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   BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98   

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BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98 (https://dejure.org/2000,4596)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2000 - VI R 10/98 (https://dejure.org/2000,4596)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - VI R 10/98 (https://dejure.org/2000,4596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 38 Abs 1 S 2, EStG § 40 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 354
    Arbeitgeber; Nachforderung; Steuerpflicht; Trinkgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 35
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zwar Trinkgelder, soweit der Freibetrag nach § 3 Nr. 51 EStG überschritten ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323, und vom 19. Februar 1999 VI R 43/95, BFHE 188, 65, BStBl II 1999, 361).

    Dies gilt aber nur insoweit, als dieser über die Höhe der Trinkgelder in Kenntnis gesetzt wird, z.B. dadurch, dass er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet wird oder dass seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse Angaben machen (vgl. das erst nach der Entscheidung der Vorinstanz ergangene BFH-Urteil in BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323).

  • BFH, 19.02.1999 - VI R 43/95

    Freiwillige Trinkgelder als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zwar Trinkgelder, soweit der Freibetrag nach § 3 Nr. 51 EStG überschritten ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323, und vom 19. Februar 1999 VI R 43/95, BFHE 188, 65, BStBl II 1999, 361).
  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
    Die Pauschalierungsvorschriften regeln --neben der Schuldübernahme durch den Arbeitgeber-- nur besondere Rechtsfolgen der bereits entstandenen Lohnsteuer (vgl. die BFH-Urteile vom 30. November 1989 I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, und vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).
  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
    Die Pauschalierungsvorschriften regeln --neben der Schuldübernahme durch den Arbeitgeber-- nur besondere Rechtsfolgen der bereits entstandenen Lohnsteuer (vgl. die BFH-Urteile vom 30. November 1989 I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, und vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).
  • FG Düsseldorf, 20.11.1997 - 11 K 5868/91

    Wirksamkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids; Lohnsteuer für Trinkgelder

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 10/98
    Die auf Aufhebung des Nachforderungsbescheids gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 570 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bedeutung des § 40 Abs. 3 EStG, nach der die pauschale Lohnsteuer, obwohl aus Praktikabilitätsgründen in verfahrensrechtlich-technischer Hinsicht vom Arbeitgeber erhoben, materiell-rechtlich eine Steuer des Arbeitnehmers darstelle (BFH-Urteile in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993; vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715; vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35, und vom 4. April 2001 VI R 173/00, BFHE 195, 277, BStBl II 2001, 677).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Denn die seitens der B eingeräumten Optionsrechte unterfielen nicht dem Steuerabzug (§§ 38 ff. EStG 1990), weil es sich bei den Zuwendungen nach den den Senat bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) Feststellungen des FG nicht um Arbeitslohn handelt, der i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 "im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlt" wird, und weil die A als Arbeitgeberin des Klägers hiervon keine hinreichende Kenntnis hatte (vgl. dazu Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2000, 1313; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 38 Rdnr. B 40).
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine

    Die pauschalierte Lohnsteuer darf nur für solche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben werden, die dem Lohnsteuerabzug unterlägen, wenn der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hätte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35).

    Jedenfalls unterliegen derartige Drittlöhne dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur insoweit, als dieser über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird, z.B. dadurch, dass er in den Zahlungsvorgang eingeschaltet wird, oder dass seine Arbeitnehmer über derartige Zuflüsse Angaben machen (BFH-Urteile vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BFHE 184, 474, BStBl II 1999, 323; in BFH/NV 2001, 35; vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; in BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; in BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496).

  • FG Münster, 09.07.2003 - 8 K 5308/02

    Lohnsteuerabzug und -haftung des Arbeitsgebers für Trinkgelder

    Eine Befragungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Juli 2000, VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35, vom 24. Oktober 1997, VI R 23/94, BStBl II 1999, 323 und vom 23. Oktober 1992, VI R 62/88, BStBl II 1993, 117, jeweils m.w.N.).

    Der Senat sieht sich in dieser Auslegung der Rechtsprechung gerade auch durch das Urteil des BFH vom 20. Juli 2000 (VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35) bestätigt, in dem der BFH eine Pauschalierung der Lohnsteuer für Trinkgeld gerade deshalb abgelehnt hat, weil Trinkgelder grundsätzlich nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

    Eine andere Auffassung stünde im Gegensatz zur Trinkgeldrechtsprechung des BFH, die eine Befragungspflicht des Arbeitgebers ausschließt (vgl. in diesem Sinne BFH Urt. vom 24. Oktober 1997, VI R 23/94, BStBl. II 1999, 323 und vom 20. Juli 2000, VI R 10/98, BFHNV 2001, 35 sowie Drenseck in Schmidt, EStG 23. Auflage 2003, § 38 EStG, Rdn. 10).

  • BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Einer Lohnsteuer-Pauschalierung kommt jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn der Arbeitslohn für den Fall, dass keine Pauschalierung nach § 40b EStG erfolgt wäre, nicht dem Lohnsteuerabzug unterlegen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)

    Die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer ist aber in beiden Besteuerungsverfahren im Grundsatz identisch (vgl. zu § 40 Abs. 1 EStG BFH 20. Juli 2000 - VI R 10/98 - zu 2 der Gründe; Schmidt/Krüger EStG § 40 Rn. 24) .
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00

    Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener

    Die Pauschalierungsvorschriften regeln --neben der Schuldübernahme durch den Arbeitgeber-- nur besondere Rechtsfolgen der bereits entstandenen Lohnsteuer (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35; vom 30. November 1989 I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, und in BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).
  • FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95

    Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von

    Denn da die pauschalierte Lohnsteuer nichts anderes als eine besonders berechnete Lohnsteuer ist, darf sie nur für solche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben werden, die dem Lohnsteuerabzug unterlägen, wenn der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35).
  • FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96

    Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten

    Denn die pauschalierte Lohnsteuer ist nichts anderes als eine besonders berechnete Lohnsteuer; sie darf nur für solche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben werden, die dem Lohnsteuerabzug unterlägen, wenn der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hätte (BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2000 - VI R 59/98   

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https://dejure.org/2000,9570
BFH, 20.07.2000 - VI R 59/98 (https://dejure.org/2000,9570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 68, EStG § 52 Abs 2 j, LStR Abschn 28 Abs 13
    Darlehen; Steuerfreiheit; Umschuldung; Zinszuschuß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Nürnberg, 02.10.1997 - I 7/97
    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 59/98
    c; Handzik in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 3 EStG Rz. 875 und 876; Scholtz in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 3 Rz. 66 l; FG Nürnberg, Urteil vom 2. Oktober 1997 I 7/97, EFG 1998, 26, sowie die einschlägigen Verwaltungsanweisungen in Abschn. 28 Abs. 13 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 1993; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 19. Dezember 1988 IV B 6 -S 2334- 184/88, Finanz-Rundschau 1989, 53; Schreiben des Finanzministeriums des Saarlandes vom 8. September 1994 B/II - 536/94 - S 2334, Deutsches Steuer-Recht 1994, 1537).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1998 - 5 K 2591/96

    Steuerfreiheit von Zinszuschüssen bei Umschuldung

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - VI R 59/98
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1115 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 09.10.2002 - VI R 54/01

    Rabattfreibetrag - ArbG-Darlehen

    Dem FG ist auch darin zu folgen, dass im Streitfall § 52 Abs. 2 Buchst. b EStG 1995 (§ 52 Abs. 2 Buchst. h EStG 1997) nicht zum Zuge kommt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 59/98, BFH/NV 2001, 35).
  • BFH, 09.10.2002 - VII R 54/01
    Dem FG ist auch darin zu folgen, dass im Streitfall § 52 Abs. 2 Buchst. b EStG 1995 (§ 52 Abs. 2 Buchst. h EStG 1997) nicht zum Zuge kommt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2000 VI R 59/98, BFH/NV 2001, 35).
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