Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.05.2000

Rechtsprechung
   BFH, 24.05.2000 - II R 62/97   

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https://dejure.org/2000,5525
BFH, 24.05.2000 - II R 62/97 (https://dejure.org/2000,5525)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2000 - II R 62/97 (https://dejure.org/2000,5525)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - II R 62/97 (https://dejure.org/2000,5525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfügung der Vorerbin - Substanz der Erbschaft - Gutschrift auf Privatkonto - Anteilige Gewinne - Entnahmebeschränkungen des Gesellschaftsvertrages - Entnahmebeschlusses des Beirats - Vermögen der Gesellschaft - Stamm der Erbschaft

  • Judicialis

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 2113 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 2113 Abs. 1; ; BGB § 2113; ; BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 100; ; BGB § 99 Abs. 2; ; HGB § 167 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor-/Nacherbschaft - Erlöschen der Schenkungsteuer wegen eines Rückforderungsrechtes

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 29 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
    Erbschaftsteuer; Erlöschen; Kapitalkonto; Kommanditanteil; Nacherbe; Rückforderungsrecht; Schenkung; Vorerbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 80/95

    Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
    Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass die auf diesem Konto verbuchten Gewinnanteile nicht an den Risiken der Gesellschaft teilnahmen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1993 II R 96/91, BFHE 172, 523, BStBl II 1994, 88, und vom 27. Juni 1996 IV R 80/95, BFHE 181, 148, BStBl II 1997, 36) und deshalb als echte Forderungen der Gesellschafterin anzusehen sind.
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 220/88

    Einbringen von Nachlaßgegenständen als Einlage in eine KG durch einen Vorerben

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
    Sie konnten nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag entnommen werden und waren deshalb Nutzungen i.S. des § 2111 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 100, 99 Abs. 2 BGB (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Oktober 1980 II ZR 268/79, BGHZ 78, 177, 188, und vom 21. November 1989 IVa ZR 220/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 514).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 268/79

    Zur Wirksamkeit der Zustimmung eines Gesellschafter-Vorerben zu Änderungen des

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
    Sie konnten nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag entnommen werden und waren deshalb Nutzungen i.S. des § 2111 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 100, 99 Abs. 2 BGB (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Oktober 1980 II ZR 268/79, BGHZ 78, 177, 188, und vom 21. November 1989 IVa ZR 220/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 514).
  • BFH, 03.11.1993 - II R 96/91

    Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.05.2000 - II R 62/97
    Entscheidend für diese Beurteilung ist, dass die auf diesem Konto verbuchten Gewinnanteile nicht an den Risiken der Gesellschaft teilnahmen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1993 II R 96/91, BFHE 172, 523, BStBl II 1994, 88, und vom 27. Juni 1996 IV R 80/95, BFHE 181, 148, BStBl II 1997, 36) und deshalb als echte Forderungen der Gesellschafterin anzusehen sind.
  • FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17

    Schenkungsteuer - Kann der Beschenkte eine Zahlung zur Abfindung eines

    An der weiteren Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass der Übertragungsgegenstand tatsächlich herausgegeben wird (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39), fehlt es jedoch im vorliegenden Fall.

    Dabei ist die Vorschrift im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur dann anwendbar, wenn der Gesetzgeber - wie in § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - vorsieht, dass einem nach der Entstehung der Steuer eintretenden Ereignis Wirkung für die Vergangenheit zukommt (vgl. BFH, Urteile vom 22.09.2010 II R 54/09, BStBl. II 2011, 247 betreffend die Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer gemäß § 21 ErbStG und vom 18.10.2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420 betreffend den nachträglichen Ausfall einer zum Nachlass gehörigen Forderung und vom 24.05.2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 betreffend die Herausgabe eines Geschenks wegen eines Rückforderungsanspruchs).

  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 232/11

    Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückgabe der Schenkung/Verzögerungsrüge

    Die Rückgabe könnte auch an Rechtsnachfolger der verstorbenen Schenkerin - hier an die Nachlasspflegerin - ohne Verbleib bei dem Beschenkten - hier dem Kläger - bewirkt werden (vgl. BFH vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39; Meincke, ErbStG, 15. A., § 29 Rd. 6).
  • OLG München, 02.09.2009 - 20 U 2151/09

    Testamentsvollstreckung: Umfang des Fruchtziehungsrechts eines Vorerben

    Bezogen auf den Nachlassteil "Schlossbrauerei A. GmbH & Co. KG" entspricht das materielle Nutzungsrecht des Klägers - vorbehaltlich der testamentarischen Kappungsgrenze - grundsätzlich seinem Entnahmeanspruch als Kommanditist gemäß § 169 HGB, modifiziert durch die gesellschaftsvertraglichen Regelung in den Verträgen vom 01.04.1972 (B 9) und vom 06.10.1995 (B 10) (BFH vom 24.05.2000 ZEV 2001, 77, 78).

    Auch in diesem Fall müssen die Tilgungen unverändert zur Minderung des Bilanzgewinns der Kommanditgesellschaft führen, wodurch die Fruchtziehungsmöglichkeit des Vorerben, also des Klägers, die in seinem Entnahmerecht als Kommanditist besteht (BFH vom 24.05.2000 ZEV 2001, 77), - wie bereits dargestellt - entfällt.

