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   BFH, 04.09.2000 - III B 41/00   

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https://dejure.org/2000,4313
BFH, 04.09.2000 - III B 41/00 (https://dejure.org/2000,4313)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2000 - III B 41/00 (https://dejure.org/2000,4313)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2000 - III B 41/00 (https://dejure.org/2000,4313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründung per Fax - Schriftform - Elektronische Übermittlung - Vorsorgeaufwendungen - Sozialversicherungsbeiträge

  • Judicialis

    FGO § 74; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Beschwerdeeinlegung durch Computerfax; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1220/88

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen wurden vom BVerfG durch Beschlüsse vom 27. Februar 1997 1 BvR 1220/88 (Steuer-Eildienst 1997, 250) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 937) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 20.08.1997 - X R 159/94

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des AA nach § 89 b HGB auf

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Entspricht ein Beschwerdebegründungsschriftsatz --wie im Streitfall-- inhaltlich den grundsätzlichen prozessualen Anforderungen, so ist die Person des Erklärenden schon dadurch hinreichend bestimmt, dass am Ende des Schriftstücks der Hinweis angebracht ist, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht eigenhändig zu unterzeichnen vermag (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2340).
  • BFH, 14.05.1998 - X R 38/93

    Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die Beschwerde ist auch unzulässig, soweit der Kläger die Abweichung des angefochtenen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84 und 1 BvL 4/86 (BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653) und vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BVerfGE 82, 198, BStBl II 1990, 664) bzw. deren unzureichende Berücksichtigung rügt.
  • BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen wurden vom BVerfG durch Beschlüsse vom 27. Februar 1997 1 BvR 1220/88 (Steuer-Eildienst 1997, 250) und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 937) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Insbesondere die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert insoweit eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung, im Schrifttum und ggf. von der Verwaltung vertretenen Auffassungen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1999 - III B 72/99

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung; Krankheitskosten als

    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Es fehlt insbesondere an einer Auseinandersetzung mit der bereits vorliegenden Rechtsprechung und den einschlägigen Äußerungen in der Literatur zu den streitgegenständlichen Fragen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1999 III B 72/99, BFH/NV 2000, 704).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 154/94
    Auszug aus BFH, 04.09.2000 - III B 41/00
    Die vom Kläger als vorgreiflich erachteten Verfahren vor dem BFH waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH bereits entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1998 X R 38/93, BFH/NV 1999, 163, zum Ansatz von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten; BFH-Urteile vom 1. April 1998 X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349, zur Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen bei Tod des Steuerpflichtigen im Jahre 1987; vom 20. August 1997 X R 159/94, BFH/NV 1998, 442, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Anrechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b des Handelsgesetzbuchs --HGB-- auf den Versorgungsanspruch; vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466, zur Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei zusammen veranlagten Eheleuten; vom 19. Mai 1999 XI R 99/96, BFH/NV 2000, 22, zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtversicherten).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96

    Geringes Vermögen des Unterhaltsempfängers bis 30.000 DM

  • BFH, 26.11.2003 - VI R 96/91
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Zwar ist nach dem Beschluss des GmS-OGB in NJW 2000, 2340 dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 116 Abs. 3 Sätze 1 und 3 FGO Genüge getan, wenn der Beschwerdeschriftsatz durch Computerfax --ohne eigenhändige Unterschrift aber mit eingescannter Unterschrift oder mit dem Hinweis, dass dieses Fax durch elektronische Medien übermittelt wird und deshalb keine Unterschrift trägt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604, 605; BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, und vom 9. November 2000 I S 6/00, BFH/NV 2001, 479)-- bei Gericht eingeht.
  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Überdies ist dieses Urteil vor dem Urteil des GmS-OGB in NJW 2000, 2340, DStR 2000, 1362 ergangen, nach dem in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam (sogar) durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit (lediglich) eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321; vom 9. November 2000 I S 6/00, BFH/NV 2001, 479).
  • BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03

    Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

    Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2003 IX B 58/02, BFH/NV 2003, 810; vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.12.2010 - 3 K 1160/06

    Eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags auf mündliche Verhandlung -

    Danach lässt die neuere Rechtsprechung des BFH lässt zwar grundsätzlich auch ein Computerfax als Wahrung der Schriftform zu, allerdings lagen die Sachverhalte der Entscheidungen stets so, dass entweder a) auf dem Fax die handelnde Person konkret bezeichnet wurde und der Hinweis angebracht war, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht zu unterzeichnen vermag (so BFH-Beschluss vom 04. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321 unter Verweis auf GmS-OGB vom 5. April 2000 1/98, NJW 2000, 2340) oder b) es handelte sich um ein Telefax/Computerfax mit eingescannter Unterschrift (so BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 VIII R 38/08, BFH/NV 2010, 2188, BFHE 230, 115).

    Nach der o.g. BFH-Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 04. September 2000 a.a.O.) ist einem Schriftsatz die gesetzlich erforderlichen Schriftform, zu der grundsätzlich auch die eigene Unterschrift gehört, aber nicht schon deshalb abzusprechen, weil er durch moderne elektronische Medien übermittelt wird und mangels Vorhandenseins eines körperlichen Originalschriftstücks beim Absender eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist.

  • BFH, 28.07.2006 - III B 28/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorlage an BVerfG

    Schließlich kam eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO durch das FG im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil das vom Kläger als vorgreiflich erachtete Verfahren im Zeitpunkt der Entscheidung durch das FG am 18. Januar 2005 nicht mehr "anhängig" i.S. des § 74 FGO war (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2003 - X B 211/01

    Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989

    Damit waren die Verfahren, derenthalben verfassungsrechtliche Zweifel an § 10 Abs. 3 EStG auch gerichtsverfahrensrechtlich relevant gewesen waren, abgeschlossen; auch weitere einschlägige Verfahren waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321).
  • BFH, 05.09.2008 - V B 43/08

    Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Computerfax

    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht zwar nicht entgegen, dass sie durch Computerfax --ohne eigenhändige Unterschrift-- eingelegt worden ist (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts vom 15. Oktober 1996 14 BEg 9/96, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1254; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321).
  • BFH, 25.03.2003 - X B 212/01

    Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988

    Damit waren die Verfahren, derenthalben verfassungsrechtliche Zweifel an § 10 Abs. 3 EStG auch gerichtsverfahrensrechtlich relevant gewesen waren, abgeschlossen; auch weitere einschlägige Verfahren waren, soweit sie für die Streitsache von Bedeutung waren, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung des FG vom BFH entschieden und daher nicht mehr anhängig i.S. des § 74 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321).
  • BFH, 27.04.2001 - V B 197/00

    Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer -

    Allein mit Darlegungen, dass die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen bedeutsam sei, dass eine Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei (BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350) und dass die Zulassung im Streitfall ein Musterverfahren darstellen würde (BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321), wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht eröffnet.
  • BFH, 20.02.2003 - IX B 58/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Es handelte sich damit nicht mehr um ein i.S. des § 74 FGO "anhängiges" Verfahren (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 III B 41/00, BFH/NV 2001, 321, m.w.N.).
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