Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.12.2000

Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4837
BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00 (https://dejure.org/2000,4837)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2000 - IX B 109/00 (https://dejure.org/2000,4837)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - IX B 109/00 (https://dejure.org/2000,4837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ferienwohnung - Wochenendwohnung - Wohneigentumsförderung - Steuerbegünstigung - Auslegung - Sondernutzungsgebiet - Dauerndes Bewohnen - Dauernde Nutzung - Ausnahmeregelung des Bebauungsplans - Grundsätzliche Bedeutung - ...

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; BauNVO § 10; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Daher sind die zum Begriff der Ferien- oder Wochenendwohnung i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG --als entsprechender Regelung im Einkommensteuergesetz-- entwickelten, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärten Rechtsgrundsätze bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals in § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG anzuwenden (vgl. zu § 4 EigZulG BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).

    Das gilt auch dann, wenn bei einer gesetzlichen Neuregelung eines Sachverhalts in das neue Gesetz --wie hier in § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG-- Tatbestandsmerkmale übernommen werden, zu denen es bereits eine feststehende höchstrichtliche Rechtsprechung --wie hier zu § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG; siehe oben-- gibt, die Rechtsfrage daher geklärt ist (vgl. BFH in BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587, unter 1.).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    In ausdrücklicher Fortführung dieser Rechtsprechung sind auch Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten (§§ 10, 11 der Baunutzungsverordnung --BauNVO--) nicht nach § 10e EStG begünstigt, es sei denn, die zuständige Baubehörde hat aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt (BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Der BFH hatte zu § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG in dem zitierten Divergenz-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) entschieden, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    In ausdrücklicher Fortführung dieser Rechtsprechung sind auch Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten (§§ 10, 11 der Baunutzungsverordnung --BauNVO--) nicht nach § 10e EStG begünstigt, es sei denn, die zuständige Baubehörde hat aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt (BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BFH, 29.01.1987 - V B 33/85

    Der pauschale Vorsteuerabzug bei Reisekostenerstattungen an Arbeitnehmer ist nur

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht kärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden oder erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 18.04.2000 - XI B 30/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Darüber hinaus hat die Klägerin, obwohl zu der aufgeworfenen Rechtsfrage bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des BFH vorliegt (siehe unter 1., betr. § 10e EStG), nicht dargetan, weshalb gleichwohl eine erneute Entscheidung erforderlich sein soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1999 III B 66/99, BFH/NV 2000, 851; vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985; vom 18. April 2000 XI B 30/99, BFH/NV 2000, 1231; Dürr, in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 118, 120, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Es bleibt dahingestellt, ob die geltend gemachte Divergenz des finanzgerichtlichen Urteils von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) derart bezeichnet worden ist, dass die Abweichung erkennbar wird (zu den Anforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473).
  • BFH, 17.08.1999 - VIII B 17/99

    Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    So fehlt es an einem konkreten Eingehen auf die Rechtsfrage und an einer Auseinandersetzung mit der zu dieser Frage in Rechtsprechung, Literatur und von der Verwaltung vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 1999 VII B 282/98, BFH/NV 2000, 74; vom 17. August 1999 VIII B 17/99, BFH/NV 2000, 211).
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    Darüber hinaus hat die Klägerin, obwohl zu der aufgeworfenen Rechtsfrage bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des BFH vorliegt (siehe unter 1., betr. § 10e EStG), nicht dargetan, weshalb gleichwohl eine erneute Entscheidung erforderlich sein soll (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1999 III B 66/99, BFH/NV 2000, 851; vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985; vom 18. April 2000 XI B 30/99, BFH/NV 2000, 1231; Dürr, in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 118, 120, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00
    In ausdrücklicher Fortführung dieser Rechtsprechung sind auch Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten (§§ 10, 11 der Baunutzungsverordnung --BauNVO--) nicht nach § 10e EStG begünstigt, es sei denn, die zuständige Baubehörde hat aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt (BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536; vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BFH, 31.05.1995 - X R 263/93

    Einordnung als Ferien- und Wochenendwohnung i.S.d. Einkommensteuerrechts -

  • BFH, 17.12.1999 - III B 66/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene Rspr.

