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   BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00   

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BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung - Vorauszahlung - Änderungsbescheid - Wirtschaftliche vernünftige Gründe - Mittellosigkeit - Außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Außerordentliche Einkünfte; Vorschuss; Zusammenballung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 431
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Hierauf hat der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFH/NV 1994, 368 hingewiesen.

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur ein einziges Mal gewährt; das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 67/92

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für eine betriebliche Altersrente -

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Die z.B. noch im Urteil vom 21. April 1993 XI R 67/92 (BFH/NV 1994, 224) gebrauchte Formulierung, dass bei einer Verteilung der Entschädigungszahlung auf zwei Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse, verwendet der Senat nicht mehr.
  • FG Münster, 18.01.2000 - 6 K 2075/98

    Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Die Klage hatte Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 497 veröffentlicht.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.; Beschlüsse vom 2. Februar 2001 XI B 93/00, BFH/NV 2001, 1020; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Sie müssen zum Zwecke der Tarifvergünstigung grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zufließen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, beide m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1020, und in BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).

    Dass sie --gleichsam als Vorschuss-- vor zivilrechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wurde, steht ihrer Einordnung als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und in BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431; vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; vgl. auch Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 17 ff.).
  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 06. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).

    Dass die Umorientierungshilfe vorab --gewissermaßen als Vorschuss-- noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurde, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 431).

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Die tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 EStG a.F., die ausschließlich der Progressionsglättung bei zusammengeballtem Zufluss von Einkünften dienen sollte, die typischerweise über mehrere Veranlagungszeiträume erzielt oder erwirtschaftet werden (z.B. BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.), hatte zu --seit Jahren erkannten-- unberechtigten Steuervorteilen bei solchen Steuerpflichtigen geführt, die auf Grund ihrer "regulären" hohen Einkommen dem höchsten Steuersatz unterlagen, bei denen die hohe Steuerprogression also nicht durch den zusammengeballten Zufluss von außerordentlichen Einkünften veranlasst war (vgl. BRDrucks 910/98; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 34 Rz. 1 f.; Borggreve in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 34 EStG Rz. 3 f.).
  • BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07

    Keine Tarifbegünstigung bei Auszahlung einer Entschädigung in zwei

    Die gerügte Divergenz zum Urteil des BFH vom 6. September 2000 XI R 19/00 (BFH/NV 2001, 431) liegt nicht vor; das Finanzgericht (FG) hat vielmehr auf der Basis dieser BFH-Rechtsprechung entschieden.

    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).

    Zwar können nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, und in BFH/NV 2001, 431) "besonders gelagerte Ausnahmen (wie z.B. Fälle finanzieller Existenznot) ... allenfalls im Wege der Billigkeit berücksichtigt werden"; damit sind aber Billigkeitsmaßnahmen i.S. des §§ 163, 227 der Abgabenordnung gemeint, die gesondert von der jeweiligen Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind; darauf hat auch das FG verwiesen.

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416; vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.

  • FG Köln, 20.11.2013 - 3 K 2762/10

    Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen über zwei Kalenderjahre nicht

    Die von ihm in vorherigen Entscheidungen noch gebrauchte Formulierung, dass bei einer Verteilung der Zahlung auf zwei Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse, verwendet der XI. Senat ausdrücklich nicht mehr (vgl. BFH v. 06.09.2000, XI R 19/00, BFH/NV 2001, 445; Lindberg, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 34 EStG, Rz. 34, Stand August 2012).

    Ebenfalls sind die noch in einer älteren BFH-Entscheidung als Ausnahme des grundsätzlich notwendigen Zuflusses in einem Veranlagungszeitraum aufgeführten verständlichen wirtschaftlichen Erwägungen bzw. wirtschaftlich vernünftigen Gründe (vgl. BFH v. 16.09.1966, VI 381/65, BStBl. III 1967, 2) nicht dazu geeignet, eine Ausnahme von dem Merkmal der Zusammenballung zu rechtfertigen (vgl. BFH v. 06.09.2000, XI R 19/00, BFH/NV 2001, 445; Schiffers, in: Korn, EStG, § 34, Rz. 58, Stand Juli 2010).

