 IX R 77/98 (BFH/NV 2000, 1081) verweisen, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt.
  • BFH, 18.01.1993 - X R 5/92

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00
    Eine Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem, vergleichbarem oder gleich gelagertem Sachverhalt einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls tragenden-- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610; vom 13. Juli 1998 VIII B 82/97, BFH/NV 1999, 38, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2005 - VIII B 116/03

    Rechtliches Gehör: Entscheidung vor Ablauf der Stellungnahmefrist

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1999 IV R 48/98, BFHE 188, 273, BStBl II 1999, 531; BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 IX B 100/00, BFH/NV 2001, 311, und in BFH/NV 2003, 940).
  • FG Hamburg, 05.04.2006 - VIII 37/06

    Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung

    Es ist auch in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff nicht mit den der Einkommensteuer entnommenen Grundsätzen der Liebhaberei eingeschränkt werden kann, denn das Umsatzsteuergesetz setzt nur die Absicht der Einnahmeerzielung, nicht hingegen die Absicht der Einkünfteerzielung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1992, V R 66/85, BFHE 167, 221 sowie BFH-Beschluss vom 21.09.2000, IX B 100/00, BFH/NV 2001, 311 ).
  • FG Hessen, 04.05.2005 - 6 V 3049/04

    Liebhaberei; Kartsport; Ersatzteile; Handel; Unternehmer; Gewinnerzielungsabsicht

    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff nicht mit den der Einkommensteuer entnommenen Grundsätzen der "Liebhaberei" eingeschränkt werden kann, denn das Umsatzsteuergesetz setzt nur die Absicht der Einnahmeerzielung, nicht hingegen die Absicht der Einkünfteerzielung voraus (vgl. BFH-Urteil Beschluss vom 21.09.2000 IX B 100/00, BFH/NV 2001, 311 ; BFH-Urteil vom 23.01.1992 V R 66/85, BFHE 167, 221 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2000 - VI B 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11364
BFH, 21.09.2000 - VI B 163/00 (https://dejure.org/2000,11364)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - VI B 163/00 (https://dejure.org/2000,11364)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - VI B 163/00 (https://dejure.org/2000,11364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens - Verfahrensbeitritt - Steuererstattungen - Wiederaufnahme des Verfahrens - Familienleistungsausgleich

  • Judicialis

    FGO § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zur Entsch; ; EStG § 53 des Einkommensteuergesetzes entfallen. Gründe,; ; Gesetz zur Familienförderung Art. 1 Nr. 24

  • rechtsportal.de

    FGO § 74
    Kinderfreibeträge 1983 bis 1995

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93

    Kinderexistenzminimum II

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - VI B 163/00
    Das Finanzgericht (FG) setzte das Klageverfahren der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen den Einkommensteuerbescheid 1985, mit dem u.a. ein Kinderfreibetrag in Höhe von 2 600 DM geltend gemacht worden war, mit Beschluss vom 21. August 1998 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvR 1220/93 aus.

    Mit weiterem Beschluss vom 19. Juli 1999 hob das FG die Aussetzung des Verfahrens auf und führte es unter dem Az. 1 K 3070/99 mit der Begründung fort, dass das BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 1120/93 entschieden habe (gemeint ist wohl der BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93, BStBl II 1999, 193).

    Sofern trotz des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1999, 193 bis zu einer Entscheidung des Gesetzgebers Unsicherheiten über den im Streitfall zu beachtenden Umfang des Familienleistungsausgleichs bestanden haben sollten, sind diese mit dem durch Art. 1 Nr. 24 des Gesetzes zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I 1999, 2552) eingefügten § 53 des Einkommensteuergesetzes entfallen.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - VI B 163/00
    Mit der Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss vom 19. Juli 1999 macht die Klägerin geltend, das Verfahren müsse weiterhin ausgesetzt bleiben, bis der Gesetzgeber Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 (BStBl II 1999, 174) gezogen habe, da der Bundesminister der Finanzen in einer Stellungnahme im Rahmen eines Verfahrensbeitritts --vorbehaltlich der Zustimmung der Länder-- Steuererstattungen angekündigt habe, die weit über die Anforderungen des BVerfG hinausgegangen seien.
  • BFH, 10.03.1999 - II B 70/98

    Wiederaufnahme eines ausgesetzten Verfahrens

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - VI B 163/00
    Die Beschwerde ist zulässig, obwohl in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem ein finanzgerichtliches Klageverfahren bis zur Entscheidung eines anderen Verfahrens ausgesetzt wird, die Aussetzung mit der Entscheidung des anderen Verfahrens ihr Ende findet, ohne dass es einer weiteren Entscheidung des FG bedarf (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. März 1999 II B 70/98, BFH/NV 1999, 1225, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01

    Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim

    Nach Aktenlage sind bei der Veranlagung des Klägers jedoch keine Kinder zu berücksichtigen (vgl. im Übrigen auch BFH-Beschluss vom 21. September 2000 VI B 163/00, BFH/NV 2001, 311).
  • BFH, 26.05.2003 - VI R 175/90

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Revision nach Bestandskraft des

    Nach dessen rechtskräftigem Abschluss endete die (befristete) Aussetzung des Revisionsverfahrens automatisch, ohne dass seine Fortsetzung einer förmlichen Aufnahme durch Beschluss bedurft hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2000 VI B 163/00, BFH/NV 2001, 311; vom 10. März 1999 II B 70/98, BFH/NV 1999, 1225; Urteil vom 8. März 1996 VIII R 92/89, BFH/NV 1996, 776, m.w.N.).
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