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Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99; XI R 4/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 165 Abs 1
    Rechtsschutzbedürfnis; Vorläufigkeit; Zustimmung

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 13 K 133/92
  • BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99; XI R 4/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3230
  • BFH/NV 2001, 41



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05  

    Steuerrecht - Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften

    Deshalb kann der Senat ohne drohenden Rechtsverlust für den Kläger in der Streitsache entscheiden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592, und vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/01  

    Vorläufigkeitsvermerk; Rechtsschutzbedürfnis

    Maßgeblich müsse nämlich der Zeitpunkt des Ergehens der Sachentscheidung sein, wie der BFH herausgestellt habe (Urteil vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 31).
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09  

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht allein deshalb, weil das Finanzamt erst während eines Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (BFH-Beschlüsse vom 23.12.2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952; vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205; BFH-Urteile vom 17.12.2003 XI R 4/03, [...]; vom 13.04.2000 XI R 3/99, XI R 4/99, BFH/NV 2001, 41).
mehr
  • BFH, 13.04.2000 - XI R 4/99  
    Die Verfahren XI R 3/99 und XI R 4/99 werden gemäß §§ 121, 73 FGO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05  

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

    Demnach fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn der angefochtene Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Frage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BFH vom 30. November 2007 III B 26/07, BFH/NV 2008, 374; vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06  

    Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen;

    In seinem Urteil vom 13. April 2000 (XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41-43) hat der BFH ausgeführt, dass einer Klage nach ständiger Rechtsprechung das Rechtsschutzinteresse fehle, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl ähnlicher Fälle stellt und bereits ein Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
  • FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01  

    Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des

    Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BFH entfällt jedoch die Beschwer nicht nachträglich und werden die klagenden Steuerpflichtigen nicht aus dem Verfahren gedrängt, wenn das beklagte Finanzamt (FA) die angefochtenen Steuerbescheide erst nach Klageerhebung für vorläufig erklärt (§ 68 FGO ; Hessisches FG vom 7. Juni 1994 10 K 117/94, Juris) oder wenn die Kläger dem Angebot einer Vorläufigkeitserklärung im Klageverfahren nicht zustimmen; speziell auch bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen (BFH vom 13. April 2000 XI R 3-4/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 31; BFH/NV 2001, 41 , Vorinstanz FG Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1994 13 K 133/92, Juris; BFH vom 17. September 1997 X R 87/94, BFH/NV 1998, 560 ).
  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02  

    Berechnung der Kürzung des Vorwegabzuges - Rechtschutzinteresse für Klage bei

    Zwar fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn der angefochtene Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Frage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig ist (BFH-Urteil vom 13.04.2000, XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Hessen, 25.01.2001 - 11 K 1547/99  

    Erledigung der Hauptsache; Vorläufigkeit; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass sich der BFH auch nach dem Ergehen der Beschlüsse des BVerfG vom 10. November 1998 sowie der gesetzlichen Neuregelung des Familienlastenausgleichs für das Streitjahr durch § 53 EStG weiterhin auf die bisherige Rechtsprechung bezieht, so im Urteil vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41 .
  • FG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2768/01  

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während

    Das Rechtsschutzinteresse als Sachurteilsvoraussetzung muss grundsätzlich im Zeitpunkt des Ergehens der Sachentscheidung vorliegen (BFH-Urteil vom 13.04.2000 XI R 3, 4/99 BFH/NV 2001, 41, 42 m. Sp.).
  • FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07  

    Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen;

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 1954/11  

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

Rechtsprechung
   BFH, 14.06.2000 - X B 38/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2001, 41



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Wird zitiert von ... (11)  

  • FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02  

    Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen

    Entsprechendes gilt auch für den Abzug von Schuldzinsen bei fremdfinanzierten Renten mit Aufschubzeit (BFH-Beschluss vom 14.06.2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45).

    Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO liegen nicht vor (vgl. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 X B 38/00, a.a.O.).

  • BFH, 25.03.2003 - X B 212/01  

    Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen, Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage 1988

    Die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde ist nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45).
  • BFH, 12.03.2003 - X B 211/01  

    Vorsorgeaufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage für 1989

    Die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde ist nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45).
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  • BFH, 18.01.2001 - V B 189/00  
    Damit erfüllt er aber die Darlegungsvoraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45).
  • BFH, 11.09.2001 - X B 119/00  
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ihr Vorbringen auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F. stützen, ist es unbegrün-det: Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage nur, wenn sie im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts höchstrichterlich klärungsbedürftig und im anhängigen Verfahren klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45, und vom 23. Februar 2001 III B 99/00, BFH/NV 2001, 1033; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 7 ff.).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2003 - 9 K 1783/01  

    Fremdfinanzierte Rente gegen Einmalbeitrag - Aktuelle Entwicklung zur

    Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die vor Beginn einer Rentenzahlung anfallen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 14. Juni 2000, X B 38/00 BFH/NV 2001, 41) und die der Refinanzierung einer Einmalzahlung für einen Rentenversicherungsbeitrag dienen (BFH Urteile vom 15. Dezember 1999, X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 26 und vom 9. Mai 2000, VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660).
  • FG Münster, 09.10.2002 - 8 K 5167/01  

    Voller Werbungskostenabzug der "Kreditvermittlungsgebühr"!

    Das gilt auch für Aufwendungen, die, wie im Streitfall, vorab, also vor Beginn der Rentenzahlung anfallen (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000, X B 38/00, BFH/NV 2001, 41).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08  

    Finanzierungskosten für private Rentenversicherungen keine Werbungskosten

    Danach sind auch Aufwendungen, die vorab für den Erwerb von wiederkehrenden Leistungen, insbesondere von Rentenzahlungen, getätigt werden, dem Grunde nach als Werbungskosten abzugsfähig (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000 X B 38/00, BFH-NV 2001, 45).
  • FG Münster, 20.12.2006 - 8 K 6308/04  

    Kreditvermittlungsgebühren

    Das gilt dem Grunde nach auch für Aufwendungen, die, wie im Streitfall, vorab, also vor Beginn der Rentenzahlung anfallen (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2000, X B 38/00, BFH/NV 2001, 41 ).
  • FG München, 30.11.1999 - 2 K 5292/97  

    Schuldzinsen zur Finanzierung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung als

    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: X B 38/00).
  • FG Münster, 20.11.2006 - 8 K 6308/04  

    Änderung einer mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehenen bestandskräftig

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2000 - VII S 35/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFH/NV 2001, 41
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