  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 lit. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Auch inhaltlich ist der Senat von dieser Auffassung abgerückt (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 300/02

    Zusammenballung von Einkünften; Anspruch auf Erlass von Steuern bei übermäßiger

  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des

  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 257/06

    Abfindung als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 des Einkommensteuergesetzes

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04

    Abfindungsentschädigung

  • FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02

    Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99

    Zur Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Abfindungen, die in mehreren Teilbeträgen,

  • FG Nürnberg, 27.10.2004 - III 25/03

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04

    Außerordentliche Einkünfte; Zusammenballung; Vergleich über

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01

    Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte -

  • BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03

    Entschädigung - fehlende Zusammenballung

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

  • FG Düsseldorf, 23.11.2005 - 7 K 6034/03

    Tarifbegünstigung; Abfindung; Vergleichsberechnung; Erfolgsabhängige Tantieme;

  • BFH, 02.02.2001 - XI B 93/00

    Tarifermäßigung: Zusammenballung von Einkünften

  • BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05

    Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz

  • FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 4 K 41/08

    Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung als außerordentliche Einkünfte

  • FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 4932/01

    Zum rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02

    Entschädigung, Zusammenballung

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4162/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4168/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Köln, 15.03.2005 - 15 K 4753/04

    Abfindungszahlung

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - 13 K 159/01

    Anwendung der sogenannten Fünftelregelung auf im Dezember 1998 vereinbarte

  • FG Düsseldorf, 20.11.2003 - 15 K 2182/01

    Tarifbegünstigte Abfindung; Fünftelregelung; Unechte Rückwirkung;

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

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Rechtsprechung
   BFH, 13.09.2000 - X R 140/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5646
BFH, 13.09.2000 - X R 140/97 (https://dejure.org/2000,5646)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2000 - X R 140/97 (https://dejure.org/2000,5646)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2000 - X R 140/97 (https://dejure.org/2000,5646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Aufstellung von Automaten - Geldspielautomat - Gewerbesteuermessbescheid - Betriebsvermögen - Miteigentümer - Pilsstube - Verpachtung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; AO 1977 § 14 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 8

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, GewStG § 7, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1
    Automaten; Betriebsvermögen; Gebäude; Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Das FG hat unter Berufung auf das Senatsurteil vom 6. März 1991 X R 57/88 (BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829) ausgeführt, der Kläger habe die als Pilsstuben genutzten Grundstücksteile "aus betrieblicher Veranlassung, d.h. infolge eines objektiven wirtschaftlichen und tatsächlichen Zusammenhangs mit der betrieblichen Zwecksetzung des Automatenaufstellunternehmens, eingelegt", indem er diesen Wirtschaftsgütern eine betriebliche Funktion zugewiesen habe.

    Das Wirtschaftsgut muss, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von "erforderlich", so doch sich in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (BFH-Urteile in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vom 23. September 1998 XI R 72/97, BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281).

    In anderen Fällen ist der gegenständliche Umfang der gewerblichen Tätigkeit anhand der betrieblichen Zwecksetzung und Planung des Steuerpflichtigen zu ermitteln (BFH-Urteil in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, m.w.N. der Rechtsprechung).

  • BFH, 03.08.1966 - IV 380/62
    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Die Auslegung des FG weiche von dem Gaststättenurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. August 1966 IV 380/62 (BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47) ab und habe nicht die Gesamtumstände berücksichtigt.

    Mit Urteil in BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47 hat der BFH für den Fall einer in der Rechtsform der OHG betriebenen Brauerei entschieden, dass das einem Gesellschafter gehörende --in die Handelsbilanz der Gesellschaft aufgenommene-- Gaststättengrundstück auch dann deren dem Betrieb dienendes notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen ist, wenn das Grundstück an einen durch eine Bierbezugsverpflichtung gebundenen Dritten verpachtet ist.

  • BFH, 21.05.1976 - III R 10/74

    Wertpapiere eines Privatbankiers - Private Kapitalanlage - Zurechnung zu

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Setzt andererseits ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so können diese Wirtschaftsgüter auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 09.01.1992 - 1 K 237/85
    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Beispielsweise gehören bei einem Einzelunternehmer, der einen Getränkegroßhandel betreibt, Gebäudeteile, die als Gaststätten verpachtet sind, zum notwendigen Betriebsvermögen, sofern für das Pachtverhältnis betriebliche Gründe maßgeblich sind, wie vor allem die Sicherung der sofortigen oder künftigen Belieferung mit Getränken durch eine Abnahmeverpflichtung des Pächters (BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 199/80, nicht veröffentlicht --NV--; vgl. ferner FG Düsseldorf, Urteile vom 9. Januar 1992 1 K 237/85 F, EFG 1992, 579; vom 29. September 1998 8 K 711/95 F, EFG 1998, 1674).
  • BFH, 19.01.1977 - I R 10/74

    Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Setzt andererseits ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für Geschäfte ein, die üblicherweise in den Bereich seines Gewerbebetriebs fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so können diese Wirtschaftsgüter auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn der Steuerpflichtige sie buchmäßig getrennt von seinem Gewerbebetrieb führt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Das Wirtschaftsgut muss, wenn auch nicht unentbehrlich oder notwendig im Sinne von "erforderlich", so doch sich in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen und ihm zu dienen bestimmt sein (BFH-Urteile in BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829; vom 23. September 1998 XI R 72/97, BFHE 187, 36, BStBl II 1999, 281).
  • FG Düsseldorf, 29.09.1998 - 8 K 711/95

    Steuerrechtliche Einordnung der Verpachtung von Gaststätten mit

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Beispielsweise gehören bei einem Einzelunternehmer, der einen Getränkegroßhandel betreibt, Gebäudeteile, die als Gaststätten verpachtet sind, zum notwendigen Betriebsvermögen, sofern für das Pachtverhältnis betriebliche Gründe maßgeblich sind, wie vor allem die Sicherung der sofortigen oder künftigen Belieferung mit Getränken durch eine Abnahmeverpflichtung des Pächters (BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 199/80, nicht veröffentlicht --NV--; vgl. ferner FG Düsseldorf, Urteile vom 9. Januar 1992 1 K 237/85 F, EFG 1992, 579; vom 29. September 1998 8 K 711/95 F, EFG 1998, 1674).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424, und vom 9. August 1989 X R 20/86, BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).
  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    b) Zwar sind zivil- und steuerrechtlich "Automatenaufstellverträge" grundsätzlich von der Verpachtung von (Gaststätten-)Räumen zu unterscheiden (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. März 1967 VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, und vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55, 56, sowie BFH-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFH/NV 2000, 1417, m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1967 - VIII ZR 10/65

    Automatenaufstellvertrag

    Auszug aus BFH, 13.09.2000 - X R 140/97
    b) Zwar sind zivil- und steuerrechtlich "Automatenaufstellverträge" grundsätzlich von der Verpachtung von (Gaststätten-)Räumen zu unterscheiden (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. März 1967 VIII ZR 10/65, BGHZ 47, 202, und vom 11. November 1968 VIII ZR 151/66, BGHZ 51, 55, 56, sowie BFH-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFH/NV 2000, 1417, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 199/80
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Diese Wirtschaftsgüter sind nicht Betriebsvermögen des Besitzunternehmens bzw. eines Teilbetriebes "Betriebsaufspaltung" gewesen, sondern gehörten zum Betriebsvermögen des fortgeführten Gewerbebetriebes "Spielhallenbetrieb und Automatenaufstellung" (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 140/97, BFH/NV 2001, 431, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 02.08.2013 - X B 93/12

    Verpachtetes Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Das FG weiche mit seiner Annahme, das Grundstück in A habe zum Betriebsvermögen des Klägers gehört, vom Urteil des angerufenen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. September 2000 X R 140/97 (BFH/NV 2001, 431) ab.

    b) Die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des beschließenden Senats in BFH/NV 2001, 431 liegt nicht vor.

    Umgekehrt hat das FG in dem angefochtenen Urteil seine Annahme, wonach das Grundstück in A ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Automaten durch den Kläger zum notwendigen Betriebsvermögen seines Automatenbetriebs gehört hat, ausdrücklich auf das Senatsurteil in BFH/NV 2001, 431 gestützt.

    Diese Ausführungen lassen keine Abweichung von den tragenden Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils in BFH/NV 2001, 431 und damit keine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erkennen.

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    Der BFH hat auch die Verpachtung von Grundbesitz dann dem Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen zugerechnet, wenn diese unmittelbar dem Absatz von Waren oder Produkten dient (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 199/80, nicht veröffentlicht, juris; vom 13. September 2000 X R 140/97, BFH/NV 2001, 431, und vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2005 - 4 K 150/02

    Klauseln in Gaststättenpachtverträgen über Getränkebezugsverpflichtungen und die

    Wiederholt hat der BFH (vgl. z.B. die Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 199/80, n.v., und vom 13. September 2000 X R 140/97, BFH/NV 2001, 431) die Verpachtung von eigenem Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Steuerpflichteigen zugerechnet, wenn die Verpachtung insbesondere dem Absatz von Waren oder Produkten diente.
  • FG Sachsen, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft; Veräußerung von Betriebsvermögen;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2003 - 2 K 517/01

    Zuordnung von hinzuerworbenen landwirtschaftlichen Flächen zum Betriebs- oder

    Die Begriffsbestimmung des Betriebsvermögens beruht auf dem aus § 4 Abs. 4 EStG abgeleiteten Veranlassungsprinzip (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 431 ; BFH, BStBl. II 1988, 424).
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