  • BFH, 09.08.1999 - VII B 282/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Divergenz; Beiziehung von Strafakten

  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 67/00

    Wochenendhaus kein begünstigtes Objekt nach § 2 EigZulG

    Bei der Auslegung dieser Begriffe sind die zu § 10e EStG entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 IX B 109/00, BFH/NV 2001, 599; vom 24. Mai 2000 IX B 21/00, BFH/NV 2000, 1204).
  • BFH, 26.10.2005 - IX B 118/05

    Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

    Es fehlt an der Klärungsbedürftigkeit, weil die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage (Begriff der Anschaffung im Eigenheimzulagengesetz --EigZulG--) vom Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden worden ist und keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (s. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 IX B 109/00, BFH/NV 2001, 599; vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.10.2002 - 10 K 5976/00

    Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude;

    Daher sind die zum Begriff der Ferien- oder Wochenendwohnung i. S. des § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals des § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG anzuwenden (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 IX B 109/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 599).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2000 - VI B 193/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9323
BFH, 06.12.2000 - VI B 193/00 (https://dejure.org/2000,9323)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2000 - VI B 193/00 (https://dejure.org/2000,9323)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - VI B 193/00 (https://dejure.org/2000,9323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Kindergeld - Aufenthaltsbefugnis - Ablehnung von Kindergeld - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Härtefallregelung - Langfristiger Aufenthalt - Ungleichbehandlung

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 70 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    EStG § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
    Kindergeld; Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - VI B 193/00
    Wie der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00 (BFH/NV 2001, 116) entschieden hat, können hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf Zahlung von Kindergeld auch bei einem Ausländer bestehen, der nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt.
  • BFH, 17.12.2001 - VI B 274/99

    Kindergeld; Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Wie der Senat nach Ergehen des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, kann bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass einem Ausländer auch dann Kindergeld zusteht, wenn er nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 13. September 2000 VI B 134/00, BFHE 192, 483, BStBl II 2001, 108; vom 6. Dezember 2000 VI B 193/00, BFH/NV 2001, 599; vom 29. Mai 2000 VI B 66/00, BFH/NV 2000, 1459; vgl. auch Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, § 62 Rz. 24; FG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2001 18 K 6552/00 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 576, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis;

    Soweit zum Teil gegenüber der den Kindergeldanspruch von Ausländern im Vergleich zu deutschen Staatsangehörigen einschränkenden Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassensrechtliche Bedenken (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes) erhoben werden (vgl. hierzu BFH - PKH-Beschluss vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 und vom 6.12.2000, VI B 193 in BFH/NV 2001, 599 sowie Greite in Korn, Kommentar zum EStG , Rdnr. 24 zu § 62 EStG ) teilt der Senat diese Vorbehalte aus folgenden Gründen nicht:.
  • FG Hessen, 24.02.2003 - 2 K 1949/01

    Einreise; Aufenthaltsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung;

    Zwar hat der BFH in einer Reihe von Entscheidungen inzwischen Zweifel angemeldet, ob der Ausschluss der Kindergeldberechtigung bei Ausländern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 I Grundgesetz vereinbar sei (vgl. z.B. die BFH-Beschlüsse vom 29.5.2000, VI B 66/00, BFH/NV 2000, 1459 ; vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 ; vom 6.12.2000, VI B 193/00, BFH/NV 2001, 599 ; vom 17.12.2001, VI B 274/99, BFH/NV 2002, 491 ; alle Entscheidungen jeweils im Prozesskostenhilfeverfahren; ferner die anhängigen Verfahren VIII R 31/02 und VIII R 75/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht