Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.08.2000

Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2000 - II B 53/99   

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https://dejure.org/2000,9579
BFH, 29.03.2000 - II B 53/99 (https://dejure.org/2000,9579)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2000 - II B 53/99 (https://dejure.org/2000,9579)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2000 - II B 53/99 (https://dejure.org/2000,9579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Steuerfestsetzung - Entscheidungen anderer FÄ binden nicht

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - II B 53/99
    Mit der Klage wandte sich der Kläger u.a. gegen die vom FA vorgenommene Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens der Kommanditgesellschaften und verwies insoweit auf eine Vereinbarung mit dem für die Besteuerung der Kommanditgesellschaften zuständigen FA, wonach für die Aufteilung der Einheitswerte des Betriebsvermögens der Kommanditgesellschaften nicht die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juni 1981 III R 49/78 (BFHE 134, 157, BStBl II 1982, 2) maßgebend sein sollten, sondern eine Aufteilung nach den Buchwerten der Beteiligungen vorzunehmen sei.
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    cc) Sofern der Klägervortrag dahin verstanden werden könnte (oben I 1 a bb aaa), dass eine fehlerhafte Grundstücks-, Flächen- oder Gebäudezurechnung nicht nur gegenüber der zugrundliegenden Einheitsbewertung, sondern erneut gegenüber der Festsetzung der Schenkungsteuer eingewandt werden soll (oben A IX 1 c cc), bleibt es gemäß § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. m. Art. 2 Satz 2 ErbStRG 1974, § 121a BewG bindend bei dem 140 %-Einheitswert nach vorstehender Beurteilung (oben bb, 1 - 2); und zwar unabhängig davon, ob die Feststellung des Einheitswerts nach der früheren Rechtsprechung vor dem Bedarfswert- bzw. Grundbesitzwert-Verfahren als Grundlagenbescheid angesehen wurde (vgl. BFH, Urteile vom 02.03.2006 II R 57/04, DStRE 2006, 1012, BFH/NV 2006, 1480; vom 18.05.1988 II R 163/85, BFHE 153, 231, BStBl II 1988, 741; andererseits vom 14.01.1998 II R 9/97, BFHE 185, 117, BStBl II 1998, 371; Beschluss vom 29.03.2000 II B 53/99, BFH/NV 2001, 38).
  • RG, 18.09.1925 - VI 169/25

    Schwurtermin; Vertagung

    Das Gegenteil würde Rechte des Gegners verkürzen und besonders auch im gegebenen Falle verkürzt haben, da der Kläger durch das Ausbleiben der schwurpflichtigen Partei im zweiten Eidesleistungstermin das Recht gewonnen hatte, daß der Eid endgültig als verweigert anzusehen und das Urteil für den Nichtschwörungsfall zu läutern war (vgl. auch Beschluß des II. Zivilsenats vom 7. März 1889 II B 53/99).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.2000 - VI B 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15418
BFH, 24.08.2000 - VI B 138/00 (https://dejure.org/2000,15418)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2000 - VI B 138/00 (https://dejure.org/2000,15418)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2000 - VI B 138/00 (https://dejure.org/2000,15418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 94/95

    Unfallkosten sind keine Werbungskosten, wenn sich der Unfall auf einer privaten

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - VI B 138/00
    Dies folgt aus der Bezugnahme des FG auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 94/95 (BFHE 180, 138, BStBl II 1996, 375), das einen gleichgelagerten Sachverhalt betraf.
  • BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90

    Dispacheur ist kein freier Beruf

    Auszug aus BFH, 24.08.2000 - VI B 138/00
    Ob der Umweg der Klägerin zum Kindergarten auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausschließlich beruflich veranlasst gewesen ist, weil beide Kläger nur dann berufstätig hätten sein können, wenn ihre Tochter im Kindergarten untergebracht war, stellt sich --ausgehend von dem zugrunde zu legenden materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1992 IV R 109/90, BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235)-- als eine Rechtsfrage dar.
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