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   BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97   

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https://dejure.org/2000,2476
BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97 (https://dejure.org/2000,2476)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2000 - IX R 52/97 (https://dejure.org/2000,2476)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - IX R 52/97 (https://dejure.org/2000,2476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vermietung einer Eigentumswohnung - Werbungskostenüberschüsse - Zusammenveranlagung von Ehegatten - Bauherrengemeinschat - Baubetreuungsauftrag - Verkaufsgarantie - Notfallgarantie - Steuerfahndungsprüfung - Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen - ...

  • Judicialis

    FGO § 68; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Bauherrengemeinschaft; Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 587
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Dieser Entschluss muss endgültig gefasst sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m.w.N.).

    Die Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Als Indiz für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Verkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; BFH-Beschluss vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).

    Dementsprechend ist der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung von der Indizwirkung einer Rück- oder Verkaufsgarantie in solchen Fällen ausgegangen, in denen die betreffende Garantie erst einige Jahre nach dem Erwerb oder der Errichtung der betreffenden Immobilie wirksam wurde (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Die Absicht des Steuerpflichtigen, langfristig Überschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann allerdings wegen einer Verkaufsgarantie nur dann verneint werden, wenn der Steuerpflichtige die Verkaufsgarantie bei Abschluss der Verträge kannte und erkennbar ist, dass er bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf diese Garantie von dem Objekt wieder zu trennen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67).

    Hierzu bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Streitfalls (vgl. Senatsurteil in BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N.), die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt und im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein wird.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Die Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93

    Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Als Indiz für das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Verkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; BFH-Beschluss vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Als mögliche Beweisanzeichen kommen insoweit --wie das FG zutreffend angenommen hat-- auch Tatsachen in Betracht, die erst nach den strittigen Veranlagungszeiträumen eingetreten sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192).
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Als mögliche Beweisanzeichen kommen insoweit --wie das FG zutreffend angenommen hat-- auch Tatsachen in Betracht, die erst nach den strittigen Veranlagungszeiträumen eingetreten sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192).
  • BFH, 13.01.1987 - VII R 10/84
    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
    Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Ehegatten einander regelmäßig und zeitnah über die von ihnen vorgenommenen Handlungen unterrichten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 VII R 10/84, BFH/NV 1987, 728; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 96 FGO Rz. 115).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Urteile des BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, und vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m. w. N.).
  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und hierbei beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

    Unschädlich ist es dagegen, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67, m.w.N., und in BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99

    Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht

    Diese Indizwirkung kann durch andere Beweisanzeichen entkräftet bzw. widerlegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587).

    Als weitere, die Indizwirkung der Rückkaufgarantie entkräftende Beweisanzeichen hat das FG --entgegen der Ansicht der Revision-- zulässigerweise (vgl. BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFH/NV 2001, 587) auch Tatsachen in Betracht gezogen, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Anlageentscheidung (August 1991) eingetreten sind.

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587; vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211, und vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01

    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 12 K 41/98

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung; Einkommensteuer 1996

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587 m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00

    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04

    Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07

    Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung - Anrechnung der Miete

  • FG Bremen, 13.08.2007 - 4 K 139/04

    Anerkennung von aus einer Vermietung und Verpachtung entstandenen Verlusten in

  • BFH, 14.07.2003 - IX B 59/03

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Thüringen, 25.11.2009 - I 822/05

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung der Objekte kurz nach ihrer

  • FG Bremen, 11.06.2004 - 1 K 265/03

    Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur

  • FG München, 07.08.2007 - 6 K 3097/06

    Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10

    Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit -

  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09

    Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 2 K 395/01

    Außergewöhnliche Belastungen durch die Übernahme von Bestattungskosten und

  • FG München, 03.04.2009 - 7 K 726/08

    Vermutung der Einnahmenerzielungsabsicht bei einer Vermietung

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 18/01

    Zur Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses bei langjähriger Mietstundung

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00

    Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer

  • FG München, 03.04.2009 - 7 K 739/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei nur vorübergehender Vermietung

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