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   BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99   

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https://dejure.org/2000,5863
BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99 (https://dejure.org/2000,5863)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2000 - VI B 45/99 (https://dejure.org/2000,5863)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - VI B 45/99 (https://dejure.org/2000,5863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Wiedereinsetzung - Beschwerdefrist - Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten - Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 2, § 115 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung -

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 17.05.1989 - II R 154/88

    Unzulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- in einem gesonderten Schriftsatz begründet, muss auch dieser innerhalb der Monatsfrist beim Finanzgericht (FG) eingehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1989 IV B 53/89, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 16.05.1989 - IV B 53/89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- in einem gesonderten Schriftsatz begründet, muss auch dieser innerhalb der Monatsfrist beim Finanzgericht (FG) eingehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 1989 IV B 53/89, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 08.05.1996 - X B 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags erfordert eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist (BFH-Beschluss vom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833).
  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Sollte die Krankheit aber länger angedauert haben, so fehlt eine Begründung dafür, warum der Prozessbevollmächtigte keinen Vertreter rechtzeitig bestellen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614).
  • BFH, 13.07.1998 - X B 36/98

    Frsitsetzung für Einspruchsführer - Ermessensentscheidung - Zurückweisung

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99
    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Zwar ist bei einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten in der Regel davon auszugehen, dass die Verhinderung unverschuldet und damit ein "erheblicher Grund" im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO ist; eine andere Beurteilung ist aber dann geboten, wenn es sich nicht um eine plötzliche, nicht vorhersehbare, sondern um eine chronische, wiederholt in gleicher Weise auftretende Erkrankung handelt, die den Anwalt außerstande setzt, seinen Berufspflichten ordnungsgemäß nachzukommen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1541 m.w.N.; BFH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 - VI B 45/99 - BFH/NV 2001, S. 468 und vom 23. Juni 1999 - IV B 150/98 - BFH/NV 1999, S. 1614).
  • BFH, 27.08.2003 - I B 113/03

    Wiedereinsetzung, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Wird Erkrankung des Prozessbevollmächtigten geltend gemacht, ist dies nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Darlegung einer schuldlosen Verhinderung i.S. von § 56 Abs. 1 FGO zu werten, wenn der Prozessbevollmächtigte genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung macht und ein entsprechendes ärztliches Attest oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung vorlegt (BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; in BFH/NV 2002, 1476).

    Weiterhin ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags erforderlich, substantiiert darzulegen, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um im Falle seiner Erkrankung eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen er Maßnahmen dieser Art nicht hat ergreifen können (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; in BFH/NV 2001, 468; vom 31. Juli 2002 VIII B 52/02, BFH/NV 2003, 58).

  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 161/03

    Wiedereinsetzung bei Erkrankung eines Angehörigen der rechts- und

    Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für den Fall der Erkrankung durch organisatorische Maßnahmen die Weiterbearbeitung, zumindest aber die Einhaltung von Fristen sicherstellen (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20, Stichwort "Büroorganisation"; BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468).

    Da die Erkrankung den Prozessbevollmächtigten auch nicht daran gehindert hat, mit Schriftsatz vom 3. Juli 2003 rechtzeitig die Beschwerde einzulegen, kann auch nicht angenommen werden, dass seine Krankheit so schwer war, dass ihm die Bestellung eines Vertreters für die Anfertigung der Beschwerdebegründung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 468) oder die Stellung eines Antrags auf Fristverlängerung um einen weiteren Monat (vgl. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) nicht mehr möglich gewesen wäre.

  • BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07

    Wiedereinsetzung

    Schließlich hat der Prozessbevollmächtigte weder ein ärztliches Attest vorgelegt noch eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; vom 11. November 2005 IV B 117/04, BFH/NV 2006, 348).
  • BFH, 01.10.2007 - XI B 115/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verhinderung (hier:

    Die Prozessbevollmächtigte hat aber weder ein ärztliches Attest vorgelegt noch eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer ihrer Erkrankung eingereicht (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; vom 11. November 2005 IV B 117/04, BFH/NV 2006, 348).
  • BFH, 11.11.2005 - IV B 117/04

    NZB: Wiedereinsetzung - Erkrankung des Bevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder ein ärztliches Attest vorgelegt noch eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer seiner Erkrankung eingereicht (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743, und vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468).
  • BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02

    NZB; Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Demgemäß ist es für die schlüssige Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht ausreichend, allein den Umstand der Erkrankung darzulegen; erforderlich sind vielmehr substantiierte Ausführungen dazu, welche Vorkehrungen (Büroorganisation, Bestellung eines Vertreters) der Prozessbevollmächtigte getroffen hat, um eine Fristversäumnis zu vermeiden, oder aus welchen Gründen (z.B. plötzlicher Ausbruch der Krankheit) der Prozessvertreter Maßnahmen dieser Art nicht habe ergreifen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750; vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 20, Stichworte "Büroorganisation", "Krankheit" i.V.m. Rz. 36, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer - unvorhersehbaren -

    Sie könnte allenfalls dann als ausreichende Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis betrachtet werden, wenn der Prozessbevollmächtigte aufgrund besonderer Umstände außer Stande gewesen wäre, sich andere Mittel der Glaubhaftmachung zu verschaffen (vgl. etwa BFH vom 8.2.2008 Az. XI B 197/07 und vom 23.10.2000 Az. VI B 45/99), wofür nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
  • BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02

    Wiedereinsetzung: Zwei-Wochen-Frist

    Nach § 56 Abs. 2 FGO kommt eine Wiedereinsetzung jedoch nur dann in Betracht, wenn der betroffene Beteiligte innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses einen Wiedereinsetzungsantrag stellt und --ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist-- eine substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen vorlegt (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 5/02

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer seiner Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2000 VI B 45/99, BFH/NV 2001, 468, m.w.N.; vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743).
  • BFH, 13.03.2002 - XI B 93/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

  • LSG Bayern, 11.06.2008 - L 20 R 280/07
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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.2000 - VI B 150/00   

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https://dejure.org/2000,14296
BFH, 23.10.2000 - VI B 150/00 (https://dejure.org/2000,14296)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2000 - VI B 150/00 (https://dejure.org/2000,14296)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - VI B 150/00 (https://dejure.org/2000,14296)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - VI B 150/00
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).
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