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   BFH, 02.11.2000 - X R 156/97   

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BFH, 02.11.2000 - X R 156/97 (https://dejure.org/2000,4007)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2000 - X R 156/97 (https://dejure.org/2000,4007)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2000 - X R 156/97 (https://dejure.org/2000,4007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Nutzung einer Küche - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Verluste aus Vermietung und Verpachtung - Freibetrag - Wohnungseigentumsförderung - Wohnung - Mitbenutzungsrecht

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 6 a; ; EStG § 10e; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 39a Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 138 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6 a
    Eigennutzung; Wohneigentumsförderung; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 476
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).

    Auch wenn eine gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das nachfolgende Veranlagungsverfahren nicht verbindlich ist, wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten bei unveränderter Sach- und Rechtslage der Auffassung des Gerichts folgen würden (BFH-Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 41/86

    Vorgehen gegen die Weigerung des Finanzamtes (FA) einen Freibetrag für erhöte

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 12.01.1988 - VII R 55/84

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Lohnsteuererstattungsansprüche mit

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Über die Kosten des Verfahrens hätte der BFH dann gemäß § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden (BFH-Urteil vom 12. Januar 1988 VII R 55/84, BFH/NV 1988, 453).
  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Für das ursprüngliche Begehren des Klägers, einen Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG als weiteren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, ist somit das Rechtsschutzinteresse entfallen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1993 X R 99/91, BFHE 173, 9, BStBl II 1994, 305, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Im Übrigen bestehen unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie auch Zweifel, ob ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung im Feststellungsverfahren bestehen kann, wenn die Sache wegen unzureichender Sachaufklärung an das FG zurückzuverweisen ist (offen gelassen im BFH-Urteil vom 8. Juni 1988 X R 53/81, BFH/NV 1989, 56).
  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    Aufgrund der sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse ergebenden Zweifel, ob nicht die persönliche Beziehung der Vertragsbeteiligten Grundlage des gemeinsamen Wohnens war und die als Miete erklärten Zahlungen als Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung zu werten sind (BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 100/93, BFHE 180, 74, BStBl II 1996, 359), müsste der Senat prüfen, ob das Mietverhältnis steuerrechtlich überhaupt anzuerkennen ist.
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X R 156/97
    In einem solchen Fall ist für eine --rechtlich nicht bindende, nur aus prozessökonomischen Gründen zu beachtende-- Entscheidung des FG über die Rechtswidrigkeit einer ablehnenden Verfügung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren kein berechtigtes Interesse ersichtlich (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, NV).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

  • FG München, 13.09.1996 - 8 K 2410/96
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Zwar wirkt sich nach Ablauf des Monats März 2008 die Eintragung des Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007 nicht mehr auf das Lohnsteuerabzugsverfahren aus (§ 42b Abs. 3 Satz 1 EStG), so dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage entfällt (BFH-Entscheidungen vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Für das Begehren, auf dieser Lohnsteuerkarte einen Freibetrag einzutragen, ist deshalb das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (siehe Senatsbeschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476).

    Dem Kläger fehlt nicht das für ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren erforderliche berechtigte Interesse (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 476).

  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Der BFH hat aber in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen sei und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert habe oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stelle (BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und in BFH/NV 2005, 529; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07

    Neuregelung bzgl. Aufwendungenfür Arbeitszimmer verfassungsmäßig

    Wenn auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren nur ein vorläufiges, gegenüber der Einkommensteuerveranlagung selbständiges Verfahren ist, über streitige Sach- und Rechtsfragen verbindlich erst im Einkommensteuerbescheid entschieden wird und Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, ist ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476 und vom 12.04.2006 VI B 66/05, BFH/NV 2006, 1335 ).
  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Da Änderungen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber nur bis zum 28. Februar des jeweiligen Folgejahres möglich sind -§ 41c Abs. 3 i. V. m. § 41b Abs. 1 EStG-, ist im vorliegenden Verfahren mit Ablauf des 28. Februar 2007 das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage betreffend die Bescheinigung nach § 39d EStG entfallen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 02. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476).

    Unter prozessökonomischen Gesichtspunkten (vgl. BFH-Beschluss vom 02. November 2000 X R 156/97, HFR 2001, 454, BFH/NV 2001, 476) macht es insofern keinen Unterschied, ob die im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsverfahrens zu beurteilende Sach- und Rechtslage für die Veranlagung des betreffenden Jahres, künftiger Jahre oder aber vorangegangener und noch nicht bestandskräftig veranlagter Jahre erheblich ist.

  • BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der

    Für das Begehren, auf dieser Lohnsteuerkarte einen Freibetrag einzutragen, ist deshalb das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476; BFH-Urteil vom 22. August 2012 X R 36/09, BFHE 239, 203, BStBl II 2014, 109).
  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines

    Der Senat folgt insoweit der dahingehenden Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, unter II.2.a), die insbesondere im Verhältnis von Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Lohnsteuerjahresausgleich Bedeutung entfaltete (vgl. Nachweise bei Lange a. a. O. § 100 FGO Rdnrn. 176, 177).
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    Der BFH hat in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2002 - X R 9/00

    Wohneigentumsförderung bei Ehegatten

    Der Abzugsbetrag nach § 10e EStG ist ein Jahresbetrag, der ungekürzt zu berücksichtigen ist, auch wenn die Voraussetzungen nur während eines Teils des Kalenderjahres vorgelegen haben (Senatsbeschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

  • BFH, 25.02.2002 - IX B 156/01

    Wohnungseigentum - Vermietung - Werbungskostenüberschuss - Einkünfte aus

  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

  • BFH, 11.12.2012 - III B 89/12

    Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner und

  • FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für

  • FG Münster, 29.08.2012 - 11 K 977/12

    Abzugsbetrag nach § 7i EStG im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vor Bescheid der

  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

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