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Rechtsprechung
   BFH, 14.09.2000 - X B 58/00   

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https://dejure.org/2000,9318
BFH, 14.09.2000 - X B 58/00 (https://dejure.org/2000,9318)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2000 - X B 58/00 (https://dejure.org/2000,9318)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2000 - X B 58/00 (https://dejure.org/2000,9318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Kurierdienst - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Schätzungsbescheid - Versäumung der Rechtsbehelfsfrist - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten - Rechtsbehelfsbelehrung - Beweisfragen

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; AO 1977 § 355 Abs. 1; ; AO 1977 § 356 Abs. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2; ; FGO § 142; ; FGO § 96 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 14.09.2000 - X B 58/00
    Demnach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom FG im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahin gehend gewürdigt werden, dass --entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen-- von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird (z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534; vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442).
  • BFH, 29.04.1999 - V B 173/98

    Zugang eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 14.09.2000 - X B 58/00
    Demnach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom FG im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahin gehend gewürdigt werden, dass --entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen-- von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird (z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534; vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19

    Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung

    Demnach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass ― entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen ― von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031 unter II.2.a der Gründe; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. April 1999 V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442 und vom 14.September 2000 X B 58/00, BFH/NV 2001, 322 unter II.c der Gründe).
  • BFH, 08.09.2020 - I B 53/19

    Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig

    Der bloße Hinweis auf angeblich fehlende höchstrichterliche Rechtsprechung reicht im Streitfall schon deshalb nicht aus, weil der BFH zum Nachweis der Rechtsbehelfsbelehrung im Falle des Versands eines Steuerbescheids im maschinellen Verfahren bereits ausführlich Stellung genommen hat (BFH-Beschluss vom 14.09.2000 - X B 58/00, BFH/NV 2001, 322).
  • FG München, 26.02.2018 - 7 K 3119/16

    Bescheid, Feststellung, Berichtigung, Einspruch, Veranlagung, Aufhebung,

    Die Stellung des Änderungsantrags für diesen Bescheid indiziert, dass der Klägerin der Bescheid auch zugegangen ist (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 12.03.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031 unter II.2.a der Gründe; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29.04.1999, V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442 und vom 14.09.2000, X B 58/00, BFH/NV 2001, 322 unter II.c der Gründe), denn die Klägerin beruft sich ausdrücklich auf die Änderungsbestimmung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, welche das Vorliegen eines bestandskräftigen Steuerbescheids voraussetzt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 K 1770/07

    Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids

    Demnach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 29. April 1999, V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442 ; vom 14. September 2000, X B 58/00, BFH/NV 2001, 322 jew. m.w.N.).
  • VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 8 S 21.445

    Untersagung der Haltung großer Hunde und von Kampfhunden

    Für den Nachweis, dass einem schriftlichen Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung:beigefügt war, gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (vgl. BFH, B.v. 14.9.2000 - X B 58/00 - BFH/NV 2001, 322 = juris Rn. 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.2013 - 4 K 2591/12

    Menschliches wie technisches Versagen ist trotz Einhaltung von DIN-Normen,

    Für den Nachweis, dass einem schriftlichen Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war, gelten die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere die des Indizienbeweises (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. September 2000 X B 58/00, BFH/NV 2001, 322).
  • FG Düsseldorf, 17.05.2013 - 3 K 1927/12

    Nachweis des Zugangs von Steuerbescheiden

    Demnach können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen nach Absendung des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung vom Finanzgericht im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird (vgl. BFH-Urteil vom 12.03.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031 unter II.2.a der Gründe; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29.04.1999, V B 173/98, BFH/NV 1999, 1442 und vom 14.09.2000, X B 58/00, BFH/NV 2001, 322 unter II.c der Gründe).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99   

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https://dejure.org/2000,10481
BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99 (https://dejure.org/2000,10481)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2000 - XI B 146/99 (https://dejure.org/2000,10481)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2000 - XI B 146/99 (https://dejure.org/2000,10481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 27/96

    Rückwirkende Anwendung der Geprägeregelung

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99
    Dies gilt aber nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. ähnlich BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 27/96, BFHE 184, 393, BStBl II 1998, 286).
  • BFH, 16.06.1999 - I B 165/98

    Änderungsbescheid; Einspruch und verspäteter Antrag nach § 68 FGO

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99
    Dies gilt aber nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. ähnlich BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 27/96, BFHE 184, 393, BStBl II 1998, 286).
  • BFH, 19.07.1996 - I B 110/95

    Vorrang eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor einem Einspruchsverfahren

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99
    Nach den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1996 I B 110/95 (BFH/NV 1997, 27) und vom 11. Oktober 1997 VIII B 101/96 (BFH/NV 1998, 452) hat das Verfahren über die Nichtzulassung der Beschwerde zwar grundsätzlich Vorrang vor dem Einspruchsverfahren.
  • BFH, 11.09.1997 - VIII B 101/96
    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99
    Nach den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1996 I B 110/95 (BFH/NV 1997, 27) und vom 11. Oktober 1997 VIII B 101/96 (BFH/NV 1998, 452) hat das Verfahren über die Nichtzulassung der Beschwerde zwar grundsätzlich Vorrang vor dem Einspruchsverfahren.
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