Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.2000

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   BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99   

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https://dejure.org/2000,7342
BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99 (https://dejure.org/2000,7342)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2000 - IX R 66/99 (https://dejure.org/2000,7342)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - IX R 66/99 (https://dejure.org/2000,7342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ferienwohnung - Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuss - Einliegerwohnung - Nebenkostenpauschale

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 68; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.11.1996 - X R 18/95

    Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Es handelt sich bei dem Vortrag der Kläger auch nicht um ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, weil er nicht den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet (BFH-Urteil vom 13. November 1996 X R 18/95, BFH/NV 1997, 494, zu 2. b).

    e) Schließlich ist das Urteil des FG auch nicht deshalb "nicht mit Gründen versehen", weil es die Höhe der Einkommensteuerfestsetzung nicht vollständig behandelt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 494, zu 2. c).

    So hat der BFH hat das Fehlen der Begründung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO angenommen, wenn das FG zur Höhe des Steuersatzes (§ 17 i.V.m. § 34 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) nicht entschieden hatte (BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492) oder wenn bei der Entscheidung über Eingangsabgaben allein über den Grund und nicht über die streitige Höhe entschieden wurde (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337; desgl. in einem Streit über die Versteuerung von Rentenbezügen, Urteil in BFH/NV 1997, 494).

  • BFH, 10.09.1997 - V B 59/97

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).

    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch nicht zulässig (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 338; vom 4. November 1998 X R 29/95, BFH/NV 1999, 940, beide m.w.N.).

  • BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93

    Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Die Kläger haben einen Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schlüssig vorgetragen, d.h. aus den zur Begründung vorgetragenen Tatsachen ergibt sich kein Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (zur Schlüssigkeit vgl. Urteil des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406, zu 1.).
  • BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97

    Abweisung einer Revision

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    In einem derartigen Fall ist die Begründung des Urteils zwar lückenhaft, es ist aber noch keine fehlende Begründung i.S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5 und 119 Nr. 6 FGO (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1995 VIII R 26/95, BFH/NV 1996, 427, zu 2. c).
  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Das ist in der Regel eine Rüge der Verletzung des § 96 FGO und damit eines Verfahrensfehlers i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883; weitere Nachweise vgl. Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 76).
  • BFH, 04.11.1998 - X R 29/95

    Zulassungsfreie Revision; neben der NZB eingelegte Revision

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch nicht zulässig (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 338; vom 4. November 1998 X R 29/95, BFH/NV 1999, 940, beide m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1995 - VII R 48/95

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der streitigen

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    So hat der BFH hat das Fehlen der Begründung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO angenommen, wenn das FG zur Höhe des Steuersatzes (§ 17 i.V.m. § 34 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) nicht entschieden hatte (BFH-Urteil vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492) oder wenn bei der Entscheidung über Eingangsabgaben allein über den Grund und nicht über die streitige Höhe entschieden wurde (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1995 VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337; desgl. in einem Streit über die Versteuerung von Rentenbezügen, Urteil in BFH/NV 1997, 494).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99
    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 11.06.1969 - I R 27/68

    Klage - Veräußerungsgewinn - Absoluter Revisionsgund - Unvollständige

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 70/93
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Dabei sind unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, und vom 1. September 2003 X B 130/02, juris, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2019 - X B 160/18

    Nachweis von Schwarzeinkäufen eines Gastronomen aufgrund von Daten aus der IT des

    Darunter sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.07.2000 - IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51, und vom 20.11.1990 - IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609, unter 2.).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Vor diesem Hintergrund muss das FG zwar nicht auf alle Einzelheiten des Sachverhalts und auf jede von den Beteiligten angestellte Erwägung näher eingehen (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210); es darf aber einen selbständigen prozessualen Anspruch ebenso wenig übergehen wie ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel (BFH-Urteil vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 25).
  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

    Unter selbstständigen Ansprüchen und selbstständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbstständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 26.04.2005 - X B 123/04

    Verfahrensmangel - nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 30.07.2003 - IX B 61/03

    Mieteinnahmen als Arbeitslohn bei Vermietung eines Büroraums an ArbG

    Die Rüge des FA, das FG habe insbesondere seinen Vortrag über den fehlenden Nachweis des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers an der Anmietung des Büroraums im Haus der Kläger nicht berücksichtigt, betrifft den Einwand unvollständiger Berücksichtigung des Inhalts der Akten, der seiner Art nach als Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO zu erfassen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
  • BFH, 01.09.2003 - X B 130/02

    Anforderungen an die Begr. eines FG-Urt.

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Entscheidungen des BFH vom 11. Juni 1969 I R 27/68, BFHE 95, 529, BStBl II 1969, 492; vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9742
BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00 (https://dejure.org/2000,9742)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2000 - XI B 24/00 (https://dejure.org/2000,9742)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - XI B 24/00 (https://dejure.org/2000,9742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zahnarzt - Krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Gesonderte Gewinnfeststellung - Freiberufliche Tätigkeit - Erlass

  • Judicialis

    AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115
    Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99

    Finanzrechtsweg; Steuerfestsetzung während der Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
    Ein Rechtsmittel der "außerordentlichen Beschwerde" ist im Streitfall nicht gegeben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1999 VI B 20/99, BFH/NV 2000, 60; vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413, und vom 17. Dezember 1999 VI B 218/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 12.07.1999 - VI B 20/99

    Ablehnender AdV-Beschluss; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
    Ein Rechtsmittel der "außerordentlichen Beschwerde" ist im Streitfall nicht gegeben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1999 VI B 20/99, BFH/NV 2000, 60; vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413, und vom 17. Dezember 1999 VI B 218/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 17.12.1999 - VI B 218/99

    "Gegenvorstellung" und "außerordentliche Beschwerde"

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
    Ein Rechtsmittel der "außerordentlichen Beschwerde" ist im Streitfall nicht gegeben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1999 VI B 20/99, BFH/NV 2000, 60; vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413, und vom 17. Dezember 1999 VI B 218/99, BFH/NV 2000, 481).
  • BFH, 26.08.1991 - IV B 135/90

    Ausnahmefall der Gesetzeswidrigkeit in Folge des Fehlens jeglicher

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
    Die Statthaftigkeit eines solchen, in der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht vorgesehenen "Ausnahme-Rechtsmittels" hat die Rechtsprechung allenfalls für Sonderfälle greifbarer Gesetzeswidrigkeit in Erwägung gezogen, d.h. für Fälle, in denen die erstinstanzliche Entscheidung jeglicher Grundlage entbehrt und sie damit eine nicht hinzunehmende Gesetzeswidrigkeit zur Folge hat (BFH-Beschluss vom 26. August 1991 IV B 135/90, BFH/NV 1992, 509).
  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - XI B 24/00
    Die erstinstanzliche Entscheidung muss demgemäß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.).
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