  • FG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 3 K 209/14

    Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtung keine erwerbsmindernde Gegenleistung

    Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39).

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist auch bei gesetzlichen Herausgabeansprüchen Dritter anzuwenden, denn die Vorschrift betrifft nicht nur Ansprüche auf Rückleistung (an den Leistenden) sondern erfasst alle Fälle eines Rückforderungsrechts, wobei nicht entscheidend ist, dass das Geschenk an den Geber zurückgelangt, sondern dass es nicht beim Empfänger verbleiben kann (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39-41).

  • FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07

    Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer

    Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39).
  • FG Düsseldorf, 07.01.2009 - 4 K 2103/08

    Änderung eines Schenkungsteuerbescheides unter Berücksichtigung bei dem Wert des

    Entscheidend ist insoweit, dass das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben kann (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2001, 39).

    Entscheidend ist für die Beantwortung der Frage, ob das Kapitalgeschenk später wieder herausgegeben worden ist, allein der Umstand, dass es nicht beim Empfänger verblieben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24.05.2000 II R 62/97 a. a. O.).

  • FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13

    Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung keine Schenkung unter

    Liegt der Erlöschenstatbestand vor, hat die Finanzbehörde die bisherige Steuerfestsetzung aufgrund rückwirkenden Ereignisses gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben beziehungsweise zu ändern (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteile vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 und vom 11. November 2009 II R 54/08, BFH/NV 2010, 896; vgl. auch Meincke ErbStG 16. Auflage 2012 § 29 Rdn. 2; Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter ErbStG 5. Auflage 2014 § 29 Rz. 80).
  • LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07

    Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Da die Entscheidung nur von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängig war, handelte es sich lediglich um eine Konkretisierung der gesellschaftlichen Treuepflicht, wie sie auch in dem für den Kommanditisten nicht anwendbaren (§ 169 Abs. 1 Satz 1 HBG) § 122 HGB niedergelegt ist (BFH, Urteil vom 24. Mai 2000 - II R 62/97 -).
  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    c) Die Aufhebung der Grundstücksschenkung nach erfolgter Grundbuchumschreibung (oben A II 6) führt dann nicht zum rückwirkenden Erlöschen der Schenkungsteuer gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn es - wie hier - an einem dafür vorausgesetzten Rückforderungsrecht fehlt, gemäß dem das Geschenk nicht beim Empfänger verbleiben könnte (vgl. BFH vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 222; FG München vom 2. März 2005 4 K 2756/03, [...]).
  • FG Düsseldorf, 13.12.1995 - 4 K 3779/92

    Aufhebung eines Schenkungsteuerbescheides; Herausgabepflicht wegen eines

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Rechtsprechung
   BFH, 17.05.2000 - II B 72/99   

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https://dejure.org/2000,9936
BFH, 17.05.2000 - II B 72/99 (https://dejure.org/2000,9936)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2000 - II B 72/99 (https://dejure.org/2000,9936)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - II B 72/99 (https://dejure.org/2000,9936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.08.1999 - II B 59/99

    PKH; Abgrenzung Leistungsaustausch; Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II B 72/99
    Die davon unabhängige Frage, ob die Einsetzung der Klägerin als Bezugsberechtigte aus dem Lebensversicherungsvertrag als Gegenleistung für eine eigene Leistung an den Erblasser erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1985 II R 147/82, BFH/NV 1986, 96, sowie BFH-Beschluss vom 4. August 1999 II B 59/99, BFH/NV 2000, 190), hat das FG geprüft und verneint.
  • BFH, 17.04.1985 - II R 147/82

    Freigiebige Zuwendung im Valutaverhältnis - Erbschaftssteuer für eine freigiebige

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II B 72/99
    Die davon unabhängige Frage, ob die Einsetzung der Klägerin als Bezugsberechtigte aus dem Lebensversicherungsvertrag als Gegenleistung für eine eigene Leistung an den Erblasser erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1985 II R 147/82, BFH/NV 1986, 96, sowie BFH-Beschluss vom 4. August 1999 II B 59/99, BFH/NV 2000, 190), hat das FG geprüft und verneint.
  • BFH, 05.11.1992 - II R 62/89

    Zweckzuwendung (§ 8 ErbStG 1974)

    Auszug aus BFH, 17.05.2000 - II B 72/99
    Die Vorentscheidung weicht auch nicht ab von dem BFH-Urteil vom 5. November 1992 II R 62/89 (BFHE 169, 463, BStBl II 1993, 161).
  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Soweit der Senat zu einem anderen Sachverhalt die Auffassung vertreten hat, dass ein Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG durch eine Person, die nicht Erbe geworden ist, nicht um Erblasserschulden i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gemindert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 II B 72/99, BFH/NV 2001, 39), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 29.06.2009 - II B 149/08

    Aufwendungen zum Unterhalt eines zum Nachlass gehörenden Hundes keine

    Der Abzug einer Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt aus Rechtsgründen bestehende Erblasserschulden voraus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 II B 72/99, BFH/NV 2001, 39; Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, § 10 Rz 50).
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