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Rechtsprechung
   BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00   

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https://dejure.org/2000,9094
BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00 (https://dejure.org/2000,9094)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2000 - VII B 16/00 (https://dejure.org/2000,9094)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - VII B 16/00 (https://dejure.org/2000,9094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Obstabfindungsbrennerei - Genehmigungsvoraussetzungen - Umwandlung in Verschlussbrennereien - Monopolvergehen - Grenzzahl

  • Judicialis

    BranntwMonG § 184a; ; BranntwMonG § 57; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BO § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
    Verfassungswidrigkeit einer Norm, Darlegung der grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.11.1995 - VII R 6/94

    Branntweinmonopol; dauernder Ausschluß vom Abfindungsbrennen

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
    Da hiernach im Wesentlichen nur die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgefundenen Brennereien --vornehmlich im süddeutschen Raum-- unter Abfindung brennen dürfen, kam das mit dem BranntwMonG von 1922 eingeräumte Besitzstandsrecht hauptsächlich den süddeutschen Abfindungsbrennereien zugute (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 6/94, BFHE 179, 491).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91

    Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift insbesondere erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00
    Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 12.12.2003 - II B 33/02

    Existenzminimum - Verfassungswidrigkeit der VSt-Zahlung

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Rechtsvorschrift geltend gemacht, so muss erläutert werden, gegen welche Verfassungsnorm(en) die Vorschrift verstößt, inwieweit die Verfassungsfrage bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) oder des Bundesfinanzhofs (BFH) gewesen ist und ob und inwieweit hier unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 16/00, BFH/NV 2001, 55, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 123/00

    Sorgfaltspflicht des GmbH-Geschäftsführers; grundsätzliche Bedeutung der

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn im konkreten Fall eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2000 III B 19/00, BFH/NV 2001, 48; vom 24. Juli 2000 VII B 16/00, BFH/NV 2001, 55; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 319/01

    Branntweinmonopolgesetz: Zulassung einer Obstabfindungsbrennerei

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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2000 - III B 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11803
BFH, 20.07.2000 - III B 35/00 (https://dejure.org/2000,11803)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2000 - III B 35/00 (https://dejure.org/2000,11803)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - III B 35/00 (https://dejure.org/2000,11803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.06.1994 - VIII B 59/94

    Abweisung der Revision wegen Fristversäumung und fehlender Glaubhaftmachung des

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - III B 35/00
    Innerhalb der bis zum 12. Oktober 1999 laufenden Antragsfrist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung dieser Ausschlussfrist sind, was jedoch erforderlich gewesen wäre, keine Wiedereinsetzungsgründe ordnungsgemäß vorgetragen worden (vgl. zu den Anforderungen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1994 VIII B 59/94, BFH/NV 1995, 51, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 20, m.umf.N. - "Büroversehen").
  • BFH, 20.07.2000 - III B 33/00

    Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - III B 35/00
    Im Übrigen hat der erkennende Senat mit Beschluss vom gleichen Tage die gegen das die Klage als unzulässig abweisende Urteil des FG erhobene Nichtzulassungsbeschwerde III B 33/00 als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2000 - III B 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10876
BFH, 20.07.2000 - III B 33/00 (https://dejure.org/2000,10876)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2000 - III B 33/00 (https://dejure.org/2000,10876)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - III B 33/00 (https://dejure.org/2000,10876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozessvollmacht - Ausschlußfrist - Gerichtliche Fürsorgepflicht - Pflicht zur doppelten Zustellung - Prozeßbevollmächtigter

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 3 S. 2
    Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1999 - X B 203/98

    NZB; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - III B 33/00
    Mit der Behauptung, die angefochtene Entscheidung sei aus Rechtsgründen unrichtig, wird kein Zulassungsgrund schlüssig dargetan (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 X B 203/98, BFH/NV 2000, 435, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1993 - VI S 3/93

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus BFH, 20.07.2000 - III B 33/00
    Die gerichtliche Fürsorgepflicht beinhaltet nicht die Pflicht zur "doppelten Zustellung" an Vertreter und Vertretenen, um diesem die Möglichkeit zu geben, seinen Prozessbevollmächtigten bei der Fristwahrung zu überwachen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen:

    b) Die Ausschlussfrist ist nicht gegenüber den Klägern persönlich, sondern gegenüber dem angeblichen Prozessbevollmächtigten zu setzen, der die Klage eingereicht und damit das Verfahren veranlasst und sich dabei zugleich als Zustellungsvertreter i.S.v. § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO bestellt bzw. ausgegeben hat (vgl. BFH vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55;vom 11. Mai 2000 V R 83/99, BFH/NV 2000, 1478; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 41).
  • BFH, 11.05.2009 - II B 76/08

    Keine Rüge einer Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO durch Beteiligten, der geladen,

    Ein Anlass, sich zusätzlich schriftlich an die Klägerin persönlich zu wenden, bestand danach nicht (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, BFH/NV 1993, 618, und vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden

    b) Die Ausschlussfrist ist nicht gegenüber den Klägern persönlich, sondern gegenüber dem angeblichen Prozessbevollmächtigten zu setzen, der die Klage eingereicht und damit das Verfahren veranlasst und sich dabei zugleich als Zustellungsvertreter i.S.v. § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO bestellt bzw. ausgegeben hat (vgl. BFH vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55;vom 11. Mai 2000 V R 83/99, BFH/NV 2000, 1478; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 41).
  • BFH, 06.03.2003 - VI B 173/00

    Fehlende Prozessvollmacht: Prozessurteil ohne zuvor gesetzte Ausschlussfrist

    Zwar kann nach dem vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierten Urteil des BFH vom 27. April 1994 XI R 29/93 (BStBl II 1994, 661) möglicherweise eine nicht ordnungsgemäße Vertretung vorliegen, wenn das Gericht lediglich den Steuerberater als vollmachtlosen Vertreter zur mündlichen Verhandlung geladen hat (a.A. Gräber/ Koch, a.a.O., § 91 Rz. 9 a.E.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 20. Juli 2000 III B 33/00, BFH/NV 2001, 55).
  • BFH, 20.07.2000 - III B 35/00

    PKH; fehlende Erfolgsaussicht

    Im Übrigen hat der erkennende Senat mit Beschluss vom gleichen Tage die gegen das die Klage als unzulässig abweisende Urteil des FG erhobene Nichtzulassungsbeschwerde III B 33/00 als unzulässig verworfen.
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