Rechtsprechung
BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellungskosten eines Gebäurdes - Vergebliche Planungskosten
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
Vergebliche Planungskosten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Herstellungskosten
- Herstellungskosten bei Gebäuden
- Planungskosten
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 592
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.08.1994 - I B 35/94
Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim …
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.). - BFH, 30.08.1994 - IX R 2/90
Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 173/81
Zu den Herstellungskosten eines Einfamilienhauses gehören grundsätzlich auch die …
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306). - BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95
Vergebliches Architektenhonorar als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
- BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als …
bb) Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten
Wenn danach nicht positiv festgestellt werden muss, dass die bisherigen Planungen dem tatsächlich errichteten Gebäude dienten, so ist die damit verbundene "Vereinfachung" Folge der (typisierenden) Überlegung, dass bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des ursprünglich geplanten und des später errichteten Bauwerks (hier die geplante und dann auch vollzogene Errichtung einer Betriebshalle) grundsätzlich auch die Kosten der ursprünglichen Planung wertbestimmend in das Gebäude eingehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 44/78, BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592). - FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18
Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für …
Nach der Rechtsprechung des BFH gehören die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (…BFH-Urteile vom 8.9.1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20, Rz. 8;… vom 29.11.1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, Rz. 14; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (…BFH-Urteil vom 30.8.1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, Rz. 13 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).
- FG Thüringen, 15.08.2017 - 3 K 259/17
Herstellungsbeginn i.S.d. Investitionszulagengesetzes 2010 - Abschluss eines der …
Zu dieser Klarstellung könnte sich der Gesetzgeber möglicherweise veranlasst gesehen haben, weil Planungskosten unstreitig zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören (vgl. zu vergeblichen Planungskosten BFH-Beschluss vom 02.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 591). - FG München, 10.06.2005 - 8 K 1515/04
Kosten für die Planung nicht verwirklichter Bauvorhaben als vorweggenommene …
Denn nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592 ) gehören vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient, wie z. B. bei der Errichtung eines Fabrikgebäudes anstelle eines ursprünglich geplanten Wohngebäudes (…vgl. auch BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381).
Rechtsprechung
BFH, 02.11.2000 - X B 50/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Beschwerdebegründung - Darlegung der Divergenz - Gerichtlicher Vergleich - Vermögensübergabevertrag - Gleichbleibende Leibrente - Abänderbare Versorgungsleistungen - Auslegung - Grundsätzliche Bedeutung
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Konstante Versorgungsleistungen: Nachträgliche Vereinbarung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 592
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.04.1998 - X B 155/97
Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 50/00
Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren sind die Einwände, die allein die Richtigkeit des angefochtenen Urteils betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, …und vom 25. August 1998 IX B 70/98, BFH/NV 1999, 213;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62 f., jeweils m.w.N.). - BFH, 25.08.1998 - IX B 70/98
Zulassungsgrund - Darlegungsanforderungen - Divergenz - Bezeichnungserfordernis
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 50/00
Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren sind die Einwände, die allein die Richtigkeit des angefochtenen Urteils betreffen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1998 X B 155/97, BFH/NV 1998, 1331, und vom 25. August 1998 IX B 70/98, BFH/NV 1999, 213;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62 f., jeweils m.w.N.). - BFH, 27.11.1996 - X R 85/94
Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von …
Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 50/00
Diese Auslegung des Vergleichsvertrags ist rechtlich möglich (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284).
- BFH, 23.11.2016 - X R 8/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, …und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284;… in BFH/NV 2000, 12, und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 03.05.2017 - X R 9/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, …und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284;… in BFH/NV 2000, 12, und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 23.11.2016 - X R 16/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, …und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284;… in BFH/NV 2000, 12, und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 31.03.2004 - X R 11/03
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845 unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47 unter 2.d aa, …und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12 unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284;… in BFH/NV 2000, 12, und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592).Der Senat verweist insoweit auch auf seine Entscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, sowie in BFH/NV 2001, 592, in denen er jeweils die Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen, die auf einem gerichtlichen Vergleich beruhten, verneint hat.
- FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47;… vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284;… in BFH/NV 2000, 12; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592).